Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.06.2021 HFWA/006/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/023/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 146 KB | ||
Rechenschaftsbericht 4 MB |
Herr Jakobs beginnt seinen Vortrag zur Jahresrechnung
2020 mit dem Hinweis, dass den Ausschussmitgliedern ein ausgedrucktes Exemplar
zu Beginn der Sitzung ausgehändigt worden sei und ihnen vorläge. Anhand einer
PowerPoint-Präsentation stellt er die Gesamtergebnisse im Vermögens- und
Verwaltungshaushalt vor, geht hierbei jeweils auf die zu genehmigenden außer-
und überplanmäßigen Ausgaben ein, präsentiert diverse Budgetabschlüsse bevor er
den Rücklagenstand erläutert.
Im Bereich der Budgets sei sehr
gut zu erkennen, dass trotz der Budgetkürzung um 10 % im letzten Jahr zum größten Teil Überschüsse erzielt werden
konnten. Begründete Ausnahmen seien u. a. die Musikschule (Unterrichtsausfall
wegen der Pandemie, keine staatlichen Zuschüsse – man müsse sehen, ob ein
Ausgleich möglich werden könnte), das Kinderhaus Kunterbunt (einmalige Ausgaben
wegen WLAN und Hygienemaßnahmen), der Bereich Stadtentwicklung (wegen
zusätzlicher neuer Mitarbeiter mussten auch neue Möbel etc. angeschafft werden)
sowie das Amt für Kultur, Stadtmarketing und Touristik (KST, ehemals AKuT).
Dieses Defizit könne aber Frau Wilhelm nicht vorgeworfen werden. Ursächlich seien
die Säle, welche ab dem nächsten Haushaltsjahr in einem gesonderten Budget
behandelt werden sollen. Zum einen konnten keine Veranstaltungen stattfinden,
zum anderen würden die Veranstaltungsräumlichkeiten am Karlsplatz seit Beginn
der Umbaumaßnahmen des Bürgeramtes in der Nürnberger Straße vom Bürgerservice
genutzt werden. Diese Inanspruchnahme müsse aber erst noch intern verrechnet
werden. Das könne jedoch erst nach Abschluss der Umbaumaßnahme erfolgen.
Die Schulen hätten
mit ihren Budgets sehr gut gearbeitet. Dass das Theresien-Gymnasium hiervon
abweichen würde, läge daran, dass sie im Zuge der Schuldigitalisierung
Anschaffungen getätigt hätten. In den nächsten Jahren könne dieses Minus wieder
ausgeglichen werden.
Grundsätzlich sei
festzuhalten, dass die Haushaltskonsolidierung von allen sehr gut mitgemacht
worden sei.
Der Rücklagenstand
von ca. 20 Mio. € sei eigentlich respektabel. Jedoch wäre es auch
wünschenswert, wenn dieser mit liquiden Mitteln auf den Konten gedeckt wäre.
Dies sei leider nicht der Fall: Auf den Girokonten befänden sich rund
6,4 Mio. € und auf den Festgeldkonten 6,5 Mio. €. Somit
seien 8,0 Mio. € der Rücklagen nicht durch liquide Mittel gedeckt.
Durch die Budgetguthaben würde dieser Effekt verstärkt werden.
Bezüglich der
Mehreinnahmen zur Gewerbesteuer erklärt Herr Jakobs, dass zwei Unternehmen
unerwartet Rückzahlungen für vergangene Jahre tätigten und der Ausgleich der
Gewerbesteuermindereinnahmen dazu geführt hätten. Damit sei aber in zukünftigen
Jahren nicht mehr zu rechnen. In Zukunft sei wohl eher ein Minus zu erwarten.
Für alle Kommunen wird es immer schwieriger werden, genügend Einnahmen aus der
Gewebesteuer zu erzielen. Deshalb ruft er die Ausschussmitglieder auf, ihre
Kontakte zu Bundestagsabgeordneten, soweit vorhanden, zu bemühen, damit diese
sich für Ausgleichsleistungen an Kommunen stark machen.
Der Blick auf die
Mehreinnahmen bei der Grunderwerbssteuer lasse erkennen, dass der
Grundstücksmarkt immer noch in Bewegung sei.
Gestiegen sei
ebenfalls die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Da nicht mehr so
ein starker Zuzug von Flüchtlingen/Asylanten zu verzeichnen wäre, seien auch
die Ausgaben in diesem Bereich gesunken und hätten zu Minderausgaben geführt.
Erstaunlich sei,
dass trotz der Corona-Pandemie sich die Ausgaben für die Sozialhilfe
reduzierten. Dies lasse den Schluss zu, dass das Kurzarbeitergeld gut gegriffen
hätte in dieser Zeit.
Durch die Hilfe vom
Freistaat im Bereich der Kindergartengebühren, begründe sich auch hier die
Minderausgabe im Verwaltungshaushalt. Herr Jakobs weist darauf hin, dass auch
dieses Jahr mit einer weiteren Hilfe (Kostenübernahme der Kindergartengebühren)
zu rechnen sei. Jedoch befände sich diese noch in Berechnung, auch müssten erst
noch die Richtlinien vom Freistaat bekanntgeben werden. Sobald etwas bekannt
sei, würde die Verwaltung entsprechend tätig werden. Er bittet die Mitglieder
des Ausschusses darum, dies entsprechend bei Rückfragen zu kommunizieren.
