Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. CL 4 für einen Teilbereich im Ortsteil Claffheim
a) Abschluss städtebaulicher Vertrag
b) Bericht über die erneute öffentliche Auslegung und der
erneuten Behördenbeteiligung
c) Satzungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Nachtrag:24.03.2015 
Sitzung:24.03.2015   SR/003/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/001/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt den oben näher bezeichneten Sachverhalt anhand einer dig. Präsentation vor und führt aus, dass keine relevanten Änderungen vorgenommen wurden, die eine erneute Offenlage erforderlich machen würden. Mit der festgesetzten Carportzeile, deren Außenwand Schallschutzfunktion übernehmen wird und dem davorliegenden Grünstreifen, wird dem Immissionsschutz durch eine zu begrünende Schallschutzwand Rechnung getragen.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 09.03.2015:

 

Von den eingegangenen Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden soweit erforderlich nach sachgerechter Abwägung, wie vorgeschlagen im Bebauungsplan Nr. Cl 4 aufgenommen.

Von dem Städtebaulichen Vertrag i.d.F. vom 11.02.2015 einschließlich der Anlagen wird Kenntnis genommen.

 

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt den Städtebaulichen Vertrag vom 11.02.2015 zu unterzeichnen.

Der Bebauungsplan Nr. CL. 4 für einen Teilbereich im Ortsteil Claffheim i. d. F. vom 11.02.2015 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, hierzu gilt die Begründung vom 11.02.2015

Im Wege der Berichtigung wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes im Planbereich von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche angepasst.