Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Verbesserung der Verkehrssituation in der Rothenburger Straße am Abzweig zu Elektronikgroßmarkt; Antrag der OL

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2021   UA/002/2021 
Vorlage:  REF3/008/2021 

Herr Büschl verweist auf den vorliegenden Sachverhalt und zeigt anhand einer Präsentation die Möglichkeiten auf.

 

Zusammenfassend erläutert er, dass für den Ausbau der Rothenburger Straße zwischen der Einmündung der Rezatstraße und der B13 im September 2018 ein Durchführungsbeschluss gefasst wurde. Für 2019 wurden Baunebenkosten in Höhe von 80 TSD € bereitgestellt. Im November 2018 wurde die Ingenieurvergabe beschlossen und im Juli 2019 die Planung und der GVFG Antrag mit Ausführungsziel 2020/2021 eingereicht. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde der GVFG Antrag zurückgestellt und für 2021 konnten keine neuen Mittel bereitgestellt werden. Die noch ungebundenen (Rest-) Mittel aus 2020 wurden im Zuge der Bildung von Haushaltsresten am 20.04.2021 im HFWA eingezogen.

 

Die Fraktion der OL beantragte eine Woche später die Beratung im Umwelt- und Verkehrsausschuss mit dem Ziel, die Verkehrssituation dennoch zu verbessern. Die Verwaltung solle hierzu (provisorische) Lösungsmöglichkeiten vorstellen.

 

Seines Erachtens käme bei einem Vorziehen des Projektes nur die Möglichkeiten eines Ausbaus im besagten Abschnitt im Umgriff der Einmündungen oder der Bau eines Provisoriums in Betracht. Von einem provisorischen Ausbau rate er ab. Aufgrund der Topographie und der vorhandenen Straßenverhältnisse sei dies sehr aufwendig und es entstehe ein „längerfristiges Provisorium“. Zudem könnten keine Vorgaben zur Barrierefreiheit eingehalten werden.

 

Die Kosten für den Vorschlag a) Ausbau gemäß vorliegender Planung (Ausführungs-planung), jedoch nur im besagten Abschnitt im Umgriff der Einmündungen lägen bei rund 738.000 € abzüglich einer Förderung von rund 369.000 € und zusätzlichen Mehrkosten von knapp 50.000 € beim Bau des 2. Abschnittes. Damit der 1. Abschnitt im nächsten Jahr erfolgen könne, müsse der Förderantrag bis 31.08.2021 gestellt werden. Hierfür sei ein Umsetzungsbeschluss des Stadtrates noch vor der Sommerpause notwendig.

 

Herr Meyer als Antragsteller bezieht sich auf den Stadtratsbeschluss vom Juli 2017, in dem die Mittel für die Neuordnung der Rothenburger Straße verbindlich in den Haushalt 2018 eingestellt wurde. Ein erneuter Beschluss sei nicht erforderlich. Die Mittel müssen lediglich durch einen Stadtratsbeschluss vor der Sommerpause verbindlich eingeplant werden.