Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Ergänzung der Liste Naturdenkmale. Antrag der BAP

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2021   UA/002/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  21/011/2021 

Herr Brenner erläutert den Sachverhalt aus der Sitzungsvorlage und berichtigt die Aussage, dass die Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Bereich der Stadt Ansbach vom 11. November 1996 ist seit Erlass unverändert gültig sei. Im Jahr 1998 wurde ein Änderungsverfahren aufgrund der Streichung eines Naturdenkmals durchgeführt. Er bittet um Verständnis, dass eine Aktualisierung nur in Dekaden durchgeführt werde. Die beantragte „Ergänzung der Liste Naturdenkmale“ mache ein förmliches Verfahren zur Änderung der Verordnung nach BayNatSchG Art. 9 erforderlich. Zuständig hierfür sei gemäß BayNatSchG Art. 45 die untere Naturschutzbehörde der Stadt Ansbach. Die Entscheidung über die Änderung der Verordnung obliege dann gem. GeschOStR §2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11. dem Stadtrat.

 

Bei den im Antrag beschriebenen externen Dienstleistungen handelt es sich um eine freiberufliche Leistung im Sinne der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die entsprechenden vergaberechtlichen Vorgaben seien zu beachten.

 

Wenn heute der Auftrag erteilt werde, könne man die Kosten ermitteln und soweit entsprechende Haushaltsmittel vorliegen, nach Information des Umwelt- und Verkehrsausschusses, den Auftrag erteilen.

 

Herr Hüttinger ist als Antragsteller mit dem weiteren Vorgehen einverstanden.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Bereich der Stadt Ansbach vom 11. November 1996 zu überarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für diesbezügliche externen Dienstleistungen zur ermitteln und einen dahingehenden Auftrag gem. UVgO zu erteilen, sofern die erforderlichen Mittel durch den Unterabschnitt 3602 im Budgetring 1141 des städtischen Haushaltes zur Verfügung stehen.

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Stadtrates wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt über den weiteren Verfahrensablauf informiert.