Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Neugestaltung Angletplatz und Umfeld

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.04.2015   BA/004/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt das Vorhaben anhand einer digitalen Präsentation und des nachstehenden Sachverhalts vor:

 

Aufgrund des schlechten baulichen Zustands der Straßen rund um den Angletplatz, vor allem der Crailsheimstraße, sollen die Straßenabschnitte um den Angletplatz überplant und kurz- bis mittelfristig erneuert werden. Die Überlegung ist dabei, den Straßenraum eindeutiger zu ordnen und insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich auf das verkehrstechnisch erforderliche Maß zu reduzieren. Dadurch können u.a. die Querungen für Fußgänger verbessert werden, um eine echte Steigerung der stadträumlichen Qualität im gesamten Quartier zu erreichen. Selbstverständlich sind auch zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr vorgesehen.

 

Ausbauabschnitt Feuchtwanger Straße

 

Für Fahrradfahrer sind auf der Grundlage des Radverkehrskonzepts im Bereich der Feuchtwanger Straße Schutzstreifen vorgesehen: stadtauswärts beginnend an der Einmündung zur Oberhäuser Straße, stadteinwärts beginnend auf Höhe des Anwesens Feuchtwanger Straße 7.

Der Schutzstreifen auf der nördlichen Straßenseite erhält in den Einmündungsbereichen der Feuchtwanger Straße / Braterstraße und der östlichen Crailsheimstraße eine Rotmarkierung.

Bereits auf Höhe des Anwesens Feuchtwanger Straße 17 kann der Radfahrer, der sich nicht so sicher fühlt, über eine Rampe auf den Gehweg (zukünftig mit „Radfahrer frei“) gelangen und die Radfahrer- und Fußgängerfurt im Einmündungsbereich der südlichen Crailsheimstraße nutzen um auf den Gehweg „Radfahrer frei“ Richtung Westen zu gelangen.

Die überregionale Bushaltestelle wird wegen der geänderten Verkehrsführung 40 m Richtung Südwesten verlegt und auf einer Länge von 20 m mit Kasseler Sonderbord barrierefrei ausgestaltet. Durch Verlegung der Haltestelle kann für diese ein Wartehäuschen errichtet werden.

Die bisherigen unbefriedigenden Bordstein-Parkplätze werden zu Längsparkplätzen umgestaltet, so dass Fußgänger und parkende Pkws nicht mehr in direkter Konkurrenz zueinander stehen.

Die Telefonzelle an der Kreuzung Glaßstraße / Feuchtwanger Straße / Crailsheimer Straße kann bestehen bleiben.

 

Ausbauabschnitt östliche Crailsheimstraße

 

Die östliche Crailsheimstraße wird als Einbahnstraße stadtauswärts mit einer Fahrbahnbreite von 4,25 m gestaltet. Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wie sie bereits bei der Luitpoldschule besteht, kann die Einbahnstraße so für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Durch die Einbahnstraßenregelung kann eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens zwischen dem Angletplatz und der nördlich davon gelegenen Wohnanlage (ESW) erreicht werden. Ebenfalls sind in der Bilanz mehr Parkplätze in einer geordneten Aufstellungsform möglich.

Der Parkbereich an der Spitze Crailsheimstraße / Feuchtwanger Straße wird neugeordnet. Es entstehen zwei Parktaschen mit insgesamt 13 Senkrechtparkplätzen, welche nur noch von Norden anfahrbar sind. Im weiteren Verlauf werden die bisherigen Längsparkplätze baulich und optisch gefasst.

Aufgrund der Nähe zur Schule wird die Querungshilfe im Einmündungsbereich der Friedrichstraße beibehalten, auch wenn die Verkehrszahlen diese nicht erforderlich machen.

Die Stadtbus-Haltestelle wird auf einer Länge von 13 m barrierefrei (mit sogenanntem Kassler-Sonderbord) ausgebaut.

 

Ausbauabschnitt südliche Crailsheimstraße

 

Die Straßenbreite (6,50 m) der südlichen Crailsheimstraße zwischen Schule und Grünanlage wird beibehalten, allerdings wird die Einmündung zur östlichen Crailsheimstraße aufgeweitet zugunsten einer Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger.

Diese ist auf Basis der Verkehrszahlen ebenfalls nicht erforderlich, wird aber aufgrund der Nähe zur Schule und durch die veränderte Verkehrsführung für sinnvoll erachtet.

