Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.05.2021 HFWA/005/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF4/005/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 364 KB |
Herr Jakobs trägt den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation vor:
Die Stadt Ansbach stünde – wie alle anderen Gebietskörperschaften auf lokalen, regionalen wie auch nationalen Ebenen – vor Herausforderungen im Bereich Umwelt & Natur. Die Stadt Ansbach sei bereits jetzt schon ziemlich stark in vielen Bereichen tätig:
Jedoch bestünde
Verbesserungspotenzial, vor allem im Bereich der Koordination sowie der
Kommunikation aller Aufgaben und Handlungsfelder. Hierzu wären zunächst
entwicklungspolitische Handlungskonzepte zu erstellen bzw. weiterzuentwickeln
und zusammenzuführen. Im Weiteren sollten Strukturen zur nachhaltigen
Verankerung kommunaler Entwicklungspolitik geschaffen werden. Zuletzt sollte
auch eine vertiefte Vernetzung mit weiteren Akteuren vorgenommen werden. Dies
wäre aber nur schwer bzw. wenn überhaupt nur mit erheblicher Dauer durch bestehende
Personalressourcen zu schaffen. Gleichzeitig bestünden beschränkte finanzielle
Möglichkeiten der Stadt Ansbach. Daher schlägt die Verwaltung die Einrichtung
einer zusätzlich einzurichtenden Stelle unter Maßgabe der Förderung vor.
Das Förderprogramm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik - Erstprojekte 2021“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik unterstütze zwei Jahre solche Projekte mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten würden umfassen:
· Personalkosten für eine Koordinatorin/einen Koordinator (TVöD EG 11 - 13).
· Kosten für Begleitmaßnahmen wie Fortbildungs- und Reisekosten für die Koordinatorin/den Koordinator sowie Ausgaben für Maßnahmen zur Zielerreichung (z.B. Informationsveranstaltungen, Partnerschaftsprojekte) von insgesamt bis zu 15.000 € bei 24-monatiger Förderung.
· eine Verwaltungskostenpauschale (zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten z. B. anteilig für Personal, Kommunikation, etc.) in Höhe von max. 7 Prozent zusätzlich zu den aufgeführten zuwendungsfähigen Projektausgaben.
Für die Stadt Ansbach verbliebe während der Projektlaufzeit ein Eigenanteil von ca. 10.000 € pro Jahr (ca. 20.000 € bezogen auf zwei Jahre).
Wenn der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss grundsätzlich der Einrichtung einer entsprechenden Stelle zustimmen würde, müsste die Verwaltung ihr Interesse für die Teilnahme an einem Förderverfahren bis zum 31.05.2021 bekunden.
Die Verwaltung würde nachfolgende Professionen zur Aufgabenerledigung als qualifiziert ansehen:
· Geograph (m/w/d) z. B. Schwerpunkt Stadt- und Regionalentwicklung, Entwicklungszusammenarbeit, Stadt- und Landschaftsökologie
· Stadt- oder Verkehrsplaner (m/w/d)
· Umweltingenieur/Umweltmanagement (m/w/d)
· oder vergleichbare Qualifikation
Die Einstellung würde zunächst befristet gemäß § 14 Abs. 1 Nrn. 1, 7 TzBfG für zwei Jahre in Vollzeit (39 Std./Woche) in der Entgeltgruppe 12 TVöD/VKA-Fassung erfolgen. Die organisatorische Einbindung der Projektstelle würde zunächst zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters erfolgen. Denkbar sei nach Bündelung der Einzelaufgaben bzw. der personellen Ressourcen auch eine neue Organisationseinheit in der Verwaltungsstruktur der Stadt Ansbach.
Da dies ein Zukunftsthema sei, bestünde evtl. die Option auf eine Fortführung im dritten Jahr. Dann könnten die einzelnen Handlungsfelder mit den dort bereits tätigen Beschäftigten in einer gemeinsamen Organisationseinheit zusammengefasst werden. Die Leitung könnte bei entsprechender Eignung im Idealfall durch den Inhaber (m/w/d) der vorherigen Projektstelle erfolgen.
Herr Jakobs trägt den Beschlussvorschlag vor und macht auf den zusätzlichen (rot dargestellten) Satz aufmerksam, der auf Anregung der Fraktionen im letzten Fraktionsgespräch ergänzt worden sei.
Herr
Oberbürgermeister Deffner
berichtet, dass mit diesem Anliegen die Steuerungsgruppe Fairtrade an ihn
herangetreten sei. Nachdem er sich mit dem Thema eingehend beschäftigt habe und
erkennen musste, dass zwar schon viel in der Stadt Ansbach gemacht werden würde,
aber jedes Amt für sich agiere, befürworte er die Einrichtung der Stelle. Durch
die Bündelung könne man noch erfolgreicher wirken.
Beschluss:
Die Verwaltung wird - vorbehaltlich der Zusage einer entsprechenden Förderung - beauftragt, eine zunächst auf längstens zwei Jahre befristete Projektstelle zur Koordination und Schaffung der Strukturen kommunaler Entwicklungspolitik unter Zugrundelegung der vorstehenden Rahmenbedingungen einzurichten. Die Verwaltung wird weiter beauftragt das Interesse bis zum 31.05.2021 bei der Förderstelle zu bekunden.