Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Tempo 30 in Bernhardswinden. Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen;

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2021   UA/002/2021 
Vorlage:  21/006/2021 

Herr Dr. Bucka weist eingangs darauf hin, dass am Vortrag ein Änderungsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen zum Antrag vom 05.01.2021 eingegangen sei. Der Antrag vom 05.01.2021 solle nunmehr in zwei getrennt anzustimmende Anträge aufgeteilt werden.

 

Herr Kleinlein informiert zunächst über die grundsätzlich geltende Rechtslage in Bezug auf verkehrsrechtliche Anordnungen einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Er zitiert folgende Punkte aus einer von der Regierung von Mittelfranken eingeholten Stellungnahme.

 

Ø  Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur bei zwingender Erforderlichkeit angeordnet werden dürfen.

Ø  Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Ø  Überprüfung von alternativen Maßnahmen

Ø  Die Vorschrift setzt eine das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts voraus

Ø  es muss eine deutlich erhöhte Zahl von Unfallhäufigkeiten vorliegen

Ø  Die Prüfung der Voraussetzung für eine verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall. Sie hat die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen.

 

Herr Wießner verweist auf den vorliegenden Sachverhalt und den Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Ausweisung von
30 km/h für das gesamte Ortsgebiet Bernhardswinden. Die Überprüfung des Antrages habe ergeben, dass diesem Antrag nicht stattgegeben werden könne.

 

Bei einem Ortstermin zusammen mit der Polizei wurde festgestellt, dass die Straße gerade und genügend breit sei. Eine Auswertung habe fünf Unfälle aufgezeigt, von denen keiner auf überhöhte Geschwindigkeit oder einen gefährlichen Straßenverlauf zurückzuführen sei. Eine das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigende Gefahrenlage konnte für das Ortsgebiet daher nicht festgestellt werden. Die flächendeckende Ausweisung von 30 km/h sei daher nicht möglich.

 

Frau Erbguth-Feldner als Antragstellerin verweist auf den Antrag ihrer Fraktion vom 11.05.2021 mit den zwei getrennt abzustimmenden Anträgen hin. Auf dem Teilstück von der Ortsmitte bis zum Ortsausgang in Richtung Kurzendorf gebe es eine akute Gefährdungslage. Es handle sich hier um ein Wohngebiet mit hoher Fußgängerdichte und hohem Querungsbedarf. Die Stellungnahme der Regierung sei nur allgemein formuliert und nicht speziell auf Bernhardswinden abgestimmt.

 

Nach einer weiteren eingehenden Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.         Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, in Bernhardswinden von dem Bereich der Kreuzung bis zum Ortsausgang in Richtung Kurzendorf eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen 

Antrag abgelehnt

 

2.         Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob nach StVO §45 (1) 6. „zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen“ eine Tempo 30 Zone in Bernhardswinden eingeführt werden kann, ebenso welche Kosten dabei entstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen 

Antrag angenommen

 

Herr Sauerhöfer stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau von Fahrbahnverengungen in Richtung Kurzendorf zu prüfen und falls möglich, umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen 

Antrag angenommen

 

Herr Wießner ergänzt, dass unabhängig der Beschlussfassung Hinweisschilder „Achtung Fußgänger“ im Bereich zwischen Kreuzung und Ortsausgang in Richtung Kurzendorf aufgestellt werden.