Die Mindereinnahmen
beim Einkommensteueranteil sowie bei den Parkgebühren (erklärlich durch weniger
Mobilität während der Pandemiezeit) führten zu einem schlechteren Ergebnis im
Verwaltungshaushalt. Hierzu führten des Weiteren die Mehrausgaben im Bereich
der Jugendhilfeleistungen (Letztes Jahr erfolgten vermehrte
Unterbringungsleistung. Es wäre vermehrt zu stationären Unterbringungsfällen
für Kinder und Jugendliche gekommen. Hier hätten die Kollegen des Jugendamtes
sehr umsichtig agiert.) und der Kommunalanteil für die kindsbezogene Förderung
nach BayKiBiG.
Grundsätzlich
sei man mit einem blauen Auge durch das Jahr 2020 gekommen. Jedoch sei zu
bedenken, dass es den Gewerbesteuerausgleich
wohl nicht mehr geben werde und auch bei den Personalausgaben in diesem Jahr
nicht der gleiche Effekt zu erwarten sei. (Die Minderausgaben im
Personalbereich erklären sich dadurch, dass nicht alle geplanten Stellen
besetzt werden konnten – Fachkräftemangel.)
Die Herausforderung
für die Zukunft sei die Unterdeckung aufzufüllen, denn dies sei Geld, was
wirklich in der Kasse fehle. Allen negativen Prognosen zu Trotz, die sich wie
folgt darstellen würden, müsse dies ermöglicht werden:
(Hinweis von Herrn Jakobs: übernächste Woche fände ein Termin mit
ANregiomed und dem Landratsamt zu den Defiziten, Betriebs- und Baukosten
statt.)
Entsprechend sei
ein TOP-Down-Rahmenplan erstellt worden:
Besonders diese
Punkte gelte es in der Planung für 2022 zu berücksichtigen.
Zu den Bauprojekten
gibt Herr Jakobs die Hinweise, dass es nicht möglich sei, noch mehr Projekte
abzubauen, da Personal knapp und derzeit immer noch schwer zu bekommen sei.
Darüber hinaus werde das Baureferat wie letztes Jahr eine Prioritätenliste für
die Haushaltsplanung 2022 erstellen, die dem Stadtrat dann zur Verfügung
gestellt werden würde. Eine Beurteilung und Änderung der Prioritätsstufen bzw.
Vorschläge seien dann durch Fraktionen möglich.
Mit dem Hinweis auf
das Bundesteilhabegesetz werde die Jugendhilfe voraussichtlich das gesetzte
Ziel von 7,0 Mio. € nicht halten können, dass sei letztes Jahr schon
nicht möglich gewesen.
Einsparungen beim
Personal soll es möglichst nicht geben. Das bisherige Niveau im Bereich Verwaltungsausstattung
sowie Aus- und Fortbildung soll gehalten werden.
Herr Hüttinger beantragt, die Korrektur der Entscheidung
und Beschlussfassung im letzten Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss,
Streichung der Sanierung der Grundschule Brodswinden.
Herr Oberbürgermeister Deffner entgegnet, dass die Sanierung der
Grundschule Brodswinden deshalb nicht dieses Jahr durchgeführt werden könne, da
keine Kapazitäten im Bereich Personal für Planung und Durchführung vorhanden
sei. Deshalb avisiere man derzeit Baumaßnahmen ab dem Jahr 2022. Außerdem sei
eine geplante und durchdachte Generalsanierung, die aber nun einmal mehrere
Jahre in Anspruch nehmen würde, sinnvoller anstatt „Reparaturarbeiten“
durchzuführen. Dies sei Verschwendung von Steuergeldern. Mit einer
Generalsanierung könnten unter Umständen auch Fördermittel genutzt werden, die
aber auch erst ermittelt und in den Haushalt eingestellt werden müssten.
Herr Jakobs erklärt, dass ursprünglich die Einplanung
der Sanierung in der langfristigen Finanzplanung bisher für 2027 vorgesehen sei.
Jedoch avisiere man nach ersten Vorgesprächen mit den Fraktionen eine
Vorverlegung auf 2022. Des Weiteren wolle er darauf hinweisen, dass der Betrag,
der verschoben worden sei, laut Beurteilung des Baureferates für die Maßnahmen
nicht ausgereicht hätte.
Herr Hüttinger erwidert, wenn es sicher sei, dass die
notwendigen Maßnahmen 2022 durchgeführt werden würden, ziehe er den Antrag
zurück.
Beschluss:
Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
des Verwaltungshaushalts in Höhe von 11.502.416,86 €
(darunter 10.687.379,38 € Zuführung zum Vermögenshaushalt)
des Vermögenshaushalts in Höhe von 5.052.187,28 €
(darunter 4.829.485,93 € Zuführung zur Allg. Rücklage)
zusammen 16.554.604,14 €
werden genehmigt.