Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Modulares Konzept "Familienbildung"

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.06.2021   JHA/002/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/012/2021 

Frau Kilian erklärt, dass Familienbildung im Rahmen des § 16 SGB VIII eine Pflichtaufgabe der Jugendämter ist.

 

Hierbei ist dem Amt für Familie und Jugend besonders § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII wichtig, nämlich die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie.

 

Hauptziel der Familienbildung ist die Planung, Konzeptionierung und Koordinierung der Eltern- und Familienbildung und deren bedarfsorientierter und nachhaltiger Ausbau. Familienbildung richtet sich an die gesamte Familie, wirkt auf eine Stärkung bzw. Festigung der familiären Erziehungskompetenz hin und unterstützt ein gelingendes Zusammenleben in der Familie.

 

Familienbildung ist dabei Aufgabe der präventiven Kinder- und Jugendhilfe, indem sie frühzeitig und lebensbegleitend Erziehende in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Verantwortung unterstützt und die Ressourcen zur Gestaltung des Familienalltags stärkt sowie junge Menschen auf das Zusammenleben in der Partnerschaft und Familie vorbereitet. Generelles Ziel aller familienbildenden Angebote ist es, dazu beizutragen, dass sich Kinder und Erwachsene in der Familie entfalten und entwickeln können und ein kinder- und familienfreundliches Umfeld entsteht.

Familienbildung hat vielfältige Formen und findet zum Beispiel in Kursen, Vorträgen, Gruppen- und Projektarbeit, in offenen Gesprächsrunden und Einrichtungen der Selbsthilfe, aber auch in medialer Form statt.

 

Der Bestand der Familienangebote und der Einrichtungen und Institutionen sollen zukünftig in einer Familien-App dargestellt werden und für alle Ansbacher Familien frei zugänglich sein. Die Familien-App bietet eine zentrale Plattform für die Angebote der Eltern- und Familienbildung. Die Familien-App von Herrn Sommer vorgestellt.

 

Es soll zudem ein Modellprojekt „Familienbildung“ im Rahmen des § 78 SGB VIII eingeführt werden, das auf zwei Säulen basiert. Durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Familienbildung soll der Bestand von Familienbildungsangeboten erfasst werden sowie der Austausch von Erfahrungen zum bestehenden Bedarf an Familienbildungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen sowie die Förderung von Kooperationen zwischen den Anbietern und Trägern sichergestellt werden. Aus den Ergebnissen soll in einem nächsten Schritt ein Konzept erarbeitet werden.

Die Umsetzung des Konzeptes soll dann zu der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Ansbach führen.

 

Über das Modellprojekt wird dann Frau Böllet von der KoKi berichten.

 

Herr Sommer stellt sich den JHA-Mitgliedern kurz vor. Seit 01.10.2020 ist er der neue Jugendhilfeplaner der Stadt Ansbach. Anhand einer PowerPoint-Präsentation erklärt Herr Sommer die geplante Familie-App ausführlicher. Sie bietet den Benutzern viele unterschiedliche Möglichkeiten wie z.B. Suchfunktionen über Veranstaltungen, Wissensdatenbank, Videos zu einzelne Themen (z.B. Elterngeld etc.), Notrufnummern, Downlodbereich etc. Eingeführt werden soll die Familie-App von der Fa. TOXINLABS in Würzburg.

 

Auf Nachfrage von Frau Erbguth-Feldner erklärt Herr Sommer, dass die Familie-App für Ansbach für alle Bereiche spezifisch angepasst werden kann. In Kürze wird eine Schulung zur Einführung der Familie-App stattfinden. Die Details und offene Fragen können bei der Schulung geklärt werden.

 

Frau Böllet erklärt anhand der PowerPoint-Präsentation die Ziele, Bedeutung und die Akteure/innen der Familienbildung sowie Standorte Koordinierungsstellen und Familienstützpunkte in Bayern. Insgesamt gibt es 169 Familienstützpunkte in Bayern (Stand Dezember 2020).

 

Aufgaben einer Koordinierungsstelle für Familienbildung

 

°           Konzepterstellung für Familienbildung vor Ort

°           Aufbau von Arbeits- und Kooperationsstrukturen

°           Bestandsaufnahme der vorhandenen Träger, Einrichtungen und Angebote

°           Bedarfsermittlung

°           Abgleich zwischen Bedarf und Bestand einschließlich Maßnahmeplanung

 

Die Förderung erfolgt über das Bayer. Staatsministerium über das Förderprogramm zur „Strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“. Gefördert werden können Personal- und Sachausgaben. Antragsberechtigt sind örtliche Träger der Jugendhilfe in Bayern. Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt nach Anzahl der lebend geborenen Kinder (40 Euro für jede im Vorvorjahr geborene Kind für maximal 2 Jahre). Ab dem dritten Jahr der Beteiligung am Förderprogramm 30,00 € für jedes im Vorvorjahr geborene Kind.

 

Voraussetzungen für Förderungen:

 

°           Einrichtung einer Koordinierungsstelle

°           Bestandsaufnahme, Bedarfsanalyse und Konzepterstellung für die Eltern –und

            Familienbildung

°           Umsetzung des Konzeptes

°           Einrichtung von Familienstützpunkten

°           Nachhaltige Sicherung des Betriebes der Familienstützpunkte

°           Antragsstellung bei ZBFS

°           Entscheidung des ZBFS über Förderung auf Grundlage der geltenden Richtlinie

 

Lt. Finanzierungsplan kommen auf die Stadt Ansbach Eigenmittel in Höhe von ca. 21.240,00 € zu. Die Gesamtfinanzierung liegt bei ca. 39.200,00 €

 

Nach Konzepterstellung der Koordinierungsstelle Familienbildung sollen Familienstützpunkten eingerichtet oder an bestehende Eirichtungen vor Ort, z.B. Mütterzentren, angegliedert werden.

 

Mögliche Standorte für Familienstützpunkte in Ansbach

°           Innenstadt

°           Nähe Draisstraße oder Schlesierstraße

°           Mobile Familienstützpunkte

 

Frau Erbguth-Feldner schlägt als möglichen Standort das „Schrammhaus“ oder den Einsatz eines mobilen Buses vor.

 

Unter anderem schlägt sie vor, die geplante Koordnierungsstelle mit einer Ganztagsstelle zu besetzen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bedankt sich für den Vortrag und bittet um Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Familienbildung zu. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Personalausschuss, im Rahmen der Stellenplanberatungen, der Einrichtung der 0,5 Vollzeitstelle für die Koordinierungsstelle zuzustimmen.