Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zur Erweiterung des Waldorfkindergartens

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.06.2021   HFWA/006/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/024/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

 

Der Waldorfkindergarten Ansbach e. V. beabsichtige, an das bestehende Gebäude in der Stahlstraße 53 einen Anbau zu errichten. Dort sollen zwei Krippengruppen mit insgesamt 24 Plätzen und eine weitere Kindergartengruppe mit 25 Plätzen entstehen. Die Bedarfsanerkennung des Amtes für Familie und Jugend für diese zusätzlichen Plätze lägen vor.

 

Gemäß Kostenberechnung des beauftragten Architekten beliefen sich die Gesamtkosten auf 3.629.829,44 €. Hiervon seien voraussichtlich 2.580.651,00 € zuwendungsfähig. Das Förderverfahren müsse durch die Stadt Ansbach abgewickelt werden, da nur an Kommunen staatliche Zuwendungen geleistet werden würden. Derzeit könne mit Zuwendungen von 55 % nach BayKiBiG i. v. m. BayFAG und von 35 % aufgrund der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021“ gerechnet werden. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung nach dieser Richtlinie seien:

 

a)    die Antragstellung bei der Regierung bis 30.06.2021

b)    die Fertigstellung der Maßnahme bis 30.06.2022.

 

Der vorliegende Bauzeitplan des Architekten sieht die Einhaltung dieser Fertigstellungsfrist vor, auch wenn sie „sehr sportlich“ sei.

 

Aufgrund der staatlichen Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten könne dem Waldorfkindergarten gemäß der städtischen Förderrichtlinie ein Investitionskostenzuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden. Die nicht zuwendungsfähigen Kosten und eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Träger zu übernehmen.

 

Sollte die Stadt Ansbach die 35 %ige staatliche Förderung nach der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2021“ nicht erhalten, weil der Fertigstellungstermin 30.06.2022 nicht eingehalten und die Frist nicht verlängert wird, wird dem Kindergarten gemäß der städtischen Förderrichtlinie ein Investitionskostenzuschuss von 66 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadt Ansbach gewährt dem Waldorfkindergarten Ansbach e. V. zur Erweiterung seiner Kindertagesstätte in der Stahlstraße 53 einen Investitionskostenzuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten von voraussichtlich 2.580.651,00 €.

 

Falls die Regierung von Mittelfranken im Rahmen des Förderverfahrens einen hiervon abweichenden Betrag an zuwendungsfähigen Kosten ermittelt, ist der von der Regierung festgesetzte Betrag maßgebend.

 

Sollte die Stadt Ansbach die staatliche Förderung in Höhe von 35 % nach der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2021“ nicht erhalten, verringert sich der Investitionskostenzuschuss an den Waldorfkindergarten e. V. auf 66 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Waldorfkindergarten Ansbach e. V. eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.