Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Sachstandsbericht "Gewässerentwicklungskonzept"

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.03.2021   BA/003/2021 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  32/020/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wehrer informiert, dass aufgrund einer Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im letzten Umweltausschuss angeregt wurde, den aktualisierten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes (GEK) vorzustellen.

 

Mit der Durchführung dieser Maßnahmen zum Gewässerunterhalt werden die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) erfüllt. Ziel ist, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Ansbach liegenden Gewässer III. Ordnung, in einen „guten ökologischen Zustand“ zu versetzen. Das GEK ist auch Voraussetzung für staatliche Förderungen der Unterhaltsmaßnahmen.

 

Um die Zuwendungen von bis zu 75 % in Anspruch nehmen zu können, ist eine zeitaufwendige Verfahrensrichtlinie einzuhalten.

Vor Aufnahme in die Dringlichkeitsliste zur Beantragung von Fördermitteln ist ein Beschluss der Gremien für die geplante Durchführung der Maßnahmen vorzulegen.

 

Die Stadt Ansbach hat auf Grundlage des Gewässerentwicklungskonzeptes verschiedene Gewässerpflege- und Unterhaltsmaßnahmen für die einzelnen Gewässer vorbereitet. Da viele der Maßnahmen private Grundstücke tangieren, sollen vorrangig Gewässer, welche in städtischen Liegenschaften verlaufen, in die Dringlichkeitsliste aufgenommen werden. Begonnen wurde die Umsetzung der Gewässerentwicklungsplanung mit dem Eichenbach.

 

Die durchzuführenden Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA) festgelegt und in den Entwurfsunterlagen zum Zuwendungsantrag dargestellt.

 

Nach Bewilligung der Fördermittel wurden die Arbeiten gem. UVGO ausgeschrieben und vergeben. Beginnend mit der Rodung der Gehölzflächen in den Wintermonaten, wurden die Rückbauarbeiten zur Renaturierung des Eichenbaches in den darauffolgenden Monaten durchgeführt. Dieses Jahr wurde der Verwendungsnachweis erstellt und bewilligt.

 

In Verbindung der Maßnahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes wurden für die Einzugsgebiete des Hennenbaches, des Dombaches und des Onolzbaches Vorbereitungen für die Durchführung integraler Konzepte für den Hochwasserschutz auf dem Weg gebracht.

 

Zur Durchführung der einzelnen Förderverfahren, beginnend mit dem Antrag zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste und positiven Bescheid des Wasserwirtschaftsamtes zur Förderung der Planungen wurden die betroffenen Gebiete gemeinsam mit dem WWA ausgearbeitet.

 

Nach Veröffentlichung der durchzuführenden Planungsleistungen wurde für das Gebiet des Dombaches und des Onolzbaches das Ing.-Büro Christofori aus Roßtal mit den Ingenieur- und Vermessungsleistungen zur Ermittlung der Überschwemmungsbereiche in Form einer Wasserspiegelberechnung beauftragt.

 

Erfasst wurden hierbei u. a. auch sämtliche Engstellen, wie Brücken, Durchlässe, Übergänge in Privatgärten und weitere, den natürlichen Verlauf des Baches beeinflussende Gegebenheiten.

Diese Studie wurde dem Bauausschuss am 09.11.2020 vorgestellt. Aus den Erkenntnissen der Gefährdungsbereiche werden nun sinnvoll wirtschaftliche Lösungsvorschläge zur Eindämmung der Hochwasserfluten erarbeitet und im kommenden Jahr vorgestellt.

 

Für das Einzugsgebiet des Hennenbaches, sowie die Bereiche der Richard-Wagner-Straße, Heidingsfelder Weg, Konrad-Knörr-Straße und der Straße „Am Drechselsgarten“ wurden die zu betrachtenden Gebiete mit dem Wasserwirtschaftsamt erarbeitet.

 

Nach Klärung der Haushaltsmittel wurde die Aufnahme in die Förderprogramme beantragt und genehmigt. Die Ausschreibungsunterlagen zur Konzepterstellung wurden veröffentlicht und an qualifizierte Ingenieurbüros versendet. Mit einem Ergebnis und Vergabe der Planungsleistungen wird im Sommer 2021 gerechnet.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, welcher Bereich des Silberbaches für eine Renaturierung vorgesehen ist.

 

Herr Wehrer berichtet, dass eine Renaturierung für den städtischen Bereich von Brodswinden bis zur Stadtgrenze nach Sachsen b. Ansbach betrachtet wird.

 

 

 


Beschluss:

 

Dient zur Kenntnis.