Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.03.2021 SR/003/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 20, Nein: 19 |
Vorlage: | REF2/003/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 207 KB |
Herr Nießlein erläutert,
dass ein ähnlicher Beschluss in der Stadtratssitzung im Januar gefasst wurde,
der bis Ende März galt. Herr Nießlein trägt den modifizierten
Beschlussvorschlag vor.
OB Deffner weist
darauf hin, dass die 14-Tages-Frist zur Ladung der Ausschüsse festgelegt wurde.
Herr Dr. Bucka
stellt den Antrag, die Frist im Beschluss auf den 31.12.2021 zu verlängern, da
Corona bis Ende Juli mit Sicherheit nicht vorbei ist.
Herr Nießlein
erklärt auf Anfrage von Herrn Meyer, dass mit Unterschreitung des
Inzidenzwertes von unter 50 der Beschluss vom Januar erledigt war und deshalb ein
neuer Beschluss gefasst werden müsse. Herr Meyer hält die starre Orientierung
an Inzidenzzahlen für schwierig.
Herr Porzner ist der
Auffassung, einen Beschluss zu fassen, der unabhängig von Inzidenzwerten ist.
Es sollten weiterhin Kontakte eingeschränkt werden und deshalb sei es sinnvoll,
unabhängig von Inzidenzwerten, die Übertragung auf Ausschüsse bis 31.7. oder
bis zum Jahresende zu beschließen.
OB Deffner lässt über
den weitestgehenden Antrag von Herrn Porzner abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtrat
überträgt angesichts der fortbestehenden Pandemiesituation seine
Entscheidungsbefugnisse den in der GeschOStR genannten beschließenden
Ausschüssen. Deren fachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Aufgabenkatalog
des § 9 GeschOStR. Nicht übertragen werden die in Art. 32 Abs.2 Satz 2 GO
genannten Aufgaben. Diese Aufgabenübertragung kann vom Stadtrat jederzeit
geändert werden.
Die Übertragung endet
mit Ablauf des 31.07.2021.
Für eine
Weitergeltung müsste der Stadtrat einen neuen Beschluss fassen.