Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.04.2021 BA/004/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | ESA/006/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 530 KB |
Frau Lautenbacher stellt
den Sachverhalt zum Zuwendungsantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in
der Fischerstr. 2 seitens der Stadtbau Ansbach vor.
In der
Werkausschusssitzung am 12.10.2021 wurde der vorgestellten Planung der
Fischerstraße 2 zugestimmt. Daraus ergibt sich nun folgende angepasste Planung.
Die Außenansicht des
Gebäudes wurde leicht geändert. Statt des Mandsardgeschosses bzw. -daches soll das
Haus nun in Satteldachbauweise errichtet werden.
Die Wohnflächen der
2- bis 4-Zimmerwohnungen, die den Wohnraumförderrichtlinien
entsprechen, wurden nicht geändert und haben eine Fläche von 54 m² bis 89 m².
Somit bleibt es bei einer Gesamtwohnfläche von 421,09 m². Die Kostenschätzung
im Herbst 2020 ergab ca. 1.629.000 € und liegt im Frühjahr 2021 bei 1.697.000
€. Aufgrund der angespannten Marktlage bei den Rohstoffen wurde bei der
Kostenschätzung eine Preiserhöhung von 4 % hinterlegt.
Daraus ergibt sich
folgende Kostenkalkulation:
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Kostenschätzung mit 6 WE zum 01.04.2021 |
Baukosten gesamt |
1.696.738,- € (2.036.086,-
€) |
Gesamtkosten je m²/WFL |
4.029,- € (4.835,- €) |
Baukosten (Kostengruppe 300-400) |
1.267.340,- € (1.520.808,-
€) |
Baukosten (KGR 300-400) pro m²/WFL |
3.009,- € (3.611,- €) |
Die verschiedenen
Fördermöglichkeiten wurden im Oktober bereits vorgestellt. Aufgrund der
wesentlich höheren Fördermittel hat sich die Verwaltung für das Kommunale
Wohnraumförderprogramm (KommWFP) entschieden.
Das KommWFP fördert die
Gemeinden und Zweckverbände, mit ausschließlich gemeindlichen Mitgliedern, bei
der Planung und Erstellung von bezahlbarem Wohnraum. Die Bindungsdauer der
Belegung beträgt 20 Jahre. Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss in Höhe
von 30 % der förderfähigen Kosten sowie der Möglichkeit zur Aufnahme eines
zinsverbilligten Darlehens zusammen. Auf Grundlage der Förderbedingungen wird
der Bau- und Förderantrag über die Stadt Ansbach gestellt.
Nach umfangreicher
Klärung mit der Wohnraumförderstelle der Regierung von Mittelfranken und
Aktualisierung der Kostenschätzung setzen sich die Fördermittel folgend
zusammen:
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Kommunales
Wohnraumförderprogramm |
Darlehen gesamt |
1.055.400,- € |
Zuschuss |
527.700,- € |
Gesamtfördersumme |
1.583.100,- € |
Nach aktuellem Zeitplan
könnten die wesentlichen Gewerke im Sommer 2021 nach VOB ausgeschrieben werden
und der Baubeginn im Spätherbst bzw. im Frühjahr 2022 stattfinden.
Aus dem Gremium wird
nachgefragt, ob die Änderung der Dachform aufgrund des Lärmschutzes erfolgte
und Auswirkungen auf die Wohnflächen hat.
Frau Lautenbacher erklärt,
dass die Größe der Wohnflächen beibehalten wird. Durch das geplante Satteldach
wird der Lärmpegel gering gehalten, zudem erfolgt der Einbau von
Schallschutzfenstern.
Herr Oberbürgermeister
Deffner fügt hinzu, dass sich ein Satteldach besser in die Umgebungsbebauung
einfügt.
Beschluss:
Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorgestellte überarbeitete Planung und die Aktualisierung der Kostenschätzung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Förderantrag „Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern“ bezüglich des Bauvorhabens Fischerstraße 2 zu stellen.