Die bisherigen Längsparkplätze auf der östlichen Seite werden zu Schrägparkplätzen umgestaltet. Dadurch werden trotz Neupflanzung von drei Bäumen zur optischen Fassung und Ergänzung des Grünbereichs zwei Parkplätze gewonnen.

 

Gestaltung Grünanlage und Spielplatz

 

Die Neuordnung der Verkehrssituation wird zum Anlass genommen, auch den Spielplatz und die Grünanlage zu überplanen. Es soll ein attraktiver, innenstadtnaher Spielplatz geschaffen werden.

Die detaillierte Gestaltung des Spielplatzes und der Grünanlage muss noch mit dem Tiefbauamt – SG Landschaftsplanung, Grünflächen und Forst abgestimmt werden.

 

Der aktuellen Planung und Neuordnung zufolge müssen 5 Bäume entfernt werden. Diese sind jedoch bereits stark bzw. sehr stark geschädigt und müssten im Lauf der nächsten Jahre entfernt werden. Eine Neupflanzung von 17 Bäumen ist als Kompensation vorgesehen.

 

Parkplatzbilanz

 

Derzeit sind ca. 59 Parkplätze unterschiedlichster Kategorie im Ausbaubereich vorhanden. Bei der Neugestaltung werden die Parkplätze eindeutiger geordnet und der aktuellen Planung zufolge 62 Parkplätze geschaffen.

 

Zur eindeutigen Kennzeichnung der Parkflächen werden die Zufahrten in die privaten Höfe mit dem Gehwegpflaster ausgestaltet.

 

Anregungen & Hinweise der beteiligten Träger Öffentlicher Belange

 

Der vorliegende Entwurf wurde in Abstimmung mit folgenden Dienststellen und Träger Öffentlicher Belange erstellt:

 

-       Amt für Sicherheit und Ordnung

-       Hochbau- und Bauordnungsamt

-       Tiefbauamt

-       Stadtwerke Ansbach

-       AWEAN

-       Telekom

-       N-ERGIE

-       Kabel Deutschland

 

Folgende Vorschläge wurden jedoch nicht umgesetzt:

 

Das Straßenverkehrsamt regt an, auf die Einbahnstraßenregelung in der Crailsheimstraße zu verzichten bzw. diese wenn dann in der Feuchtwanger Straße stadtauswärts anzubringen, da diese bereits ab der Glaßstraße nur in Richtung Westen befahrbar sei.

 

Dieser Vorschlag wurde nicht umgesetzt, da sich in diesem Bereich der Feuchtwanger Straße – im Gegensatz zu dem Bereich der Crailsheimstraße – viele Zielorte (beispielsweise Sparkasse, Frisör, Lebensmittelmarkt) befinden und durch eine Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich mehr Verkehr erzeugt würde.

 

Ebenso kann durch die Einbahnstraßenregelung in der östlichen Crailsheimstraße eine spürbare Verbesserung der nach Süden ausgerichteten Wohnbebauung bezüglich der Lärm-Immissionen erreicht werden.

 

Durch die mit der Einbahnstraßenregelung einhergehende Reduzierung des Straßenquerschnitts kann die Grünfläche des Angletplatzes vergrößert werden und die Querung der Crailsheimstraße wird für die überwiegend älteren Bewohner des der dortigen Einrichtung vereinfacht.

 

Der momentane, spitzwinklige Einmündungsbereich zur Feuchtwanger Straße müsste unter Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs zur Schaffung besserer Sichtverhältnisse rechtwinklig ausgebaut werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür wäre eine Verringerung der Parkstände notwendig und die Erschließung der Häuser # 2 – 6 würde sich problematisch darstellen.

 

Die Crailsheimstraße trifft bereits auf Höhe der Luitpoldschule (ca. 120 m) rechtwinklig auf die Feuchtwanger Straße. Hier muss der Verlauf der Straße nicht angepasst werden, da bereits gute Sichtverhältnisse herrschen. Ebenso kann von einer Reduzierung der Parkplätze abgesehen werden.

 

Das Tiefbauamt regt an im östlichen Bereich der Feuchtwanger Straße (vor Haus Nr. 7) die Errichtung einer Querungshilfe zu prüfen, aufgrund der Nähe zur Schule und den Gehbeziehungen vom Parkplatz zu den Geschäften auf der Südseite.

 

Das Stadtentwicklungsamt hat dies geprüft. An dieser Stelle müssten für die Errichtung einer Querungshilfe 5 Parkplätze entfallen (3 südlich, 2 nördlich).

