Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges
a) Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Billigung Durchführungsvertrag
c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.06.2021   BA/006/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage:  30/018/2021 

Frau Heinlein gibt nachstehenden Sachverhalt bekannt und erörtert die dazugehörige Abwägungstabelle. Auf eine wortwörtliche Wiedergabe der Stellungnahmen eingegangen wird mit Zustimmung der Stadträte verzichtet.

 

Im Vollzug des Bauausschussbeschlusses vom 08.02.2021 wurden die Planunterlagen in der Zeit vom 09.03. bis einschließlich 08.04.2021 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2021 zur Stellungnahme bis 12.04.2021 aufgefordert.

 

 

a) Bericht über Offenlegung und Behördenbeteiligung

 

Im Rahmen der Offenlegung wurde mit Schreiben vom 30.03.2021 eine Stellungnahme abgegeben.

 

Eine Stellungnahme ohne Einwand haben folgende Behörden abgegeben:

·         Gemeinde Burgoberbach mit E-Mail vom 23.04.2021

·         Marktgemeinde Lehrberg mit E-Mail vom 20.04.2021

·         Regionaler Planungsverband mit Schreiben vom 12.04.2021

·         Gemeinde Aurach mit E-Mail vom 31.03.2021

·         Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 30.03.2021

·         Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken mit Schreiben vom 15.03.2021

 

Anregungen brachten vor:

·         Regierung von Mittelfranken

·         Deutsche Telekom Technik GmbH

·         N-ERGIE Netz GmbH

·         Abwasserentsorgung Ansbach AöR

·         Seniorenbeirat Stadt Ansbach

·         Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund

·         Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH

·         Umweltamt Stadt Ansbach

·         Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach

·         Stadtwerke Ansbach

·         SG Straßenverkehrswesen Stadt Ansbach

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.

 

 

b) Billigung Durchführungsvertrag

 

Mit der Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG,

Am Rabenstein 18, 91522 Ansbach wird ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen. Wesentliche Vertragsinhalte sind:

 

(1) Verpflichtung des Vorhabenträgers, das Vorhaben auf Basis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans durchzuführen.

(2) Übernahme der Kosten und Aufwendungen, die im Rahmen der Bauleitplanung anfallen; die Aufwendungen der Stadt werden mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 4.000,- € abgegolten.

(3) Vereinbarung einer Ablöse für einen Kinderspielplatz in Höhe von 6.000,- €.

(4) Festlegung der Höchstgrößen im geplanten Mehrfamilienhaus (< 90 m²).

(5) Sicherung der Umsetzung von baumschützenden Maßnahmen aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und Maßnahmen der Grünordnung mit einer Bürgschaft.

(6) Ausbau der Privatstraße als Feuerwehr- und Rettungszufahrt; keine regelmäßige Befahrung durch den motorisierten Individualverkehr durch Einbau eines Pollers.

 

 

c) Satzungsbeschluss

 

Alle Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges wurden eingehend geprüft und abgewogen.

Die im Rahmen der Offenlegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen veranlassen lediglich Klarstellungen oder Ergänzungen sowie redaktionelle Änderungen des Bebauungsplanentwurfs bzw. des VEPs gemäß der beiliegenden Abwägungstabelle und der Begründung zur Verdeutlichung der bisherigen Festsetzungen, inhaltliche Änderungen sind nicht veranlasst.

 

Herr Büschl merkt an, dass der Vorhabenbezogene Bebauungsplan als Instrument zur Planungsbeschleunigung ausgerufen wurde. Das Verfahren für das Teilgebiet sei, wie man den Unterlagen und dem umfangreichen Vortrag der Abwägung entnehmen könne, sehr komplex und zeigt gut auf, wie umfangreich die Verfahren heutzutage werden – was jedoch keineswegs als Geringschätzung von Einwänden zu verstehen ist.  

 

Herr OB Deffner bedankt sich für die gute Vorbereitung, diese war nötig um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten. Er hofft, dass das Baugebiet nun zügig auf den Weg gebracht werden kann. Die Anregungen und Einwände wurden sachgerecht beurteilt und mehrfach im Gremium diskutiert.

 

In der anschließenden Diskussion wird:

 

  • angefragt, wo die brauen Tonnen und die Papiertonnen abgestellt werden sollen. Von den Reihenhäusern bis zum Müllstandort müssten die Anwohner fast 100 m zurücklegen.

Frau Heinlein verweist auf die auf die im Plan dargestellte Fläche für die Mülltonnen und auf die verhältnismäßig geringen Müllgebühren der Stadt Ansbach. Das Bereitstellen der Mülltonnen durch die Bewohner ab Abfuhrtag ist demnach zumutbar und muss von privater Seite gesichert sein. In diesen Fall erfolgt das Bereitstellen der Mülltonnen durch den Hausmeister. Die Verwahrung der Mülltonnen obliegt den Anwohnern.

  • angemerkt, dass durch den geplanten Verlauf des Kanals womöglich eine Kanaltiefe von 8-10 m entstehen wird.

Frau Heinlein merkt an, dass die Stadt Ansbach in ihrem Durchführungsvertrag keine Belange Dritter, also im konkreten Fall der AWEAN festlegen kann. Eine Baugenehmigung kann nur erfolgen, wenn der Bereich ordnungsgemäß erschlossen wurde, wozu auch die Entsorgung zählt.

  • eingebracht, dass dem Vorhaben nicht zugestimmt werden kann, da die Hecke in der saP als besonders erhaltenswert vorgehoben wurde. Die Darstellung im Lageplan sei fehlerhaft, da der Bewirtschaftungsweg im Schnitt nicht abgebildet wird. Der Mindestabstand von 5 m zu Hecke werde laut Plan teilweise unterschritten. Weiterhin wird die nicht behindertengerechte Erschließung durch die 12% steile Rampe negativ betrachtet.

Frau Heinlein merkt an, dass es sich bei der Hecke um eine Leitlinie für die Fledermäuse handelt, die durch Neupflanzungen wiederaufgelebt wird. Die Empfehlungen der saP werden umgesetzt, lediglich im Westen wird der empfohlene Mindestabstand zwischen Haus und Hecke unterschritten, dies wird jedoch dadurch kompensiert, dass die Hecke an dieser Stelle ausläuft.

  • gebeten, beim Bauträger die Möglichkeit einer Überdachung der Fahrradabstellplätze anzufragen.

Herr OB Deffner sagt dies zu.


Beschluss:

 

Der Bau-und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der erfolgten Abwägung und den redaktionellen Ergänzungen bzw. Klarstellungen.

 

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Plenum folgenden Beschluss:

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 28.05.2021 wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag abzuschließen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges in der Fassung vom 19.05.2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 19.05.2021