Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.06.2021   HFWA/006/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/023/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 146 KBVorlage 146 KB
Dokument anzeigen: Rechenschaftsbericht Dateigrösse: 4 MBRechenschaftsbericht 4 MB

Herr Jakobs beginnt seinen Vortrag zur Jahresrechnung 2020 mit dem Hinweis, dass den Ausschussmitgliedern ein ausgedrucktes Exemplar zu Beginn der Sitzung ausgehändigt worden sei und ihnen vorläge. Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt er die Gesamtergebnisse im Vermögens- und Verwaltungshaushalt vor, geht hierbei jeweils auf die zu genehmigenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben ein, präsentiert diverse Budgetabschlüsse bevor er den Rücklagenstand erläutert.

 

Im Bereich der Budgets sei sehr gut zu erkennen, dass trotz der Budgetkürzung um 10 % im letzten Jahr zum größten Teil Überschüsse erzielt werden konnten. Begründete Ausnahmen seien u. a. die Musikschule (Unterrichtsausfall wegen der Pandemie, keine staatlichen Zuschüsse – man müsse sehen, ob ein Ausgleich möglich werden könnte), das Kinderhaus Kunterbunt (einmalige Ausgaben wegen WLAN und Hygienemaßnahmen), der Bereich Stadtentwicklung (wegen zusätzlicher neuer Mitarbeiter mussten auch neue Möbel etc. angeschafft werden) sowie das Amt für Kultur, Stadtmarketing und Touristik (KST, ehemals AKuT). Dieses Defizit könne aber Frau Wilhelm nicht vorgeworfen werden. Ursächlich seien die Säle, welche ab dem nächsten Haushaltsjahr in einem gesonderten Budget behandelt werden sollen. Zum einen konnten keine Veranstaltungen stattfinden, zum anderen würden die Veranstaltungsräumlichkeiten am Karlsplatz seit Beginn der Umbaumaßnahmen des Bürgeramtes in der Nürnberger Straße vom Bürgerservice genutzt werden. Diese Inanspruchnahme müsse aber erst noch intern verrechnet werden. Das könne jedoch erst nach Abschluss der Umbaumaßnahme erfolgen.

 

Die Schulen hätten mit ihren Budgets sehr gut gearbeitet. Dass das Theresien-Gymnasium hiervon abweichen würde, läge daran, dass sie im Zuge der Schuldigitalisierung Anschaffungen getätigt hätten. In den nächsten Jahren könne dieses Minus wieder ausgeglichen werden.

 

Grundsätzlich sei festzuhalten, dass die Haushaltskonsolidierung von allen sehr gut mitgemacht worden sei.

 

Der Rücklagenstand von ca. 20 Mio. € sei eigentlich respektabel. Jedoch wäre es auch wünschenswert, wenn dieser mit liquiden Mitteln auf den Konten gedeckt wäre. Dies sei leider nicht der Fall: Auf den Girokonten befänden sich rund 6,4 Mio. € und auf den Festgeldkonten 6,5 Mio. €. Somit seien 8,0 Mio. € der Rücklagen nicht durch liquide Mittel gedeckt. Durch die Budgetguthaben würde dieser Effekt verstärkt werden.

 

Bezüglich der Mehreinnahmen zur Gewerbesteuer erklärt Herr Jakobs, dass zwei Unternehmen unerwartet Rückzahlungen für vergangene Jahre tätigten und der Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen dazu geführt hätten. Damit sei aber in zukünftigen Jahren nicht mehr zu rechnen. In Zukunft sei wohl eher ein Minus zu erwarten. Für alle Kommunen wird es immer schwieriger werden, genügend Einnahmen aus der Gewebesteuer zu erzielen. Deshalb ruft er die Ausschussmitglieder auf, ihre Kontakte zu Bundestagsabgeordneten, soweit vorhanden, zu bemühen, damit diese sich für Ausgleichsleistungen an Kommunen stark machen.

 

Der Blick auf die Mehreinnahmen bei der Grunderwerbssteuer lasse erkennen, dass der Grundstücksmarkt immer noch in Bewegung sei.

 

Gestiegen sei ebenfalls die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung.

 

Da nicht mehr so ein starker Zuzug von Flüchtlingen/Asylanten zu verzeichnen wäre, seien auch die Ausgaben in diesem Bereich gesunken und hätten zu Minderausgaben geführt.

 

Erstaunlich sei, dass trotz der Corona-Pandemie sich die Ausgaben für die Sozialhilfe reduzierten. Dies lasse den Schluss zu, dass das Kurzarbeitergeld gut gegriffen hätte in dieser Zeit.

 

Durch die Hilfe vom Freistaat im Bereich der Kindergartengebühren, begründe sich auch hier die Minderausgabe im Verwaltungshaushalt. Herr Jakobs weist darauf hin, dass auch dieses Jahr mit einer weiteren Hilfe (Kostenübernahme der Kindergartengebühren) zu rechnen sei. Jedoch befände sich diese noch in Berechnung, auch müssten erst noch die Richtlinien vom Freistaat bekanntgeben werden. Sobald etwas bekannt sei, würde die Verwaltung entsprechend tätig werden. Er bittet die Mitglieder des Ausschusses darum, dies entsprechend bei Rückfragen zu kommunizieren.