Durch die geänderte Verkehrsführung an dieser Stelle müssen querende Fußgänger jedoch nur noch Fahrzeuge auf der Feuchtwanger Straße beachten – nicht mehr aus der Crailsheimstraße kommende Fahrzeuge. Aus diesem Grund wird hier auf die Errichtung einer Querungshilfe verzichtet.

 

Weiterhin weist das Tiefbauamt darauf hin, dass sowohl im nördlichen als auch südlichen Bereich des Angletplatzes die Wegführung bis an den Stamm der dort befindlichen Bäume reicht. Dies stellt einen invasiven Eingriff in den Wurzelbereich der Bäume dar, so dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Im Norden konnte durch die Einbahnstraßenregelung die Gehwegführung von den Bäumen Richtung Norden abgerückt werden. Im südlichen Bereich ist ein Abrücken Richtung Süden aufgrund der beengten Verhältnisse nicht möglich. Beim Ausbau sind wurzelschützende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Frau OB Seidel bekräftigt, dass durch die Maßnahme ein Qualitätserhalt des gesamten Quartiers erreicht werde. Der derzeitige Zustand der Straßen sein Anlass der Planungen und Umplanungen gewesen. Es solle nun eine Verbesserung des Radverkehrs durch Radwege, Schutzstreifen und im Bereich von Einmündungen durch Rotmarkierungen, sowie des Fußgängerverkehrs durch Querungshilfen um z.B. sicher auf den bestehenden Spielplatz zu gelangen, erreicht werden.

Frau OB Seidel betont zudem nochmals, dass die Fällung der 5 genannte Bäume nicht im Zusammenhang mit der Maßnahme stünden, die Neupflanzungen werden in das gesamte Erscheinungsbild integriert werden. Es sei nun wichtig als ersten Schritt die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

 

In der anschließenden Aussprache

 

  • wird angeregt, im Bereich der Kreuzung  Friedrichstraße/Crailsheimstraße einen Kreisverkehr zu errichten.

Herr Büschl wirft ein, die Umsetzungsmöglichkeiten bezüglich der Fläche bis zur nächsten Stadtratssitzung abzuklären.

  • wird die geplante Maßnahme befürwortet und angefragt, ob die finanziellen Mittel für eine Umsetzung vorhanden seien.

Herr Büschl antwortet, dass Planungsgelder bereits vorhanden seien, die Werkplanung solle extern abgewickelt werden. Zudem sei die Teilung von Crailsheim-/Feuchtwangerstraße in zwei separate Bauabschnitte vorgesehen.

Frau OB Seidel merkt weiterhin an, dass die zur Diskussion stehenden Straßen bereits im Rahmen der jährlichen Straßenbefahrung ins Auge gefasst wurden und eine Sanierung in absehbarer Zeit ohnehin nötig sei.

  • werden Bedenken bezüglich der geplanten Einbahnregelung in der Crailsheimstraße geäußert. Der Verkehr in der Feuchtwangerstraße würde sich dadurch um ein Vielfaches vermehren.

Herr Büschl verneint dies.

  • wird bemängelt, dass die geplanten Schrägparkplätze nur von der Feuchtwangerstraße aus anfahrbar seien. Eine gegengesetzte Ausrichtung der Parkplätze könne hier Abhilfe schaffen.  

Herr Büschl antwortet, dass in diesem Fall zwei weitere Bäume gefällt werden müssten. Das Anfahren der Schrägparkplätze aus Richtung Crailsheimstraße sei für nicht erforderlich befunden worden.

Frau OB Seidel verweist in diesem Zusammenhang auf den vorgeschlagenen Kreisverkehr, welcher in diesem Fall von Vorteil wäre.

  • wird angefragt, ob die  Sichtverhältnisse an der Ausfahrt des Edeka-Marktes ausreichend seien, um ein sicheres Ausfahren zu gewährleisten.

Herr Büschl sagt eine Prüfung zu. 

  • wird gebeten, zugleich die Aufenthaltsqualität der Grünanlage, welche derzeit nur wenig genutzt werde, zu verbessern.

Herr Büschl erklärt, dass die erste Phase der Maßnahme das Verkehrsfeld umfasse, Eingriffe in die Grünfläche seien zunächst noch nicht geplant.

  • wird angeregt, im Bereich der Längsparkplätze abgerundete Flachbords anzubringen, um scharfkantige Randsteine zu vermeiden.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum folgendes zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor der Realisierung der vorgestellten Planung zu beteiligen.