Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Fortschreibung Einzelhandelsentwicklungskonzept - Behandlung der Stellungnahmen; Billigung

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.04.2015   SR/004/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 14
Vorlage:  30/007/2015 

Frau OB Seidel weist auf die umfangreichen zur Verfügung gestellten Unterlagen zum EEK und die Ausführungen im Bauausschuss hin.

 

Herr Büschl teilt mit, dass seit der Aufstellung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (EEK) 2009 sich im Stadtgebiet im Bereich der Einzelhandelsversorgung weitreichende Veränderungen ergeben haben, die eine Überarbeitung erforderten. Die Verwaltung wurde deshalb im Mai 2014 mit der Fortschreibung des EEK beauftragt. Der Entwurf des EEK wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 16.12.2014 vorgestellt. Zwischenzeitlich erfolgte die Abstimmung und Beteiligung mit den betroffenen Stellen und Institutionen. Er verweist auf die Ausführungen im Bauausschuss und geht auf die wichtigsten Punkte bzw. Eckpunkte ausführlich ein. Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und die überarbeitete Version der Fortschreibung wird vorgestellt. Ziel ist es, eine verbindliche Billigung des  aktualisierten Konzeptes zu erhalten, das zukünftig als Grundlage für die kommunale Entwicklungsplanung dienen kann.

 

Frau OB Seidel fragt an, ob ein ausführlicher Sachvortrag erwünscht sei.

 

Es besteht Einverständnis damit, dass kein weiterer Sachvortrag von Herrn Büschl erfolgt.

 

Frau OB Seidel merkt an, dass die Innenstadt als Ganzes betrachtet werden müsse. Im Vergleich zu anderen Städten stehe Ansbach nicht schlecht da. Die Innenstadt und das BC müssten weiter gestärkt werden und man müsse zusammen mit allen Akteuren der Innenstadt dem Strukturwandel entgegenwirken. In diesem Zusammenhang macht sie auf die zweite Veranstaltung des Forum Innenstadt am 7.5.2015 aufmerksam. Hierzu gehen in den nächsten Tagen noch entsprechende Informationen an alle Stadträte.

 

CSU, Offene Linke und Grüne kritisieren die Datenbasis des Zahlenwerks und die ihrer Ansicht nach widersprüchlichen Empfehlungen. Das EEK habe in der vorgelegten Form zu viele Unstimmigkeiten. Insbesondere sei die Kundenbefragung zu willkürlich vorgenommen worden. Diese stimmen dem Planwerk nicht zu.

 

Herr Deffner führt aus, das Konzept biete seiner Ansicht nach kaum Möglichkeiten für eine wirksame Steuerung von Verkaufsflächen, so habe das Brücken-Center (BC) schon jetzt mehr Flächen als im EEK vorgesehen, sodass auch ein städtebaulicher Vertrag nicht mehr greifen könne, zumal sich die Vertreter des Zentrums bereits gegen weitere Beschränkungen ausgesprochen hätten. Auch gebe man eine Regulierung durch die Ausweitung des zentralen Versorgungsbereichs dort einerseits auf, um sie dann doch wieder einzuführen. Auch das Urteil zur Versorgungslage in den Stadtteilen sei kaum logisch und begründet dies. Altstadt und BC müssten gesondert betrachtet werden. Mehr als die Hälfte der Besucher des BC kaufen dort gezielt ein, aber nur fünf Prozent der Altstadtbesucher.

 

Herr Meyer teilt mit, dass im Konzept an einer Stelle davon die Rede sei, dass in der Stadt nach einem Ausbau an der Rettistraße kein weiterer Einzelhandel mehr möglich sei, ein paar Seiten weiter heiße es, dass man sich an diesen Rahmen nicht zwangsläufig halten müsse. Ein Konzept für den Einzelhandel sei schon wichtig, müsse aber auf solider Basis stehen und verbindliche Ziele setzen.

 

Herr Büschl geht näher auf die einzelnen aufgeworfenen Punkte und Fragen ein und verweist in Bezug auf die Kritik von Herrn Deffner auf den Wesensgehalt eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) gegenüber einem „klassischen“ B-Plan. Letztendich war es bereits bei der Aufstellung vor rund 20 Jahren gewünscht, kooperativ das Planungsrecht zu schaffen. Dies funktioniere auch bei der eingeleiteten Änderung des VEP nur über vertragliche Regelungen zu den Verkaufsflächen bzw. Sortimenten. Inzwischen hätten sich gegenüber dem Stand vor 20 Jahren vielfältige Veränderungen in der Handelslandschaft ergeben, welchen auch Rechnung getragen werden sollte. Es sei nun nötig auf dem Verhandlungsweg entsprechende Leitplanken für eine Entwicklung im BC zu setzen und sinnvolle Vereinbarungen zu treffen, welche auch den Branchenmix im Center erhalten und eine Angebotsergänzung zur Altstadt fördern

 

Zu den Einwendungen von Herrn Meyer weißt Herr Büschl auf die entsprechende Dynamik im Einzelhandel hin und stellt klar, dass damit nicht zwangsläufig keinerlei Ansiedlungen an dem Standort mit Versorgungsdefizit mehr möglich sei. Limitiert werden könnten jedoch die Standorte, an denen bereits ausreichend Versorgungsqualität bestätigt werde.

 

Nach ausführlicher Diskussion und Aussprache erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 

Anschließend erfolgt folgende Beschlussabstimmung:


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 13.04.2015:

 

Die vom Büro Planwerk in Nürnberg erstellte 1. Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes vom 13.04.2015 wird gebilligt und der Regierung von Mittelfranken vorgelegt.