Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erweiterung der Bauschuttdeponie Haldenweg; Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.04.2015   BA/004/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  32/008/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Weher erläutert anhand der nachstehenden Sitzungsvorlage und einer digitalen Präsentation den aktuellen Sachstand:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 17.09.2012 wurde die Verwaltung beauftragt das erforderliche Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Deponie am Haldenweg durchzuführen. Grundlage hierfür ist die vorgestellte „Variante I“ mit folgenden Eckdaten:

·           Erweiterung um ein zusätzliches Gesamtvolumen von rd. 1,8 Millionen m³

·           Nutzungsdauer rd. 60 Jahre

·           Gesamtgrundfläche von rd. 7 ha

·           Erhöhung der Bahnmasten (Hochspannungsleitung)

 

Die Erweiterung der Erd- und Bauschuttdeponie (=Inertdeponie) der Deponieklasse 0 erfolgt in Richtung Osten und ist abschnittsweise vorgesehen.

 

Die Ergebnisse der notwendigen Gutachten sind bereits in der Planung berücksichtigt. So hat die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ergeben, dass die Rodung der Hecken nur im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen kann. Die vertiefende Untergrunderkundung hat gezeigt, dass die geologische Barriere in einem Teilbereich zu ertüchtigen ist, da der natürliche Abstand zum Grundwasser nicht ausreicht. Deshalb wird hier eine Abdichtungsschicht eingebaut.

 

Das Volumen im ersten Verfüllabschnitt beträgt ca. 900.000m³. Die gesamten Investitionskosten, einschließlich Masterhöhung, Erdarbeiten, Wegebau, Neubau Waage, Grunderwerb, etc. betragen ca. 3,5 Mio €. Im zweiten Verfüllabschnitt stehen weitere ca. 900.000m³ zur Verfügung. Die Investitionskosten hierfür betragen ca. 2,0 Mio €.

 

Die notwendigen Unterlagen wurden zwischenzeitlich erstellt. Somit kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Der Planfeststellungsbeschluss ist voraussichtlich bis Ende 2015 zu erwarten. Im Frühjahr 2016 können somit die ersten Arbeiten beginnen.

 

In der anschließenden Aussprache

 

  • wird angefragt, ob die Maßnahme mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vereinbar sei, da dort mehr Recycling gefordert sei.

Herr Wehrer merkt an, dass der Bedarf im Vorfeld geprüft und die Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz geprüft wurden. Eine Vereinbarkeit mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sei gegeben.