Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Temporäre Aussetzung des Bauausschussbeschlusses vom 21.4.1977 betreffend Imbissstände im öffentlichen Raum

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.03.2021   SR/003/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/019/2021 

Herr Büschl erläutert, dass mit Beschluss des Bauausschusses aus dem Jahr 1977 die Aufstellung von Imbissständen in der Fußgängerzone ausgeschlossen wurde. Dieser Beschluss wird im Verwaltungsvollzug auch für alle städt. Flächen außerhalb der Fußgängerzone angewendet. Er gilt nicht bei städtischen Veranstaltungen wie z. B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt etc. Aufgrund des „corona-bedingten“ Ausfalls zahlreicher Veranstaltungen, soll für Fieranten eine Möglichkeit geschaffen werden, ihre Stände an definierten Plätzen aufstellen zu können. Hierfür wäre die temporäre Aussetzung des o.g. Beschlusses bis zum Jahresende 2021 erforderlich. Klargestellt wird, dass für die Aufstellung der Imbissstände regelmäßig weiterhin nach Abstimmung mit der Stadt Ansbach eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist.

 

Anschließend verliest Herr Büschl den Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Geltend für das laufende Jahr 2021 wird eine temporäre Aussetzung des Bauausschussbeschlusses vom 21.4.1977 (Punkt 4), betreffend des Verbots der Aufstellung von Imbissständen in der Fußgängerzone und im öffentlichen Raum beschlossen.