Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.05.2021 BA/005/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 15, Nein: 1 |
Vorlage: | REF3/006/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 281 KB |
Die gesteigerte Infektiosität bestimmter, vermehrt auftretender Virusvarianten, die vor diesem Hintergrund fortgeschriebene Definition des RKI für eine „enge Kontaktperson mit erhöhtem Infektionsrisiko“ und die Regelung in § 2 Abs. 5 Corona-ArbSchV legen nach Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (IMS vom 26.4.2021) eine Maskenpflicht für Gremienmitglieder nahe. Dies auch dann, wenn der Sitzungsraum ausreichend groß ist. Die Anordnung der Maskenpflicht erfolgt durch den Oberbürgermeister in Ausübung seines Rechts der Sitzungsordnung nach Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO.
Will ein Mitglied des Stadtrats oder eines Ausschusses trotz der Anordnung einer Maskenpflicht ohne eine entsprechende Maske an der Sitzung teilnehmen, ist dies angesichts der von ihm ausgehenden, potenziellen Infektionsgefahr als fortgesetzte erhebliche Störung der Ordnung zu sehen, die nach Art. 53 Abs. 1 Satz 3 GO einen Ausschluss von der Sitzung rechtfertigt. Für einen solchen Ausschluss ist die Zustimmung des Stadtrats bzw. Ausschusses erforderlich, diese kann allgemein durch einen Grundsatzbeschluss erfolgen.
Des Weiteren hat der BayVGH mit Beschluss vom 7.4.2021 bestätigt, dass die generelle Anordnung einer Maskenpflicht für Besucher im Sitzungssaal, insbesondere auch einer Pflicht für FFP 2-Masken, in der gegenwärtigen Pandemielage auf der Grundlage des Hausrechts nach Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO rechtmäßig ist (dient zur Kenntnis).
Auf das Hausrecht kann auch die Anordnung der Vorlage eines aktuellen
negativen Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus gestützt
werden. Auch für den Fall, dass ein Stadtratsmitglied trotz Anordnung ohne
einen negativen Test an der Sitzung teilnehmen will, kann ein Ausschluss aus
der Sitzung erfolgen.
Aus dem Gremium
wird
Herr
Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass nach dem Ministerialschreiben die erste
Sitzungsrunde der heutige Bau- und Werkausschuss sei. Deshalb betrifft die
Beschlussabstimmung nur diese Sitzung, in der kommenden Sitzung des Stadtrates
wird jedoch ein Grundsatzbeschluss zur Abstimmung gebracht.
Weiterhin wird von
einem Mitglied des Stadtrates
Herr
Oberbürgermeister Deffner begrüßt diese Aussagen aus dem Gremium und stimmt
ihnen zu. Bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates werde man sich Gedanken über
die Behandlung von genesenen und geimpften Personen machen.
Beschluss:
Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem
Ausschluss eines Mitglieds, welches trotz Anordnung ohne FFP 2-Maske oder
ohne aktuellen negativen Test an der Sitzung teilnimmt, wegen fortgesetzter
erheblicher Störung der Ordnung zu.