Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.03.2021 HFWA/003/2021 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 40/015/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 45 KB |
Herr Jakobs informiert über die neuesten Entwicklungen zum § 2b UStG anhand einer PowerPoint-Präsentation, die sich im Anhang des Protokolls befindet.
Bereits 2019 sei
das Gremium von der Verwaltung über die bevorstehenden Änderungen im
Umsatzsteuergesetz informiert worden. Bisher sei eine Kommune nicht
umsatzsteuerpflichtig gewesen bzw. nur Betriebe gewerblicher Art. Dieser
Umstand stand innerhalb der EU zunehmend in der Kritik und führte zu
Entscheidungen beim Gerichtshof der Europäischen Union sowie des
Bundesfinanzhofes, dass Leistungen der Öffentlichen Hand, die mit denen
privater Anbieter vergleichbar wären oder in direktem Wettbewerb von Dritten erbracht
werden könnten, der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Aus diesem Grund
würden nun Teilbereiche der Stadt Ansbach der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Hierfür sind bereits viele Satzungen und Verordnungen der Stadt Ansbach
überprüft worden. Satzungen, die nun
aufgrund der neuen Rechtsvorschrift geändert bzw. angepasst werden müssen,
würde man zu gegebener Zeit zur Abstimmung im Stadtrat vorlegen. Bis zum
31.12.2022 müsse dies erfolgen, dann ende die Übergangsfrist.
Besondere Nachwirkungen ergäben sich mit der Einführung der
neuen Umsatzsteuerverpflichtung für die Stadt Ansbach in der Zusammenarbeit mit
den Stadtwerken und der awean, z. B. bei Kanalspülleistungen. Hier müssten Überlegungen und Lösungen getroffen werden.
Eine vertiefte Prüfung hätte bereits begonnen.
Weitere Bereiche, die von der Umsatzsteuerpflicht betroffen sind, stellt Herr Jakobs vor und können der Anlage entnommen werden. Im Bereich Personalgestellung erläutert er ergänzend, dass Ansbach derzeit hiervon nicht betroffen sei, da keine Personalgestellungsfälle vorliegen würden.
Herr Meyer erkundigt sich nach der Höhe des Verlustes der Spülleistungen und stellt
die Aufrechterhaltung der ÄöR in Frage. Außerdem möchte er wissen, ob es
Berührungspunkte mit ABuV und AVVH gäbe.
Herr Jakobs vermutet, dass es sich um einen
fünfstelligen Betrag handeln würde. Ob eine Insourcing-Lösung gut wäre, müsse
noch geprüft werden. Teilbereiche könnten vielleicht vergeben werden. Inwieweit
die Zusammenarbeit bzw. Konstellation mit den Stadtwerken betroffen sein wird,
sei noch nicht ganz klar, sicherlich aber im Bereich der Konzessionsabgaben.
Hierzu erwarte die Verwaltung noch ein Schreiben vom Bundesfinanzministerium
(an den Bayerischen Städtetag). Das würde Ansbach sehr hart treffen, denn hier
sei mit einem mittleren sechsstelligen Betrag zu rechnen.
Herr Hüttinger gibt den Hinweis auf Steueroptierung und
denkt, dass man dadurch auch die Parkplatzgebühren senken könne.
Herr Jakobs erwidert, dass man natürlich dann auch Vorsteuer
ziehen könne, aber eine positive Auswirkung auf die Parkplatzgebühren werde es
wohl eher nicht geben. Wegen der Konzessionsverträge müssen man noch abwarten
Herr Rühl fragt nach Auswirkungen auf den Personalbedarf in diesem Zusammenhang
und ob die Folien zum Vortrag zur Verfügung gestellt werden würden.
Herr Jakobs erklärt, dass bereits vor einiger Zeit ein
neuer Mitarbeiter für die Steuerbearbeitung eingestellt worden sei. Einen
weiteren, höheren Personalbedarf erwarte er derzeit nicht.
Die Folien werden
über das Ratisinfo zur Verfügung gestellt.