Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.06.2021 JHA/002/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/012/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 204 KB | ||
Power-Pointpräsentation 644 KB |
Frau
Kilian erklärt, dass Familienbildung im Rahmen des § 16 SGB VIII eine
Pflichtaufgabe der Jugendämter ist.
Hierbei
ist dem Amt für Familie und Jugend besonders § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII
wichtig, nämlich die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie.
Hauptziel
der Familienbildung ist die Planung, Konzeptionierung und Koordinierung der
Eltern- und Familienbildung und deren bedarfsorientierter und nachhaltiger
Ausbau. Familienbildung richtet sich an die gesamte Familie, wirkt auf eine
Stärkung bzw. Festigung der familiären Erziehungskompetenz hin und unterstützt
ein gelingendes Zusammenleben in der Familie.
Familienbildung
ist dabei Aufgabe der präventiven Kinder- und Jugendhilfe, indem sie frühzeitig
und lebensbegleitend Erziehende in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen
Verantwortung unterstützt und die Ressourcen zur Gestaltung des Familienalltags
stärkt sowie junge Menschen auf das Zusammenleben in der Partnerschaft und
Familie vorbereitet. Generelles Ziel aller familienbildenden Angebote ist es,
dazu beizutragen, dass sich Kinder und Erwachsene in der Familie entfalten und
entwickeln können und ein kinder- und familienfreundliches Umfeld entsteht.
Familienbildung
hat vielfältige Formen und findet zum Beispiel in Kursen, Vorträgen, Gruppen-
und Projektarbeit, in offenen Gesprächsrunden und Einrichtungen der
Selbsthilfe, aber auch in medialer Form statt.
Der
Bestand der Familienangebote und der Einrichtungen und Institutionen sollen
zukünftig in einer Familien-App dargestellt werden und für alle Ansbacher
Familien frei zugänglich sein. Die Familien-App bietet eine zentrale Plattform
für die Angebote der Eltern- und Familienbildung. Die Familien-App von Herrn
Sommer vorgestellt.
Es soll
zudem ein Modellprojekt „Familienbildung“ im Rahmen des § 78 SGB VIII
eingeführt werden, das auf zwei Säulen basiert. Durch die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle für Familienbildung soll der Bestand von
Familienbildungsangeboten erfasst werden sowie der Austausch von Erfahrungen
zum bestehenden Bedarf an Familienbildungsangeboten für unterschiedliche
Zielgruppen sowie die Förderung von Kooperationen zwischen den Anbietern und
Trägern sichergestellt werden. Aus den Ergebnissen soll in einem nächsten
Schritt ein Konzept erarbeitet werden.
Die
Umsetzung des Konzeptes soll dann zu der Einrichtung eines Familienstützpunktes
in Ansbach führen.
Über
das Modellprojekt wird dann Frau Böllet von der KoKi berichten.
Herr
Sommer stellt sich den JHA-Mitgliedern kurz vor. Seit 01.10.2020 ist er der
neue Jugendhilfeplaner der Stadt Ansbach. Anhand einer PowerPoint-Präsentation
erklärt Herr Sommer die geplante Familie-App ausführlicher. Sie bietet den
Benutzern viele unterschiedliche Möglichkeiten wie z.B. Suchfunktionen über
Veranstaltungen, Wissensdatenbank, Videos zu einzelne Themen (z.B. Elterngeld
etc.), Notrufnummern, Downlodbereich etc. Eingeführt werden soll die Familie-App
von der Fa. TOXINLABS in Würzburg.
Auf
Nachfrage von Frau Erbguth-Feldner erklärt Herr Sommer, dass die Familie-App
für Ansbach für alle Bereiche spezifisch angepasst werden kann. In Kürze wird
eine Schulung zur Einführung der Familie-App stattfinden. Die Details und
offene Fragen können bei der Schulung geklärt werden.
Frau
Böllet erklärt anhand der PowerPoint-Präsentation die Ziele, Bedeutung und die Akteure/innen
der Familienbildung sowie Standorte Koordinierungsstellen und
Familienstützpunkte in Bayern. Insgesamt gibt es 169 Familienstützpunkte in
Bayern (Stand Dezember 2020).
Aufgaben
einer Koordinierungsstelle für Familienbildung
° Konzepterstellung für Familienbildung
vor Ort
° Aufbau von Arbeits- und
Kooperationsstrukturen
° Bestandsaufnahme der vorhandenen
Träger, Einrichtungen und Angebote
° Bedarfsermittlung
° Abgleich zwischen Bedarf und Bestand
einschließlich Maßnahmeplanung
Die
Förderung erfolgt über das Bayer. Staatsministerium über das Förderprogramm zur
„Strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von
Familienstützpunkten“. Gefördert werden können Personal- und Sachausgaben.
Antragsberechtigt sind örtliche Träger der Jugendhilfe in Bayern. Die
Berechnung der Förderhöhe erfolgt nach Anzahl der lebend geborenen Kinder (40
Euro für jede im Vorvorjahr geborene Kind für maximal 2 Jahre). Ab dem dritten
Jahr der Beteiligung am Förderprogramm 30,00 € für jedes im Vorvorjahr geborene
Kind.
Voraussetzungen
für Förderungen:
° Einrichtung einer
Koordinierungsstelle
° Bestandsaufnahme, Bedarfsanalyse und
Konzepterstellung für die Eltern –und
Familienbildung
° Umsetzung des Konzeptes
° Einrichtung von Familienstützpunkten
° Nachhaltige Sicherung des Betriebes
der Familienstützpunkte
° Antragsstellung bei ZBFS
° Entscheidung des ZBFS über Förderung
auf Grundlage der geltenden Richtlinie
Lt.
Finanzierungsplan kommen auf die Stadt Ansbach Eigenmittel in Höhe von ca. 21.240,00
€ zu. Die Gesamtfinanzierung liegt bei ca. 39.200,00 €
Nach
Konzepterstellung der Koordinierungsstelle Familienbildung sollen
Familienstützpunkten eingerichtet oder an bestehende Eirichtungen vor Ort, z.B.
Mütterzentren, angegliedert werden.
Mögliche
Standorte für Familienstützpunkte in Ansbach
° Innenstadt
° Nähe Draisstraße oder Schlesierstraße
° Mobile Familienstützpunkte
Frau
Erbguth-Feldner schlägt als möglichen Standort das „Schrammhaus“ oder den
Einsatz eines mobilen Buses vor.
Unter anderem
schlägt sie vor, die geplante Koordnierungsstelle mit einer Ganztagsstelle zu
besetzen.
Herr
Oberbürgermeister Deffner bedankt sich für den Vortrag und bittet um
Abstimmung.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt
der Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Familienbildung zu. Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Personalausschuss, im Rahmen der
Stellenplanberatungen, der Einrichtung der 0,5 Vollzeitstelle für die Koordinierungsstelle
zuzustimmen.