Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Rechtmäßige und endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Rudolf-Diesel-Straße"

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.03.2021   BA/003/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3
Vorlage:  34/007/2021 

Frau Stützer berichtet in einem Sachvortrag über die Vorbereitung für die Abrechnung zur rechtmäßigen und endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Rudolf-Diesel-Straße.

 

Die Erschließungsanlage wurde in zwei Bauabschnitten erstellt. Mit dem Bau der Anlage wurde im Jahre 1989 begonnen. Hier wurde das nördliche Teilstück auf einer Länge von ca. 200 m baulich hergestellt. Die Herstellung des südlichen Teilstücks mit einer Länge von ca. 330 m erfolgte ab dem Jahre 1990 im Zuge des zweiten Bauabschnittes. Die Anlage zweigt in südlicher Richtung von der Gemeindeverbindungsstraße „Brodswinden – Bundesstraße 13“ ab und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 530 m bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Brodswinden – Winterschneidbach“.

 

Die rechtmäßige Herstellung einer Erschließungsanlage setzt nach § 125 Abs. 1 BauGB einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Die Erschließungsanlage verläuft im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nrn. B 11 und 13 sowie dem Deckblatt Nr. 13 zum Bebauungsplan Nr. B 13 und Änderung Bebauungsplan Nr. B 11.

 

Das Bauprogramm bestimmt die räumliche Ausdehnung und kann bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB) geändert werden.

 

Im östlichen Straßenverlauf ist ein breiter Grünsteifen vorhanden, für den im Bebauungsplan Nr. B 11 gebüschartige Gehölzgruppen vorgesehen waren. Allerdings verlaufen in den Grünstreifen mehrere Leitungstrassen, die nicht überpflanzt werden dürfen. Zudem sind in den angrenzenden Privatgrundstücken breite Gehölzstreifen festgesetzt, wodurch eine Eingrünung der Grundstücke durchaus gegeben ist.

 

Im Bebauungsplan Nr. B 13 sind für den westlichen Bereich der Rudolf-Diesel-Straße 33 Bäume festgesetzt. Im nördlichen Abschnitt konnten 23 von 24 festgesetzten Bäumen gepflanzt werden. Im südlichen Bereich, beginnend ab Flurstück Flst. Nr. 194/1, konnten die Baumpflanzungen aufgrund bestehender Zufahrten und mehrerer Stromleitungstrassen nicht umgesetzt werden. Im Bereich des Flurstückes Flst. Nr. 194/2 stehen bereits Bäume entlang der Grenze. Der im Bebauungsplan angestrebte Alleecharakter ist vorhanden. Von einem weiteren bebauungsplankonformen Ausbau wird deshalb abgesehen.

  

Die Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes bzgl. der zu pflanzenden Bäume und den gebüschartigen Gehölzgruppen berühren die Rechtmäßigkeit der Herstellung nicht. Es handelt sich um jeweilige Planunterschreitungen, die mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Das der ursprünglichen Planung zu Grunde liegende Leitbild wird nicht verändert.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • kritisiert, dass im B-Plan vorgesehene Bäume nicht gepflanzt wurden.
  • angeregt, auf eine zeitnahe Umsetzung der Festsetzungen zur Pflanzung gemäß der B-Pläne zu achten.
  • beanstandet, dass kein Alleecharakter gegeben sei.
  • informiert, dass vorhandene Bäume auf Privatgrund und nicht auf städtischem Grund gepflanzt wurden.
  • die Bestellung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung der Bäume angeregt.

 

Herr Büschl gibt an, dass in den vor mehreren Jahrzehnten angefertigten B-Plänen die Bepflanzungen oft auf privaten Flächen festgesetzt wurden, in der Absicht dennoch den Charakter einer Baumreihe zu erzeugen. Dies sei seiner Meinung nach von Haus aus zum Scheitern verurteilt gewesen. Er bekräftigt, dass die Pflanzung von Bäumen mehr Respekt verdient und dieses Thema als Gemeinschaftsaufgabe zu betrachten ist. In den neueren Bebauungsplänen gibt es die Bestrebung, eine bestimmte Anzahl von Bäumen innerhalb einer Straße zu pflanzen, ohne einen starren Standpunkt festzulegen. Wobei es dann schon darum gehe, die Anzahl auch zu pflanzen, aber nicht bei tatsächlichen Zwangspunkten darauf verzichten zu müssen.

 

Auch Frau Bürgermeisterin Homm-Vogel wünscht sich mehr Sensibilität für diese Thematik. Sie bittet darum, regelmäßig zu prüfen, ob noch weitere Bäume gepflanzt werden können.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung vorzunehmen:

 

Das Bauprogramm wird entsprechend der vorstehenden Erläuterung geändert und an den tatsächlichen Ausbau angepasst.

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Rudolf-Diesel-Straße“ in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes rechtmäßig und endgültig hergestellt ist.