Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: STADTBAU ANSBACH -
Neubau Mehrfamilienhaus Fischerstr. 2;
Zuwendungsantrag

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.04.2021   BA/004/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  ESA/006/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Lautenbacher stellt den Sachverhalt zum Zuwendungsantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Fischerstr. 2 seitens der Stadtbau Ansbach vor.

In der Werkausschusssitzung am 12.10.2021 wurde der vorgestellten Planung der Fischerstraße 2 zugestimmt. Daraus ergibt sich nun folgende angepasste Planung.

Die Außenansicht des Gebäudes wurde leicht geändert. Statt des Mandsardgeschosses bzw. -daches soll das Haus nun in Satteldachbauweise errichtet werden.

Die Wohnflächen der 2- bis 4-Zimmerwohnungen, die den Wohnraumförderrichtlinien entsprechen, wurden nicht geändert und haben eine Fläche von 54 m² bis 89 m². Somit bleibt es bei einer Gesamtwohnfläche von 421,09 m². Die Kostenschätzung im Herbst 2020 ergab ca. 1.629.000 € und liegt im Frühjahr 2021 bei 1.697.000 €. Aufgrund der angespannten Marktlage bei den Rohstoffen wurde bei der Kostenschätzung eine Preiserhöhung von 4 % hinterlegt.

Daraus ergibt sich folgende Kostenkalkulation:

 

Kostenschätzung

mit 6 WE zum 01.04.2021
(+ 20 % Kostentoleranz)

Baukosten gesamt

1.696.738,- € (2.036.086,- €)

Gesamtkosten je m²/WFL

4.029,- € (4.835,- €)

Baukosten (Kostengruppe 300-400)

1.267.340,- € (1.520.808,- €)

Baukosten

(KGR 300-400) pro m²/WFL

3.009,- € (3.611,- €)

 

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten wurden im Oktober bereits vorgestellt. Aufgrund der wesentlich höheren Fördermittel hat sich die Verwaltung für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (KommWFP) entschieden.

Das KommWFP fördert die Gemeinden und Zweckverbände, mit ausschließlich gemeindlichen Mitgliedern, bei der Planung und Erstellung von bezahlbarem Wohnraum. Die Bindungsdauer der Belegung beträgt 20 Jahre. Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten sowie der Möglichkeit zur Aufnahme eines zinsverbilligten Darlehens zusammen. Auf Grundlage der Förderbedingungen wird der Bau- und Förderantrag über die Stadt Ansbach gestellt.

Nach umfangreicher Klärung mit der Wohnraumförderstelle der Regierung von Mittelfranken und Aktualisierung der Kostenschätzung setzen sich die Fördermittel folgend zusammen:

 

Kommunales Wohnraumförderprogramm
(KommWFP)

Darlehen gesamt

1.055.400,- €

Zuschuss

527.700,- €

Gesamtfördersumme

1.583.100,- €

 

Nach aktuellem Zeitplan könnten die wesentlichen Gewerke im Sommer 2021 nach VOB ausgeschrieben werden und der Baubeginn im Spätherbst bzw. im Frühjahr 2022 stattfinden.

Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob die Änderung der Dachform aufgrund des Lärmschutzes erfolgte und Auswirkungen auf die Wohnflächen hat.

 

Frau Lautenbacher erklärt, dass die Größe der Wohnflächen beibehalten wird. Durch das geplante Satteldach wird der Lärmpegel gering gehalten, zudem erfolgt der Einbau von Schallschutzfenstern.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner fügt hinzu, dass sich ein Satteldach besser in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorgestellte überarbeitete Planung und die Aktualisierung der Kostenschätzung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Förderantrag „Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern“ bezüglich des Bauvorhabens Fischerstraße 2 zu stellen.