Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Behandlung von Straßenbegleitgrün. Antrag der BAP

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2021   UA/002/2021 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/017/2021 

Herr Büschl erläutert den Sachverhalt und verweist auf die bereits erfolgten Ausführungen zu dieser Thematik in verschiedenen Ausschusssitzungen (November 2012, Januar 2013, Februar 2017.

 

In seiner ausführlichen Darstellung verweist Herr Büschl u.a. auf

 

Ø  die Zuständigkeit der Pflege durch die Stadt Ansbach und externe Dienstleister

Ø  das verstärkte Engagement der Stadt in den letzten Jahren im Rahmen von Ausgleichsflächen und durch Anlage von artenreichen Blühstreifen bzw. Grünflächen

Ø  das Umgestalten innerstädtischer Flächen mit einer artenreichen Ansaat.

Ø  eine bereits erfolgte mehrjährige Ansaat in vielen Bereichen

Ø  eine bereits erfolgte Auswahl von Pflanzen bei der Ansaat und bei Neupflanzungen, die einen ökologischen Mehrwert für Flora und Fauna haben z.B. am Kreisverkehr in der Feuchtwanger Straße oder in der Windsbacher Straße in Eyb

Ø  die sukzessive Schaffung neuer blütenreicher Straßenbegleitflächen mit viel positiver Resonanz aus der Bevölkerung

Ø  die im kommenden Jahr geplante Antragstellung für eine geförderte Pflege über den Landschaftspflegeverband für eine Fläche am sog. Schlittenhang (südlich der Heideloffstraße)

Ø  die unterschiedliche Höhe der Kosten der betreuten Fläche durch das Betriebsamt der Stadt Ansbach und dem Angebot eines externen Dienstleisters

 

Zu den von der BAP beantragten Punkten nimmt Herr Büschl wie folgt Stellung:

 

1.    Die Stadt Ansbach beschäftigt sich eingehend und kontinuierlich mit der Bewirtschaftung von Straßenbegleitgrün (Mulchen). Hierbei ist eine Vielzahl von Rahmenbedingungen/ Aspekten zu beachten und zu berücksichtigen.

 

Ø Sicherstellung der Funktion des Straßenbegleitgrüns für die Straße

Ø Verkehrssicherheit

Ø Arbeitssicherheit

Ø Nachbarschaft/ angrenzende Grundstückseigentümer

Ø Bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns erfolgt das Mulchen auf dem Intensivstreifen 2x/Jahr. Bei der Mahd im Herbst werden die Böschungen der Gräben gemäht.

Ø Neu eingeführt und umgesetzt wird, dass die Abfolge im Stadtgebiet jährlich variiert und nicht jedes Jahr im selben Sektor begonnen und dann im Uhrzeigersinn abgearbeitet wird.

Ø Beim eingesetzten Mulchgerät ist es leider nicht möglich einen festen Bodenabstand zwischen 5 und 10 cm einzustellen

Ø Das Betriebsamt wird darauf hingewiesen, Grünflächen nach stärkeren Regenereignissen nicht durch Pflegegeräte zu befahren.

Ø Wald und Heckensäume werden weitestgehend nur bei Hereinwachsen in die Verkehrsfläche und somit aus Gründen der Verkehrssicherheit zurückgenommen

Ø Straßenbegleitgrün außerhalb des Intensivstreifens wird nur 1x/Jahr im Herbst gemäht. Da dies in den meisten Fällen Böschungsflächen bzw. Grabenbereiche betrifft, kommt hier der Einsatz eines Balkenmähers nicht in Frage.

Ø Die kleineren städtischen Grünflächen werden durch das Betriebsamt mit dem Balkenmäher gemäht.

Ø Bei Ausgleichsflächen, deren Pflege regelmäßig über Ausschreibungen extern vergeben werden, findet ebenfalls keine Mulchmahd statt

Ø Die städtische Ausschreibung beinhaltet, dass im Herbst Teilflächen als Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten stehen bleiben

Ø Teilweise werden die Ausgleichsflächen durch Landwirte gepflegt. Hier ist die Schnitttechnik nicht vorgegeben, das Schnittgut wird aber gemäß Festlegung im Pachtvertrag aufgenommen und entfernt.

Ø Die Forderung, auf eine Mahd und ein Mulchen bei nicht gewidmeten Wegen und sog. „Flurbereinigungswegen“ auf das Mähen der Bankette zu verzichten, kann nicht generell erfüllt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf einigen niedrig frequentierten Strecken, nicht auf Ortsverbindungsstraßen, den Versuch zu unternehmen, über 2-3 Jahre nur 1x/ Jahr (Herbst) zu mähen. Herr Büschl zeigt anhand eines Lageplans die markierten, wenig frequentierten Straßen im Umfeld von Neudorf.

Ø Die Erstellung eines Pflegeplan/-kataster mit einem kompletten Grünflächen- und Straßen(begleitgrün)netz ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht leistbar. Die Ersterstellung sollte extern vergeben werden. Die Weiterführung des Katasters wird mit einem Arbeitsaufwand für eine 0,5 bis 0,75-Stelle eingeschätzt.

 

Herr Hüttinger als Antragsteller bittet darum, viele seiner Vorschläge umzusetzen.

 

Herr Dr. Bucka bekräftigt die Notwendigkeit, die im Antrag gemachten Vorschläge zu realisieren. Er weist darauf hin, dass die Thematik zugunsten eines Pflegekonzeptes durch die Stellenplanbehandlungen im Herbst gelöst werden könnte.