Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sanierung der Altstadt;
Teilabrechnung der Städtebaufördermittel

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.04.2015   HFWA/004/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  40/011/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck erklärt den Sachverhalt:

 

Seit 1971 betreibt die Stadt Ansbach Altstadt-Sanierung in elf ausgewiesenen Sanierungsgebieten und erhält dafür Mittel aus der Städtebauförderung.

 

 

Die Gewährung der staatlichen Mittel erfolgte bzw. erfolgt aus folgenden Fördertöpfen:

 

 

A.           von 1971 bis 1992    Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm I - Grundprogramm

(Ausreichend zunächst als „Vorauszahlungen“ über die LABO)

 

 

B.        1993                           Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

                                                (Ausreichend zunächst als „Vorauszahlungen“ über die LABO)

 

 

C.        von 1994 bis 1999    Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm I - Grundprogramm

                                                (Ausreichend als Zuschüsse direkt aus dem Staatshaushalt)

 

 

D.        von 2000 bis 2010    Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - Soziale Stadt

                                                (Ausreichend als Zuschüsse direkt aus dem Staatshaushalt)

 

 

E.        2011 bis heute          Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV – Aktive Zentren

                                                (Ausreichend als Zuschüsse direkt aus dem Staatshaushalt)

 

 

Über die Programmjahre der Abschnitte A., B., C. und D. wurde die Regierung von Mittelfranken inzwischen jeweils eine sogenannte Gesamtabrechnung vorgelegt, die als „Zwischenverwendungsnachweis“ zu verstehen ist. Ein endgültiger Verwendungsnachweis wird erst zu einem späteren Zeitpunkt für jedes Sanierungsgebiet getrennt zu erstellen sein, wenn die Sanierung im jeweiligen Gebiet für abgeschlossen erklärt und die Festlegung als Sanierungsgebiet aufgehoben wird.

 

Mit Regierungsschreiben vom 06.08.2014 teilt die Regierung von Mittelfranken nunmehr mit, dass die Prüfung des zuletzt abgerechneten Abschnitts D., wie auch vorher schon die Abschnitte A. bis C., zu keinen Beanstandungen geführt hat.

 

Die Schlussabrechnung folge noch.

 

 

Zusammenfassung der abgerechneten Jahre:

 

Abschnitt:       Programmjahre:       eingesetzte Programmmittel:         erhaltene Fördermittel:

 

A.                    1974-1992                                         18.361.002 €             12.090.522 €

 

B.                    1993                                                     1.379.874 €                  827.935 €

 

C.                    1994-1999                                           9.152.041 €               5.490.728 €

 

D.                    2000-2010                                         19.723.690 €             11.834.812 €

 

Summe                                                                      48.616.607 €             30.243.997 €