Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Hybride Stadtratssitzungen ermöglichen; Antrag SPD vom 9.3.2021

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Sitzung:23.03.2021   SR/003/2021 

Herr Nießlein führt aus, dass der Bayerischer Landtag am 04.03.2021 Art. 47a GO beschlossen hat, wonach Ratsmitglieder grundsätzlich an den Sitzungen des Stadtrates auch mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen können. Eine Umsetzung muss in der GeschOStR festgelegt werden. Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.

 

Gemäß Abs. 4 dieser Vorschrift hat jedoch die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Verantwortungsbereich die technischen Voraussetzungen für eine Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung während der Sitzung durchgehend bestehen. Ist dies nicht der Fall, darf die Sitzung nicht beginnen oder sie ist unverzüglich zu beenden. Somit können in einem solchen Fall auch keine rechtmäßigen Beschlüsse gefasst werden.

 

Herr Jakobs ergänzt, dass aufgrund den gemachten Erfahrungen derzeit ein reibungsloser Sitzungsverlauf nicht gewährlistet werden kann und es mit den bestehenden Systemen und trotz angemieteter Server sowie einer Glasfaseranbindung immer wieder Verbindungsausfälle zu verzeichnen sind. Es würden außerdem Mehrkosten von geschätzt 25.000 € und zusätzliche Kosten anlässlich einer notwendigen technischen Begleitung notwendig. Weiter werden datenschutzrechtliche Bedenken gesehen, da jeder Stream mitgeschnitten werden könnte. Deshalb wird keine Umsetzung der Regelung empfohlen.

 

Nach kurzer Diskussion und Aussprache oder der Antrag der SPD zurückgezogen, vertagt oder neu gestellt wird, ist man sich einig, dass die Verwaltung wieder berichtet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind und der Antrag dann auflebt.

 

Hiermit besteht Einverständnis.