Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.06.2021   JHA/002/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Kilian gibt Folgendes bekannt:

 

Außenanlagen TIZ-Kids

 

Die Außenanlagen werden nunmehr mit Spielgeräten, Zaun etc. gestaltet. Von den Kindern wurden Vorschläge für die Außengestaltung ausgearbeitet. Diese werden jetzt überprüft, wie die Umsetzung erfolgen kann.

 

 

Kinderhaus Kunterbunt

 

Der gewährte Leitungsbonus wird für Praktikantenstelle, Lap-Tops für Mitarbeiter, KiTA-App, digitale Elternbefragung verwendet.

 

Frau Kilian gibt bekannt, dass das Kinderhaus Kunterbunt einen Preis im Bereich Natur gewonnen hat. Lediglich 5 Kindergärten wurden ausgezeichnet.

 

 

Planungen Ferienpass

 

Der Verkauf des Ferienpasses ist gestartet. Die Angebote finden aufgrund Corona in reduzierter Form statt.

 

 

SGB VIII Reform

 

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist in 10.06.2021 in Kraft getreten.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner gibt bekannt, dass eine Anfrage der offenen Linke vorliegt. Diese bitten um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.         In welcher Form will die Stadt Ansbach das „Aufholpaket“ des Bundes für Kinder und Jugendliche nutzen ?

 

2.         Welche Maßnahmen plant die Stadt Ansbach darüber hinaus, um die Lockdown-Folgen abzufedern und der monatelangen Vereinsamung von Kindern und Jugendlichen zu begegnen? Sind insbesondere Kooperationen zwischen den Schulen und Ansbacher Akteuren aus Kultur oder Sport angedacht?

 

3.         Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Ansbach, um einen guten Übergang von der Mittelschule in Ausbildung und Beruf auch künftig sicherzustellen?

 

4.         Wird sich der Oberbürgermeister als Aufsichtsvorsitzender der Ansbacher Bäder- und Verkehrsgesellschaft ebenfalls für einen kostenfreien Besuch für unter zwölfjährige zur Förderung des Schwimmen Lernens und als Ausgleich für das monatelange Fernhalten der Kinder von Sport- und Freizeitangeboten einsetzen?

 

 

Zu Frage 1:

 

Frau Kilian informiert darüber, dass das Aktionsprogramm des Bundes aus 4 Säulen besteht

 

1.         Abbau von Lernrückständen (z.B. Sommercamps, Lernwerkstätten in den             Sommerferien).

 

2.         Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung (z.B. Förderung           Sprach-Kitas, Aufstockung Mittel Koki)

 

3.         Unterstützung für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote (z.B.             Kinderfreizeitbonus, Mittel für Jugendverbände werden erhöh)

 

4.         Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und      unterstützen (z.B. Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen

 

 

Zu Frage 2:

 

Seit Beginn der Pandemie federt das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach die unmittelbaren Folgen im Rahmen der Leistungen nach den Vorschriften des SGB VIII ab und wird dies auch weiterhin tun. Es ist seitdem ein deutlicher Anstieg im Bereich der Hilfen zur Erziehung und insbesondere im Bereich des Kinderschutzes zu verzeichnen. Hierfür sind im Förderprogramm keine Mittel vorgesehen. Ferner ist die Behebung der Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche auch das aktuelle Thema der Jugendhilfeplanung. Es hat diesbezüglich bereits eine Umfrage bei den Jugendsozialarbeitern an den Ansbacher Schulen, den Integrationsbeauftragten der Stadt und der Streetworkerin stattgefunden um herauszufinden, wo der größte Hilfebedarf besteht und wo mögliche Ansatzpunkte gesehen werden. Entsprechend der Ergebnisse sollen dann in Kooperation mit verschiedenen Akteuren, z.B. Schulen, Sportvereinen etc. Projekte entwickelt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Herr Nießlein erklärt, dass aktuell vom Kultusministerium Berufseinsteigern finanziell unterstützt werden. Von Seiten der Stadt Ansbach kann hierzu weiteres nicht veranlasst werden.

 

 

Zu Frage 4:

 

Herr Nießlein informiert, dass angedacht war, dass Herr Tax vom Sportamt die Beantwortung dieser Frage übernimmt. Herr Nießlein sichert zu, dass die bereits erstellte PowerPoint-Präsentation vom Sportamt mit dem Protokoll übersandt wird.

 

Herr Nießlein erklärt die wesentlichen Eckdaten der Präsentation ausführlicher. Weiter führt er aus, dass eine städt. Schwimmkraft die Grundschulen beim Schwimmunterricht unterstützt. Kostenträger des Schulschwimmes ist die Stadt Ansbach. Pro Jahr fallen rund 90.000,00 € Gebühren an für Schülerbeförderung, Personalkosten Schwimmlehrkraft, Gebühr Benutzung Aquella. Nicht mitgerechnet ist der nicht unerhebliche organisatorische Aufwand des Sport- und Schulamtes.

 

Der TSV 1860 Ansbach ist der einzige Schwimmverein der Stadt Ansbach. Dieser bietet jedoch wegen Fülle an Angeboten zum Schwimmen lernen keine eigenen Schwimmlernkurse an. Vielmehr kooperiert der Verein mit verschiedenen Anbietern (z.B. DLRG Wasserwacht, Schwimmschulen etc.). Der Schwimmkurs im Aquella (5 – 7-jährige) wird derzeit zweimal angeboten. Die Kurse sind ausgebucht und werden über die VHS Ansbach angeboten.

 

Abschließend ist festzustellen, dass eine Förderung durch den Freistaat nicht vorhanden ist. Das Schulschwimmen ist eine kommunale Angelegenheit. Ein kostenloser Eintritt hilft nicht dabei Schwimmen zu lernen. Die Eltern sind gefordert mit ihren Kindern zum Schwimmen zu gehen.

 

Die Stadt Ansbach fördert die Sportvereine in vielerlei Hinsicht. Die Vereine sind sehr engagiert und werden im Zuge der Wiederaufnahme des Sportbetriebes alles dafür tun ihre Mitglieder zu halten und Neue zu gewinnen. Mit Angeboten wie z.B. dem Ferienpass, wird es Kindern aus allen Einkommensschichten ermöglicht Neues zu probieren und aktiv am Sport- und Freizeitangebot teilzunehmen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ist ebenfalls der Meinung, dass Schwimmen lernen sehr wichtig ist, aber von Schulen aufgrund verschiedener Umstände nicht immer leistbar ist. Der Eintrittspreis für Jugendliche von 6 – 17 Jahren im Freibad von 1,60 € ist ein Anerkennungsbetrag. Kann dieser nicht geleistet werden, besteht immer u.a. die Möglichkeit über das Bildungs- und Teilhabepaket einen Zuschuss zu erhalten. Auch beim Erwerb des Ferienpasses ist der kostenlose Eintritt möglich.