Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Hochwasserschutz Fränkische Rezat Ansbach -
Vorstellung der Planung vor Einleitung des Rechtsverfahrens

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2021   BA/005/2021 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF3/004/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Keller, Amtsleiter des Wasserwirtschaftsamtes, stellt anhand einer Präsentation die Entwurfsplanung für den Hochwasserschutz Fränkische Rezat Ansbach vor und geht auf die einzelnen Planungsabschnitte ein.

 

Herr Keller berichtet, dass viele Gespräche mit allen Beteiligten stattfanden und auch die Anregungen von Politik und Verwaltung einflossen. Nun seien alle Aspekte geklärt, so dass im Juni die Einleitung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen kann.

 

Das Wasserwirtschaftsamt hat die Planung und Unterlagen für die Einleitung des wasserrechtlichen Verfahrens für den Hochwasserschutz im Bereich der Ansbacher Altstadt fertigstellen lassen. Auftragnehmer aus einem europaweit durchgeführten Ausschreibungsverfahren wurde das Büro Dr. Blasy - Dr. Øverland aus Eching am Ammersee. Ziel ist es mit den ersten Planungsabschnitten zum Schutz der hohen Sachwerte in der Altstadt zwischen der Hospitalstraße (Kasernendamm) und dem Anschluss an die markgräfliche Residenz als geschlossenes Wirkungsgefüge umzusetzen. Definiertes Schutzniveau ist ein sogenanntes HQ 100 plus 15% Klimazuschlag.

 

In intensiver Abstimmung mit der Stadt Ansbach und Vorabstimmungen mit den Anliegern hat das WWA die Planungen antragsreif erstellen lassen. Stadt und Freistaat sind in einer Planungsvereinbarung, die aufgrund verbesserter Förderkonditionen (35% Anteil abzüglich von Beteiligtenleistungen) bereits aktualisiert wurde verbunden.

 

Vor Einleitung des Rechtsverfahrens mit entsprechender öffentlicher Beteiligungsmöglichkeit soll der Stand der Planung erneut dem Gremium vorgestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss sollen die Bauleistungen ebenfalls europaweit ausgeschrieben und vergeben werden.

 

Der Hochwasserschutz im Bereich der Ansbacher Altstadt wird in Planungsabschnitte unterteilt, welche Herr Keller im Einzelnen in seiner Präsentation vorstellt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner dankt Herrn Keller für die guten Erläuterungen und die gelungene Ausführung des Sachverhaltes. Er freue sich auch über Bemühungen zum Baumschutz entlang der Rezat.

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

·      um eine Einschätzung zur Renaturierung des Rezatparkplatzes gebeten.

 

Ø  Herr Keller verweist auf einen noch zu erstellenden landschaftspflegerischen Begleitplan und sieht dies als wichtiges Thema für die Stadtentwicklung.

 

·      die Prüfung einer Radwege- und Fußgängerquerung angesprochen.

 

Ø  Herr Büschl spricht sich für eine naturnahe Ufergestaltung aus. Das Thema Verkehrssicherheit einer Querungsmöglichkeit wurde bereits vom WWA offen aufgenommen und diskutiert. Natürlich gehe es nicht um eine weitere Brücke mit Geländern niedriger Höhe, da sonst Hindernissen für den Hochwasserabfluss geschaffen würden.

Ø  Herr Keller ergänzt, dass bereits ein Austausch mit der Verwaltung zur Verkehrssicherheit stattfand, hier sehe er Potential für die Stadtentwicklung. Diese Thematik sei nicht ins Verfahren eingebunden, sondern ein gesondertes Projekt. Eine klimaoptimierte Stadtplanung werde in der Zukunft kontinuierlich mehr Gewicht erlangen.

 

·      der Baubeginn angefragt, sowie eine Sanierung und Erhaltung des Rezatparkplatzes angeregt.

 

Ø  Herr Keller erklärt, dass ein Baubeginn im Jahr 2023 geplant sei. Voraussetzung sei der Planfeststellungsbescheid und eine Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Eventuell sei sowohl eine Sozialfunktion des Parkplatzes, als auch eine Erhaltung der Parkflächen möglich.

 

·      um einen Überblick im Planfeststellungsverfahren, bezüglich der Kostenanalyse, des Klimaschutzplanes, der Retentionsflächen, der Änderung des Hochwasserspiegels und der Gestaltung gebeten.

 

·      die Frage nach dem beabsichtigten Schutzziel und einer Kosten-/ Nutzen-erwägung gestellt.

 

Ø  Herr Keller informiert, dass die Gewässergestaltung nicht Bestandteil des Rechtsverfahrens sei. Betrachtet wurde dies in einer Kosten-/ Nutzenanalyse.

 

·      nachgefragt, warum die Hochwasserschutzwand verhältnismäßig nahe an der Bebauung zur Schaitberger traße und nicht näher am Fluss geplant ist.

 

Ø  Herr Keller berichtet, dass der Abflussraum „im Tal“ nicht zunehmend eingeschränkt werden soll, um den Wasserstand nicht zu erhöhen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bedankt sich abschließend noch einmal bei Herrn Keller für den ausführlichen Sachvortrag.