Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2021   HFWA/007/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

1.    Raumluftfilteranlagen für Klassenzimmer

 

Herr Jakobs erklärt, dass bereits im gestrigen Bauausschuss hierüber informiert worden sei. Grundsätzlich vorab: Die Stadt Ansbach kümmert sich um die Raumluftfilteranlagen für die städtischen Schulen. Es gäbe jedoch einiges zu bedenken und zu beachten, die Meinungen der Experten gingen auseinander und würden die Umsetzung nicht erleichtern. Z. B. werten die Fachkommission und das Umweltbundesamt die Luftfilteranlagen nur als Unterstützung, aber auf keinen Fall als Ersatz für regelmäßiges Lüften der Räume. Hinzu kämen Nachteile wie zusätzlicher Wärmeeintrag, erhöhter Stromverbrauch, Lärmbelästigung, Wartungsaufwand etc.

Trotz der kritischen Stimmen sei in einer Hauruckaktion eine Förderung vom Freistaat Bayern auf die Beine gestellt worden, die bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens jedoch 1.750 € pro Raum und Gerät) mitfinanzieren würde. Die Fördermöglichkeiten werden vorgestellt:

Grundsätzlich wäre für eine stationäre Raumluftanlage nur die Schule Schalkhausen geeignet. Besonders problematisch bei der Realisierung sei die Einhaltung der Frist. Bis 31.12.2021 müsste der Einbau abgeschlossen sein – sehr unwahrscheinlich, das zu schaffen. Deshalb habe man bereits eine Fristverlängerung angefragt.

Bei den mobilen Luftfiltern müsse mit höheren Kosten für die Kommunen gerechnet werden, da mit zu erwartender steigender Nachfrage, die Gerätepreise steigen werden und die Förderung nicht viel von den Anschaffungskosten auffangen werde. Evtl. könne noch ein Programm vom Bund genutzt werden. Jedoch sei bisher nichts Näheres bekannt.

Zur Beschaffung der Geräte wird erläutert, dass diese von den Budgetinhabern, also den Schulleitungen übernommen werden soll. Der Vorteil läge darin, dass dann nur drei Vergleichsangebote eingeholt werden und keine EU-/Bundesweite Ausschreibung erfolgen müsste. Jedoch würde die Stadtverwaltung die Markerkundung übernehmen und somit die Schulen hierbei unterstützen. Die ersten Schritte seien bereits erfolgt. Ob jedoch eine zeitnahe Beschaffung bis Ende der Sommerferien möglich werde, sei aufgrund der Marktlage (à lange Lieferzeiten) sehr fraglich.

Zusammenfassend sind folgende Schritte gemäß der vorgegebenen Rahmenbedingung durch die Staatsregierung geplant:

1.    Die Schulen sollen in eigener Zuständigkeit über deren Budgets die Beschaffungen durchführen. Dies beinhaltet auch die Wartung (z. B. Filtertausch)

(Ziel: Dezentralisierung aus vergaberechtlichen Aspekten gem. Ministerialschreiben.)

2.    Dafür wird eine Markterkundung (ME) (gem. RL zulässige Geräteauswahl und Kostenrahmen) vom Hochbauamt durchgeführt, um entsprechend den Richtlinien zulässige Geräte zu beschaffen. (Warenkorb)

3.    Die Schulen werden angehalten nur Räume der Kategorie 2 (Position des UBA) auszustatten.

4.    Über die Schulverwaltung werden die Schulen davon informiert (1. Schritt) und gebeten die Anzahl und Lage der Räume (Klassen und Fachräume, welche in Kat. 2 eingeschätzt werden) zu melden.

5.    Nach Markterkundung werden die Schulen über die Schulverwaltung erneut mit dem Ergebnis der ME informiert. (2.Schritt)