Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf beschließende Ausschüsse

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.03.2021   SR/003/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 19
Vorlage:  REF2/003/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Nießlein erläutert, dass ein ähnlicher Beschluss in der Stadtratssitzung im Januar gefasst wurde, der bis Ende März galt. Herr Nießlein trägt den modifizierten Beschlussvorschlag vor.

 

OB Deffner weist darauf hin, dass die 14-Tages-Frist zur Ladung der Ausschüsse festgelegt wurde.

 

Herr Dr. Bucka stellt den Antrag, die Frist im Beschluss auf den 31.12.2021 zu verlängern, da Corona bis Ende Juli mit Sicherheit nicht vorbei ist.

 

Herr Nießlein erklärt auf Anfrage von Herrn Meyer, dass mit Unterschreitung des Inzidenzwertes von unter 50 der Beschluss vom Januar erledigt war und deshalb ein neuer Beschluss gefasst werden müsse. Herr Meyer hält die starre Orientierung an Inzidenzzahlen für schwierig.

 

Herr Porzner ist der Auffassung, einen Beschluss zu fassen, der unabhängig von Inzidenzwerten ist. Es sollten weiterhin Kontakte eingeschränkt werden und deshalb sei es sinnvoll, unabhängig von Inzidenzwerten, die Übertragung auf Ausschüsse bis 31.7. oder bis zum Jahresende zu beschließen.

 

OB Deffner lässt über den weitestgehenden Antrag von Herrn Porzner abstimmen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat überträgt angesichts der fortbestehenden Pandemiesituation seine Entscheidungsbefugnisse den in der GeschOStR genannten beschließenden Ausschüssen. Deren fachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Aufgabenkatalog des § 9 GeschOStR. Nicht übertragen werden die in Art. 32 Abs.2 Satz 2 GO genannten Aufgaben. Diese Aufgabenübertragung kann vom Stadtrat jederzeit geändert werden.

 

Die Übertragung endet mit Ablauf des 31.07.2021.

 

Für eine Weitergeltung müsste der Stadtrat einen neuen Beschluss fassen.