Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Einrichtung einer Stelle zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen; Luitpoldschule Ansbach, Grundschule

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2021   HFWA/003/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Anwesend: 15
Vorlage:  12/005/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt, der bereits im Jugendhilfeausschuss beraten worden sei, wie folgt:

 

Seit 2013 gibt es an der Grundschule Luitpoldschule eine vom Freistaat Bayern geförderte Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“. Ziel der Jugendsozialarbeit an Schulen ist, Kinder und Jugendliche frühzeitig und niedrigschwellig zu erreichen. Die Zielgruppe ist konzeptionell vorgegeben und bezieht sich auf sozial benachteiligte Kinder. Die Verwaltung beabsichtigt, im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen, ab dem Schuljahr 2021/2022 eine Stelle für ein freiwilliges Soziales Jahr einzurichten.

 

Die fachliche Anleitung übernimmt die dort, mit einem Wochenumfang von 24 Stunden, tätige Sozialpädagogische Fachkraft. Ein Teil der Arbeitszeit soll zusätzlich in der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung stattfinden.

 

Für den Einsatz des jungen Menschen in der Jugendsozialarbeit an Schulen gibt es viele Möglichkeiten.

 

1. Gespräch mit Kindern in der Einzelfallhilfe

 

Die FSJ-Kraft kann an Gesprächen mit den Schulkindern teilnehmen. In Einzelfällen kann sie auch die Gesprächsführung übernehmen. Die FSJ-Kraft lernt dabei, welche Rahmenbedingungen für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses wichtig sind. Sie lernt Methoden und Medien in der Einzelfallhilfe kennen und gegebenfalls selbständig anwenden. Sie lernt weiterhin, wie Selbstvertrauen, Frustrationstoleranz und Wahrnehmung gestärkt werden können und wie wichtig Resilienz und Wertschätzung in der sozialen Arbeit sind.

 

2. Arbeit mit Peer-Groups

 

In der Jugendsozialarbeit an Schulen entstehen häufig auch Gespräche in kleinen Gruppen. Die FSJ-Kraft lernt, durch gezielte Gesprächsführung und durch Mitarbeit der Streitenden, einer Lösung näher zu kommen. Sie erfährt, welche Chancen die Arbeit mit Peers birgt und mit welchen Methoden vorgegangen wird. Die FSJ-Kraft kann Teile dieser Arbeit auch mitgestalten und selbständig ausüben.

 

3. Arbeit mit den Eltern

 

Diese Arbeit ist ein sehr wichtiger Bestandteil an der Grundschule. Die FSJ-Kraft lernt Möglichkeiten der Familienberatung, die Unterschiede in der Arbeit mit Eltern und den Aufbau von Vertrauen mit Erwachsenen kennen. Die FSJ-Kraft bekommt einen Einblick in die unterschiedlichen Formen familiären Zusammenlebens.

 

4. Zusammenarbeit mit der Lehrkraft

 

Die FSJ-Kraft lernt den Bereich kollegiale Zusammenarbeit kennen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Lehrkraft den Kontakt zur Fachkraft der Jugendsozialarbeit in Schulen aufnimmt.

 

5. Netzwerkarbeit

 

Die FSJ-Kraft wird bei den monatlichen Teamsitzungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendsozialarbeit an Schulen teilnehmen sowie Supervision und kollegiale Fallberatung kennenlernen. Die FSJ-Kraft bekommt die Möglichkeit, andere Institutionen kennenzulernen sowie deren Arbeitsweise und konzeptionelle Herangehensweise.

 

6. Dokumentation

 

Die Dokumentation erfolgt jedes Jahr in Form einer anonymisierten Erfassung der Schüler und Schülerinnen. Jedes Gespräch wird vor- und nachbearbeitet sowie dokumentiert. Die FSJ-Kraft bekommt einen Einblick in das Dokumentationssystem und trägt zur Planung bei.

 

Fazit:

 

Die Einrichtung einer Stelle zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres würde einen beachtlichen Mehrwert für die Jugendsozialarbeit an Schulen darstellen und die Möglichkeit zur Persönlichkeitsentwicklung und Berufsorientierung für den zum Einsatz kommenden jungen Menschen bieten.

 

Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 815,00 €. Durch die Förderung aus Bundesmitteln werden rückwirkend zweimal jährlich pro Monat und Freiwilligem ca. 110,00 – 120,00 € wiedererstattet.

Da die Stelle im Haushalt 2021 nicht berücksichtigt ist, werden für die Monate September bis Dezember 2021 die Kosten über die HHst. 01.2152.6580 (sonstige Geschäftsausgaben Luitpoldschule) erfolgen.


Beschluss:

 

1.    Der Schaffung einer Stelle zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Arbeitsbereich der Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Luitpoldschule wird zugestimmt.

 

2.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die benötigten Mittel im Haushalt 2022 bereit zu stellen.