 

Die Mindereinnahmen beim Einkommensteueranteil sowie bei den Parkgebühren (erklärlich durch weniger Mobilität während der Pandemiezeit) führten zu einem schlechteren Ergebnis im Verwaltungshaushalt. Hierzu führten des Weiteren die Mehrausgaben im Bereich der Jugendhilfeleistungen (Letztes Jahr erfolgten vermehrte Unterbringungsleistung. Es wäre vermehrt zu stationären Unterbringungsfällen für Kinder und Jugendliche gekommen. Hier hätten die Kollegen des Jugendamtes sehr umsichtig agiert.) und der Kommunalanteil für die kindsbezogene Förderung nach BayKiBiG.

 

 

Grundsätzlich sei man mit einem blauen Auge durch das Jahr 2020 gekommen. Jedoch sei zu bedenken, dass es den Gewerbesteuerausgleich wohl nicht mehr geben werde und auch bei den Personalausgaben in diesem Jahr nicht der gleiche Effekt zu erwarten sei. (Die Minderausgaben im Personalbereich erklären sich dadurch, dass nicht alle geplanten Stellen besetzt werden konnten – Fachkräftemangel.)

 

 

Die Herausforderung für die Zukunft sei die Unterdeckung aufzufüllen, denn dies sei Geld, was wirklich in der Kasse fehle. Allen negativen Prognosen zu Trotz, die sich wie folgt darstellen würden, müsse dies ermöglicht werden:

 

  • Die Einnahmen von Einkommens- und Umsatzsteuer könnten weiter sinken. Die Entwicklung sei stets im Auge zu behalten.
  • Die Stadt Ansbach verfüge nicht mehr über so viele Grundstücke, aus denen sie Erlöse regenerieren könne.
  • ANregiomed beansprucht weiterhin Trägerausgleichszahlungen, zu berücksichtigen gebe es auch die Baukosten für die Bauabschnitte BA5 und BA6

(Hinweis von Herrn Jakobs: übernächste Woche fände ein Termin mit ANregiomed und dem Landratsamt zu den Defiziten, Betriebs- und Baukosten statt.)

  • Eine Blackbox sei das Bundesteilhabegesetz. Fest stünde nur, dass es Ausgaben geben werde.
  • Mit einer Erhöhung der Bezirksumlage sei fest zu rechnen.

 

Entsprechend sei ein TOP-Down-Rahmenplan erstellt worden:

 

 

Besonders diese Punkte gelte es in der Planung für 2022 zu berücksichtigen.

 

Zu den Bauprojekten gibt Herr Jakobs die Hinweise, dass es nicht möglich sei, noch mehr Projekte abzubauen, da Personal knapp und derzeit immer noch schwer zu bekommen sei. Darüber hinaus werde das Baureferat wie letztes Jahr eine Prioritätenliste für die Haushaltsplanung 2022 erstellen, die dem Stadtrat dann zur Verfügung gestellt werden würde. Eine Beurteilung und Änderung der Prioritätsstufen bzw. Vorschläge seien dann durch Fraktionen möglich.

 

Mit dem Hinweis auf das Bundesteilhabegesetz werde die Jugendhilfe voraussichtlich das gesetzte Ziel von 7,0 Mio. € nicht halten können, dass sei letztes Jahr schon nicht möglich gewesen.

 

Einsparungen beim Personal soll es möglichst nicht geben. Das bisherige Niveau im Bereich Verwaltungsausstattung sowie Aus- und Fortbildung soll gehalten werden.

 

Herr Hüttinger beantragt, die Korrektur der Entscheidung und Beschlussfassung im letzten Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Streichung der Sanierung der Grundschule Brodswinden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner entgegnet, dass die Sanierung der Grundschule Brodswinden deshalb nicht dieses Jahr durchgeführt werden könne, da keine Kapazitäten im Bereich Personal für Planung und Durchführung vorhanden sei. Deshalb avisiere man derzeit Baumaßnahmen ab dem Jahr 2022. Außerdem sei eine geplante und durchdachte Generalsanierung, die aber nun einmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, sinnvoller anstatt „Reparaturarbeiten“ durchzuführen. Dies sei Verschwendung von Steuergeldern. Mit einer Generalsanierung könnten unter Umständen auch Fördermittel genutzt werden, die aber auch erst ermittelt und in den Haushalt eingestellt werden müssten.

 

Herr Jakobs erklärt, dass ursprünglich die Einplanung der Sanierung in der langfristigen Finanzplanung bisher für 2027 vorgesehen sei. Jedoch avisiere man nach ersten Vorgesprächen mit den Fraktionen eine Vorverlegung auf 2022. Des Weiteren wolle er darauf hinweisen, dass der Betrag, der verschoben worden sei, laut Beurteilung des Baureferates für die Maßnahmen nicht ausgereicht hätte.

 

Herr Hüttinger erwidert, wenn es sicher sei, dass die notwendigen Maßnahmen 2022 durchgeführt werden würden, ziehe er den Antrag zurück.


Beschluss:

 

Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                                           11.502.416,86 €

(darunter 10.687.379,38 € Zuführung zum Vermögenshaushalt)

des Vermögenshaushalts in Höhe von                                                               5.052.187,28 €

(darunter 4.829.485,93 € Zuführung zur Allg. Rücklage)

zusammen                                                                                                             16.554.604,14 €

 

werden genehmigt.