Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Antrag AfD: Bereitstellung der nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2021   HFWA/005/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6
Vorlage:  REF4/003/2021 

Herr Kleinlein erklärt zum Antrag der AfD, die nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen grundsätzlich wie die Vorlagen zu den öffentlichen Sitzungen vorab zur Verfügung zu stellen, dass dies bereits vor ca. zwei Jahren im Gremium beantragt und abgelehnt worden sei. Die Verwaltung habe bereits damals schon ein klares Statement dazu abgegeben:

 

1.  Aufgrund der Tatsache, dass Mitglieder des Stadtrates der Geheimhaltungspflicht nicht nachgekommen wären, sei festgelegt worden, die nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen nicht zu versenden und auch nicht im Ratsinfo bereitzustellen.

2.  Aus rechtlichen, vor allem aus datenschutzrechtlichen, Gründen sei eine Bereitstellung im Ratsinformationssystem nicht statthaft.

3.  Die GeschOStR sähe in § 24 Ziff. 1 S. 3 vor, dass der Tagesordnung die entsprechenden Verwaltungsunterlagen beigefügt werden könnten. Es bestünde kein Rechtsanspruch auf den Versand von Sitzungsunterlagen, nicht einmal für die öffentlichen Sitzungen.

 

Die Stadtverwaltung schlage aus diesem Grund vor, die Unterlagen zur nichtöffentlichen Sitzung vor Beginn der Sitzung zur Einsicht bereitzustellen. Die Stadträte könnten darüber hinaus ihr generelles Einsichtsrecht nutzen und einen Termin mit dem jeweiligen Referat/Amt vereinbaren, um die Unterlagen Vorort in der Stadtverwaltung einsehen zu können.

Herr Kleinlein betont eindringlich, dass Kopien dabei nicht erstellt und herausgegeben werden dürften und dass das Abfotografieren bei Einsichtnahme ebenfalls strikt verboten sei.

 

Herr Meier erhält als Antragsteller das Wort. Er begründet die Antragstellung vor allem damit, dass durch den Erhalt der vollständigen Sitzungsunterlagen ein sachliches und produktives Arbeiten ermöglicht werden würde. Er bedauere, dass die Geheimhaltungspflicht in der Vergangenheit nicht eingehalten worden sei. Doch würde die bisherige Praxis der Stadtverwaltung auch Mängel aufweisen, z. B. hätten zum gestrigen Bauausschuss nicht genügend Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestanden. Er bittet um Befürwortung des Antrages der AfD, um eine positive Veränderung der Arbeit zu erreichen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass es bereits positive Veränderungen gäbe. Er macht besonders darauf aufmerksam, dass die Inhalte einer nichtöffentlichen Sitzung nicht nur geheim gehalten werden sollen, sondern dass sie geheim gehalten werden müssen. Die Möglichkeit zur rechtzeitigen Einarbeitung sei durch die Gewährung der Einsichtnahme der Unterlagen in der Verwaltung gegeben, nur sei der Ort eben ein anderer, in der Stadtverwaltung nämlich. Er weise außerdem darauf hin, dass Ansbach bereits mit einem schlechten Ruf wegen der mangelnden Geheimhaltung in den letzten Jahren kämpfe, was z. B. Verhandlungen mit Investoren erschwere.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt das bisherige Vorgehen beizubehalten, es werden weiterhin nur die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Vorfeld versendet. Den Stadtratsmitgliedern ist es jedoch möglich, die Unterlagen vor Sitzungsbeginn einzusehen. Nach Terminabsprache wird – wie bisher – den Stadtratsmitgliedern die Einsichtnahme der Vorlagen im jeweiligen Referat gewährt.