Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Nachtrag: | 24.03.2015 |
Sitzung: | 24.03.2015 SR/003/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/001/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 210 KB |
Herr Büschl stellt den oben näher bezeichneten
Sachverhalt anhand einer dig. Präsentation vor und führt aus, dass keine
relevanten Änderungen vorgenommen wurden, die eine erneute Offenlage
erforderlich machen würden. Mit der festgesetzten Carportzeile, deren Außenwand
Schallschutzfunktion übernehmen wird und dem davorliegenden Grünstreifen, wird
dem Immissionsschutz durch eine zu begrünende Schallschutzwand Rechnung
getragen.
Beschluss entsprechend der Empfehlung des
Bauausschusses vom 09.03.2015:
Von den eingegangenen Stellungnahmen wird
Kenntnis genommen. Die Anregungen werden soweit erforderlich nach sachgerechter
Abwägung, wie vorgeschlagen im Bebauungsplan Nr. Cl 4 aufgenommen.
Von dem Städtebaulichen Vertrag i.d.F. vom 11.02.2015 einschließlich der
Anlagen wird Kenntnis genommen.
Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt den
Städtebaulichen Vertrag vom 11.02.2015 zu unterzeichnen.
Der Bebauungsplan Nr. CL. 4 für einen
Teilbereich im Ortsteil Claffheim i. d. F. vom 11.02.2015 wird gem. § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen, hierzu gilt die Begründung vom 11.02.2015
Im Wege der Berichtigung wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes im Planbereich von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche angepasst.