Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.06.2021 SR/006/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Vorlage: | ESA/008/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 397 KB |
Frau Lautenbacher
trägt die Sitzungsvorlage vor und erläutert, dass der Beschlussvorschlag
folgendermaßen ergänzt wurde:
Der Stadtrat
beschließt, den Eigenbetrieb STADTBAU ANSBACH zum 30.09.2021 aufzulösen und in
die Stadt Ansbach einzugliedern. Der Schwerpunkt
besteht weiterhin in der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden und
Schaffung von Wohnraum. Hierbei soll die Bereitstellung von Wohnraum und
Flächen für Existenzgründer eine wichtige Bedeutung haben.
Herr OB Deffner
weist darauf hin, dass die Ergänzung der Satzung entnommen wurde.
Herr Büschl ergänzt, dass die Schaffung von Wohnraum eine wichtige Säule sei, aber auch das Kümmern um die Gebäude, für die sich keine Käufer finden lassen. Im heutigen FLZ-Artikel wurde das Weigelhaus ausgeführt, er möchte darauf hinweisen, dass dies seinerzeit kein Objekt für die Stadtbau gewesen wäre.
Herr Meyer beantragt folgende Ergänzung in den Beschlussvorschlag aufzunehmen:
„Die Aufgaben des bisherigen Eigenbetriebs werden mindestens mit dem bisherigen Personalumfang fortgeführt.“
Frau Stein-Hoberg beantragt folgende Ergänzung am Ende des zweiten Satzes in den Beschlussvorschlag aufzunehmen:
„…und der Schaffung von wenigstens 50 % sozialen Wohnraum.“
Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Ergänzungsantrag von Herrn Meyer:
Einstimmig beschlossen.
Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Ergänzungsantrag von Frau Stein-Hoberg:
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein
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Mehrheitlich beschlossen.
Der
Gesamtbeschluss lautet damit:
Der Stadtrat
beschließt, den Eigenbetrieb STADTBAU ANSBACH zum 30.09.2021 aufzulösen und in
die Stadt Ansbach einzugliedern. Der Schwerpunkt besteht weiterhin in der
Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden und der Schaffung von wenigstens 50 %
sozialen Wohnraum. Hierbei soll die Bereitstellung von Wohnraum und Flächen für
Existenzgründer eine wichtige Bedeutung haben. Die Aufgaben des bisherigen
Eigenbetriebs werden mindestens mit dem bisherigen Personalumfang fortgeführt.