Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Aufhebung Sanierungssatzung Sanierungsgebiet Nr. 5 Karlsplatz

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.06.2021   BA/006/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/020/2021 

Frau Heinlein stellt nachstehenden Sachverhalt vor.

 

Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat mit Beschluss vom 04.03.1986 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 5 Karlsplatz im vereinfachten Verfahren, entsprechend den Bestimmungen des Städtebauförderungsrechts, beschlossen.

 

Sanierungsziele und –maßnahmen:

 

Mitte der 80er Jahre wurde der Stadt Ansbach das Anwesen Karlsplatz 7, ein ehemaliges Möbelhaus, zum Kauf angeboten. Zusammen mit der geplanten Auslagerung der Feuerwehr vom Anwesen Karlsplatz 11 nach Eyb eröffnete sich für die Stadt die Möglichkeit, in diesem Bereich ein dringend benötigtes städtisches Kulturzentrum einzurichten.

 

Ziel war es, die Stadtbücherei und das Stadtarchiv, die nicht auseichend untergebracht waren, an diesem Standort anzusiedeln. Ferner sollten durch Nebenräume und einem weiteren Versammlungsraum die kulturellen Nutzungsmöglichkeiten für die historische Karlshalle (Karlsplatz 5) verbessert werden.

 

Aufheben der Sanierungssatzung:

 

Die oben beschriebenen Maßnahmen verteilen sich auf eine Realisierungsphase von 17 Jahren. So wurde mit dem Umbau zum städt. Kulturzentrum und der im Jahre 2002 abgeschlossenen Sanierung der Karlshalle ein wichtiger Beitrag für das kulturelle Leben in Ansbach geleistet. Verbunden ist damit eine Funktionsstärkung und Belebung der Innenstadt.  

 

Gesetzlich ist die Stadt verpflichtet die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist (vgl. § 162 Abs. 1 BauGB). Dies trifft für das Sanierungsgebiet 5 zu (Aufhebungssatzung siehe Anlage).

Die Sanierungsziele sind erreicht.


Beschluss:

 

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Die Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Nr. 5 Karlsplatz sind durchgeführt. Weitere Maßnahmen entsprechend den Sanierungszielen stehen nicht aus.

 

2. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 5 Karlsplatz (Entwurf vom 27.05.2021, siehe Anlage) wird hiermit beschlossen.