Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.05.2021 HFWA/005/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 10, Nein: 6 |
Vorlage: | REF4/003/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 143 KB | ||
Antrag AfD Sitzungsunterlagen 949 KB |
Herr Kleinlein erklärt zum Antrag der AfD, die nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen grundsätzlich wie die Vorlagen zu den öffentlichen Sitzungen vorab zur Verfügung zu stellen, dass dies bereits vor ca. zwei Jahren im Gremium beantragt und abgelehnt worden sei. Die Verwaltung habe bereits damals schon ein klares Statement dazu abgegeben:
1. Aufgrund der Tatsache, dass Mitglieder des Stadtrates der Geheimhaltungspflicht nicht nachgekommen wären, sei festgelegt worden, die nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen nicht zu versenden und auch nicht im Ratsinfo bereitzustellen.
2. Aus rechtlichen, vor allem aus datenschutzrechtlichen, Gründen sei eine Bereitstellung im Ratsinformationssystem nicht statthaft.
3. Die GeschOStR sähe in § 24 Ziff. 1 S. 3 vor, dass der Tagesordnung die entsprechenden Verwaltungsunterlagen beigefügt werden könnten. Es bestünde kein Rechtsanspruch auf den Versand von Sitzungsunterlagen, nicht einmal für die öffentlichen Sitzungen.
Die Stadtverwaltung schlage aus diesem Grund vor, die Unterlagen zur nichtöffentlichen Sitzung vor Beginn der Sitzung zur Einsicht bereitzustellen. Die Stadträte könnten darüber hinaus ihr generelles Einsichtsrecht nutzen und einen Termin mit dem jeweiligen Referat/Amt vereinbaren, um die Unterlagen Vorort in der Stadtverwaltung einsehen zu können.
Herr Kleinlein betont eindringlich, dass Kopien dabei nicht erstellt und herausgegeben werden dürften und dass das Abfotografieren bei Einsichtnahme ebenfalls strikt verboten sei.
Herr
Meier erhält als
Antragsteller das Wort. Er begründet die Antragstellung vor allem damit, dass
durch den Erhalt der vollständigen Sitzungsunterlagen ein sachliches und
produktives Arbeiten ermöglicht werden würde. Er bedauere, dass die
Geheimhaltungspflicht in der Vergangenheit nicht eingehalten worden sei. Doch
würde die bisherige Praxis der Stadtverwaltung auch Mängel aufweisen, z. B.
hätten zum gestrigen Bauausschuss nicht genügend Unterlagen zur Einsichtnahme
zur Verfügung gestanden. Er bittet um Befürwortung des Antrages der AfD, um
eine positive Veränderung der Arbeit zu erreichen.
Herr
Oberbürgermeister Deffner
erklärt, dass es bereits positive Veränderungen gäbe. Er macht besonders darauf
aufmerksam, dass die Inhalte einer nichtöffentlichen Sitzung nicht nur geheim
gehalten werden sollen, sondern dass sie geheim gehalten werden müssen.
Die Möglichkeit zur rechtzeitigen Einarbeitung sei durch die Gewährung der
Einsichtnahme der Unterlagen in der Verwaltung gegeben, nur sei der Ort eben
ein anderer, in der Stadtverwaltung nämlich. Er weise außerdem darauf hin, dass
Ansbach bereits mit einem schlechten Ruf wegen der mangelnden Geheimhaltung in
den letzten Jahren kämpfe, was z. B. Verhandlungen mit Investoren erschwere.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt das bisherige Vorgehen beizubehalten, es werden weiterhin nur die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Vorfeld versendet. Den Stadtratsmitgliedern ist es jedoch möglich, die Unterlagen vor Sitzungsbeginn einzusehen. Nach Terminabsprache wird – wie bisher – den Stadtratsmitgliedern die Einsichtnahme der Vorlagen im jeweiligen Referat gewährt.