Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf beschließende Ausschüsse

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.03.2021   SR/014/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 4
Vorlage:  REF2/003/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Nießlein erinnert an den in der letzten Sitzung gefassten Beschluss, Entscheidungsbefugnisse auf beschließende Ausschüsse zu delegieren. In der ursprünglichen Beschlussempfehlung war die Übertragung vom Inzidenzwert abhängig. Dies wurde auf Antrag von Herrn Porzner herausgenommen. Gemäß einer Mitteilung des Ministeriums vom Dezember wird aber vorgeschrieben, dass die Übertragung der Befugnisse vom Inzidenzwert abhängig gemacht werden muss. Es wurde ein Wert von 50 vorgeschlagen. Demnach muss der gefasste Beschluss vom 23.3.2021 aufgehoben und neu gefasst werden. Herr Nießlein trägt den neuen Beschlussvorschlag vor.

 

Auf Anfrage von Herrn Porzner, ob auch ein Wert von 0 oder unter 50 möglich wäre erwidert Herr Nießlein, dass der Wert von 50 sinnvoll und eine Festlegung von einem Wert von 0 nicht zulässig sei.

 

OB Deffner empfiehlt ebenfalls den Inzidenzwert von 50.

 

Herr Porzner stellt den Antrag, im Beschluss den Inzidenzwert auf 0 festzulegen.

 

Herr Dr. Bucka vertritt die Auffassung wie schon in der letzten Stadtratssitzung, die Übertragung auf die Ausschüsse bis 31.12.2021 zu verlängern und den Wert bei 50 zu belassen.

 

Herr Danielis sieht die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses nicht und wird dem Beschlussvorschlag deshalb nicht zustimmen.

 

OB Deffner lässt sodann über den Verwaltungsvorschlag abstimmen:


Beschluss:

 

1.         Der Beschluss des Stadtrates vom 23.03.2021 TOP 2 wird aufgehoben.

 

2.         Der Stadtrat überträgt angesichts der fortbestehenden Pandemiesituation seine Entscheidungsbefugnisse den in der GeschOStR genannten beschließenden Ausschüssen.

 

Deren fachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Aufgabenkatalog des § 9 GeschOStR. Nicht übertragen werden die in Art. 32 Abs.2 Satz 2 GO genannten Aufgaben.

 

Diese Aufgabenübertragung kann vom Stadtrat jederzeit geändert werden.

 

Die Übertragung wird automatisch ausgesetzt – d.h. die ursprüngliche Zuständigkeit des Stadtrates lebt wieder auf – wenn die 7-Tage-Inzidenz laut RKI im Stadtgebiet Ansbach unter 50 sinkt; Stichtag hierfür ist 14 Tage vor der jeweiligen Stadtratssitzung.

 

Die Übertragung endet mit Ablauf des 31.12.2021; für eine Weitergeltung müsste der Stadtrat einen neuen Beschluss fassen.