Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.06.2021 JHA/002/2021 |
Vorlage: | 12/014/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 213 KB | ||
Stadtjugendring Delegationsvertrag 6 MB |
Herr Nießlein berichtet, dass seit 04.10.2017 zwischen der Stadt Ansbach und dem Stadtjugendring Ansbach ein Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit in der Stadt Ansbach besteht. Im Rahmen des § 11 SGB VIII nimmt der Stadtjugendring insbesondere folgende Aufgaben wahr:
° Beratung, Unterstützung und Förderung der öffentlich anerkannten Freien Träger der Jugendarbeit
° Angebote und Förderung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit
° Anregung, Förderung und Durchführung
von Bildungsmaßnahmen
von Ferien- und Erholungsmaßnahmen
von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit und Jugendbegegnung
von Maßnahmen der Kinder- und Jugendkulturarbeit
° Serviceangebote für Jugendorganisationen
° Ausgabe der JugendleiterInnen Card (Juleica)
° Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, insbesondere Teilplan Jugendarbeit
° Angebote, Maßnahmen und Veranstaltungen des Stadtjugendrings als öffentlich anerkanntem freien Träger gemäß Satzung des Bayerischen Stadtjugendrings
° Planung und Durchführung von Projekten der Jugendarbeit
etc.
Für seine Tätigkeiten erhält der Stadtjugendring seitens der Stadt Ansbach einen Personalkosten- und einen Sachkostenzuschuss.
Herr Nießlein führt weiter aus, dass der Stadtjugendring seit Jahren ein verlässlicher Partner ist. Beide Vertragsparteien haben einvernehmlich entschieden, den Vertrag zu überarbeiten und v.a. die Rechte und Pflichten der Vertragspartner eindeutig zu regeln. Der neue Delegationsvertrag wurde bereits von den Vertragsparteien akzeptiert, unterschrieben und ist den JHA-Mitgliedern mit der Einladung zur Kenntnis bereits zugegangen
Herr Huber, Stadtjugendring Ansbach, bedankt sich für die konstruktiven Gespräche und die gute Zusammenarbeit.
Herr Oberbürgermeistert Deffner und Frau Kilian schließen sich den Ausführungen an.