Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kurzbericht über die kostenrechnenden Einrichtungen "Bestattungswesen" und "Abfallbeseitigung" sowie die Bereiche "Märkte" und "Sondernutzungsgebühr"

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.04.2015   HFWA/004/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  40/012/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck trägt den Sachverhalt vor:

 

1. Bestattungswesen

 

Die Bestattungs- und Grabgebühren wurden letztmals im Juli 2010 erhöht. Danach wurde die Friedhofsgebührensatzung nochmals im Juli 2013 geändert, wobei lediglich eine Zusatzgebühr für Bestattungen mit vorheriger Trauerfeier in der Heilig-Kreuz-Kirche eingeführt wurde.

 

Die kostenrechnende Einrichtung schloss in den vergangenen Jahren wie folgt ab:

 

            Einnahmen                 Ausgaben             Ergebnis       Kostendeckungsgrad

 

2010:    427.807, 80 €          441.910,55 €      - 14.102,75 €          96,81 %

 

2011:    458.795,36 €           450.483,60 €       + 8.311,76 €        101,85 %

 

2012:    409.357,09 €           456.881,62 €      - 47.524,53 €          89,60 %

 

2013:    410.371,32 €           499.380,00 €     - 89.008,68 €          82,18 %

 

2014:    414.632,07 €           528.241,59 €   - 113.609,52 €          78,49 %

 

Die stagnierenden Einnahmen sind in erster Linie darauf zurückzuführen, dass statt der Sargbestattung zunehmend die kostengünstigere Urnenbestattung gewählt wird. Seit 2011 beträgt der Anteil an Urnenbeisetzungen über 50 %. Auch alternative Beisetzungsarten, wie Urnenzellen oder Urnennischen sowie die seit 2010 im Waldfriedhof mögliche „Bestattung unter Bäumen“ werden zunehmend nachgefragt. Die anfallenden Ausgaben sind dagegen weitgehend unabhängig von Anzahl und Art der Bestattungen.

 

Herr Schwarzbeck hält eine Erhöhung der Bestattungsgebühren aufgrund der steigenden Urnenbeisetzungen für notwendig. Im Vergleich zu anderen Städten seien die Urnenbestattungen bei der Stadt Ansbach 30 % günstiger. Eine Satzungsänderung sei jedoch aufgrund der personellen Situation in der Kämmerei erst in der zweiten Jahreshälfte möglich. Die Satzung müsse komplett neu aufgearbeitet werden. Die Stadt habe mittlerweile gewaltige Beiträge zugeschossen, weil der Stadtrat Erhöhungen immer abgelehnt habe.

 

Herrn Hüttinger interessiert der Grund der deutlich gestiegenen Ausgaben. Herr Schwarzbeck antwortet, dass Personalkosten und Maschinenparkkosten gestiegen seien sowie die Zahl der kostengünstigen Urnenbeisetzungen erheblich zugenommen habe.

 

Frau OB Seidel spricht die massive Unterdeckung und die Verschiebung im Bereich der Bestattungsarten an. Die Verwaltung werde gebeten, eine neue Kalkulation unter Berücksichtigung der Verschiebung der Bestattungsarten vorzubereiten.

 

Herr Seiler wünscht den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herrn Meyer wünscht eine Erklärung der Kostensteigerung von über 18 % innerhalb von zwei Jahren.

 

Herr Schalk meint, dass es wahrscheinlich keine andere Möglichkeit gäbe, als die Gebühren anzupassen.

 

Herr Schwarzbeck erklärt, dass die Mehrausgaben insbesondere für den Unterhalt der Friedhofswege, Personal, interne Leistungsverrechnung sowie sonstige Dienstleistungen durch Dritte angefallen seien. Im Jahr 2014 seien 440.000 € an Einnahmen eingeplant worden, eingegangen sind jedoch nur 410.000 €.

 

 

2. Abfallbeseitigung

 

Der Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühren beträgt regelmäßig vier Jahre. Nachdem im Kalkulationszeitraum 2009 – 2012 Überschüsse von über 800.000 € angefallen waren, wurden die Gebühren zum 01.01.2013 um ca. 2 % gesenkt. Die nächste Neukalkulation erfolgt zum 01.01.2017. Die bis dahin aufgelaufenen Überschüsse werden dann an die Gebührenzahler zurückgegeben.

