Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO;
Bewilligung überplanmäßiger Mittel für die Förderung der Wohlfahrtspflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.06.2021   HFWA/006/2021 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  40/021/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 240 KBVorlage 240 KB

Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt wie folgt:

 

Die Sicherstellung der Insolvenzberatung sei zum 01.01.2019 vom Freistaat an die Kommunen delegiert worden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe würde die Stadt Ansbach von der Regierung eine Kostenerstattung von rund 45.800 € erhalten.

 

Die Stadtverwaltung habe mit der AWO eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Es sei vereinbart worden, dass die AWO die Aufgaben der Schuldner- und Insolvenzberatung wahrnimmt und die Stadt Ansbach im Gegenzug die erhaltene Kostenerstattung für die Insolvenzberatung an die AWO weiterleitet und ihr für die Schuldnerberatung noch einen Zuschuss i. H. v. 26.200,00 € gewährt. Somit erhalte die AWO insgesamt rund 72.000 € für die Schuldner- und Insolvenzberatung. Im Haushaltsplan sei für den Zuschuss an die AWO jedoch nur 43.000 € veranschlagt worden.

 

Der Haushaltsansatz 2021 bei HHSt. 01.4701.7001 betrage                     73.500,00 €.
Es würden voraussichtlich                                                                               101.000,00 €
benötigt werden, so dass insgesamt                                                               27.500,00 €
noch überplanmäßig bereitgestellt werden müssten.

 

Nachdem die Schlusszahlung in Höhe von insgesamt 14.315,10 € für das Jahr 2019 an die AWO fällig war und die Stadt laut Kooperationsvereinbarung die Zahlung bis spätestens 31.05.2021 zu leisten hatte, konnte nicht bis zur nächsten Sitzung des für die Bewilligung der überplanmäßigen Mittel zuständigen Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss abgewartet werden. Es musste deshalb eine Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Oberbürgermeister getroffen werden.

 

Am 18.05.2021 sei entschieden worden:

 

Bei HHSt. 01.4701.7001 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 27.500,00 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 01.9000.0611 (Pauschale Finanzzuweisungen).

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird hierüber gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO informiert.