Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Rechtmäßige und endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zum Steinernen Gaul"

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.03.2021   BA/003/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  34/006/2021 

Frau Stützer informiert über die rechtmäßige und endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Steinernen Gaul“.     

 

Die Erschließungsanlage „Zum Steinernen Gaul“ erstreckt sich von der Einmündung „Am Bocksberg-Brünnlein“ als Sackgasse in westlicher Richtung auf einer Länge von ca. 210 m. Die Sackgasse schließt mit einer Wendeplatte ab.

 

Die rechtmäßige Herstellung einer Erschließungsanlage setzt nach § 125 Abs. 1 BauGB einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Die oben genannte Erschließungsanlage verläuft im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27-III.

 

Die Wendeplatte wurde im Jahr 1989 durch den Bebauungsplan Nr. 27-III, Deckblatt 2, überplant.

 

Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 27-III, Deckblatt 2:

 

Der Bebauungsplan Nr. 27/III Deckblatt 2 sieht in der Mittelinsel der Wendeplatte insgesamt acht Stellplätze, eingerahmt von vier Bäumen, vor. Durch eine Verkleinerung der Mittelinsel konnten jedoch nur sechs Stellplätze realisiert werden. Ein zusätzlich notwendiger Grunderwerb wurde so vermieden.

 

Durch den Wegfall dieser beiden Stellplätze bleiben die Grundzüge der Planung jedoch erhalten. Ziel des Deckblatts Nr. 2 war hauptsächlich eine Verbesserung der straßenraumgestalterischen Funktion. Dem wird trotz des Entfalls zweier Stellplätze weiterhin entsprochen.

 

Die Festsetzungen und Darstellungen des Bebauungsplanes stellen im vorliegenden Fall das für die Anlage geltende Bauprogramm dar, welches für die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage neben den Voraussetzungen der Erschließungsbeitragssatzung erfüllt sein muss.

Das Bauprogramm bestimmt, was für die Herstellung der Erschließungsanlage im Einzelfall erforderlich ist bzw. welche Teileinrichtungen welchen Umfang in Anspruch

nehmen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung vorzunehmen:

 

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Zum Steinernen Gaul“ in Abweichung von Festsetzung und Darstellung des Bebauungsplanes rechtmäßig und endgültig hergestellt ist. Das Bauprogramm wird dem tatsächlichen Ausbau entsprechend angepasst. Durch den Wegfall der beiden Stellplätze bleibt der Ausbau hinter den Anforderungen des Bebauungsplanes zurück.