 

Die kostenrechnende Einrichtung „Abfallbeseitigung“ schloss in den vergangenen fünf Jahren wie folgt ab:

 

            Einnahmen                 Ausgaben                  Ergebnis        Kostendeckungsgrad

 

2010:  3.497.358,93 €          3.207.347,41 €          + 290.011,52 €          109,04 %

 

2011:  3.461.535,88 €          3.065.960,24 €          + 395.575,64 €          112,90 %

 

2012:  3.392.155,49 €          3.075.202,38 €          + 316.953,11 €          110,31 %

 

2013:  3.390.759,26 €          3.245.062,03 €          + 145.697,23 €          104,49 %

 

2014:  3.366.575,43 €          3.292.686,63 €          +   73.888,80 €          102,24 %

 

Herr Schwarzbeck ergänzt, dass die Bauschuttdeponie hier nicht aufgeführt sei, da dort grundsätzliche Veränderungen erfolgen sollen.

 

 

3. Märkte

 

Der Bereich „Märkte“ wird seit 1996 nicht mehr als kostenrechnende Einrichtung geführt. Es werden deshalb keine Gebühren aufgrund einer Gebührensatzung sondern privatrechtliche Entgelte erhoben. Diese sind in der „Tarifordnung für den Jahrmarkt“ und in der „Tarifordnung für den Wochenmarkt“ festgelegt. Die Tarife (bis 1997 Gebühren) für den Wochenmarkt sind im Wesentlichen seit 1975 unverändert, die Entgelte für die Jahrmärkte wurden zuletzt 1996 erhöht.

 

Die Einrichtung „Märkte“ schloss in den vergangenen fünf Jahren wie folgt ab:

 

            Einnahmen                 Ausgaben                  Ergebnis          Kostendeckungsgrad

 

2010:  46.261,98 €               76.704,48 €               - 30.442,50 €             60,31 %

 

2011:  44.643,46 €               73.033,24 €               - 28.389,78 €             61,13 %

 

2012:  42.063,26 €               68.787,88 €               - 26.724,62 €             61,15 %

 

2013:  34.752,89 €               64.167,94 €               - 29.415,05 €             54,16 %

 

2014:  32.632,05 €               67.934,82 €               - 35.302,77 €             48,03 %

 

Herr Schwarzbeck erklärt, dass es bei den Gebühren und Entgelten im Bereich Märkte seit Jahren keine Veränderung gegeben habe. Der Kostendeckungsgrad gehe zurück.

 

Frau OB Seidel fügt an, dass für die „Mess“ derzeit ein neues Konzept erarbeite werde. Die Standbetreiber können sich, so wie es bisher läuft, keine höheren Kosten leisten. Der Wochenmarkt laufe sehr gut. Sie bittet das Thema vorsichtig anzugehen, es sei wichtig die Märkte zu unterstützen. Gerade der Wochenmarkt ziehe viele Menschen in die Stadt.

 

Herr Dr. Bucka spricht die Attraktivität der Innenstadt an. Hier sei Fingerspitzengefühl gefordert und keine Änderung der Gebühren vorzunehmen.

 

Herr Seiler möchte die derzeitige Regelung ebenfalls beibehalten.

 

 

4. Sondernutzungsgebühren

 

Die im Gebührenverzeichnis für öffentlich-rechtliche Sondernutzungen festgelegten Rahmengebühren gelten seit 1982. Im Zuge der EURO-Einführung 2002 wurden die bisherigen DM-Beträge halbiert, was eine geringfügige Senkung der Gebühren bedeutete (z. B. 5,00 DM = 2,56 €, Abrundung auf 2,50 €).

 

Die Soll-Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren (HHSt. 01.6300.1191) beliefen sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt:

 

 

2010:  108.226,95 €

2011:    88.186,49 €

2012:  100.242,80 €

2013:    79.468,70 €

2014:  116.419,94 €

 

Die im zweijährigen Rhythmus schwankenden Einnahmen sind durch die „Kontakta“ begründet.