Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Streichung der Osttangente aus dem Flächennutzungsplan (Antrag OLA)

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.03.2021   BA/003/2021 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: -5, Nein: -11
Vorlage:  30/006/2021 

Herr Büschl stellt die Sitzungsvorlage vor und informiert über den am 28.01.2021 von der Fraktion Offene Linke gestellten Antrag zur Streichung der Osttangente aus dem Flächennutzungsplan (FNP).

 

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung nach voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Ein erster wichtiger Schritt für einen neuen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wurde mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK, 2019) geleistet. In diesem umfangreichen Prozess wurden unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung Entwicklungsziele erarbeitet, welche nun die maßgebende, räumlich-strategische Grundlage für die Neuaufstellung des FNPs bilden.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach ist aus dem Jahr 2001 und wurde über inzwischen 35 Änderungsverfahren und im Zuge von beschleunigten Bebauungsplanverfahren zahlreichen Berichtigungen gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB fortgeführt. Somit ist eine umfassende Fortschreibung im Sinne einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in naher Zukunft empfehlenswert. Mit der genannten Haushaltsstelle (HHSt 6100 VöH) sind die Vorbereitungen für die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans bereits teilweise eingeplant.

 

Zweifelsohne haben sich Planungsparadigmen und Ansprüche an die räumliche Planung seit 2001 verändert haben. Vor allem die Landschafts- und Freiraumaspekte in Verbindung mit Umwelt- und Klimaschutzbelangen nehmen aktuell eine prägende und gestaltende Funktion in Planungsprozessen ein. Dies gilt auch für das Thema Verkehr und Mobilität. Diese Entwicklungen werden sich auch im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs niederschlagen.

 

Der Bau einer Umgehungsstraße mag auf den ersten Blick betrachtet nicht mehr zeitgemäß wirken. Es kommt zu einem hohen Ressourcen- und Flächenverbrauch sowie einer Verkehrsmehrung, wenn am Bestandsnetz keine Anpassungen stattfinden.

 

Ortsumgehungen – und dazu gehört auch die Ostspange – sind demgegenüber bei hohem Durchgangsverkehr eine Chance für die Stadtentwicklung in der Kernstadt im Allgemeinen und dem Ansbacher Osten im Besonderen. Im Herzen der Stadt Ansbach kreuzen sich zwei Bundesstraßen und weisen eine hohe trennende Wirkung sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer auf. Durch den Bau von Tangenten können innerstädtische Straßen in Siedlungsgebieten entlastet und dessen Flächen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs umgestaltet werden.

 

Nicht nur die Wirkung der Osttangente, sondern auch eine eventuelle Anpassung des Trassenverlaufs, ist im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf gesamtstädtischer Ebene zu prüfen. Eine isolierte Streichung der Osttangente als separates Verfahren erscheint der Verwaltung nicht angemessen und nicht zweckdienlich. Vielmehr sollte im Zusammenhang mit der Fortschreibung auch die Trassierung der jetzigen Darstellung im FNP überprüft und entsprechende Alternativen mitbetrachtet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diesem Antrag auf Streichung nicht zu entsprechen und die Lage und Notwendigkeit in einer Verkehrsuntersuchung im Zuge der Fortschreibung zu überprüfen.

Herr Büschl berichtet, dass kurzfristig ein schriftlicher Antrag der Fraktion ÖDP auf Ergänzung der Verwaltungsbeschlussvorlage mit folgendem Wortlaut vorliegt:

 

„Im Rahmen der Neuplanung ist ausdrücklich auch die Nullvariante zu untersuchen.“

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, diesen Zusatz dem Verwaltungsvorschlag hinzuzufügen und zur Abstimmung zu bringen.

 

Vor der Aussprache wird seitens der Fraktion Freie Wähler/Die Ansbacher ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt. Er beinhaltet das Rederecht für nur einen Sprecher aus der jeweiligen Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt. Bei der folgenden Abstimmung wird dieser Antrag gegen 4 Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

Die Fraktion der CSU begrüßt die Diskussion zum Flächennutzungsplan, regt aber die Tangentenlösung in einem erneuten Verfahren an, da die Osttangente nicht an der im derzeitigen FNP vorgesehen Stelle gesehen werde.

 

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragen eine generelle Überarbeitung des FNP, da dieser nicht mehr zeitgemäß sei und noch die autofokussierte Politik der 80er Jahre widerspiegele. Auch auf die wachsende Bedeutung des Artenschutzes wird hingewiesen und eine Reduzierung des Flächenfraßes befürwortet.

 

Die Fraktion Offene Linke bezieht sich auf die Bürgerinitiative „Das Eyber KliMA“ und modifiziert ihren Antrag wie folgt:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Planungen die Osttangente zu streichen.“

 

Die Fraktion BAP spricht sich gegen die Osttangente aus und empfiehlt eine Abwägung in der Sitzung des Stadtrates. Jede Kommune habe eine Planungshoheit, aber auch eine Planungspflicht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aufhebung oder Änderung des FNP erst nach einer aktuellen Straßenplanung erfolgen kann.

 

Die Fraktion der SPD berichtet von ihrem Kontakt mit der Bürgerinitiative „Das Eyber KliMA“. Es wird erklärt, dass viele Bürger sich keine Osttangente vorstellen können und in Gesprächen berechtigte Ängste auftraten, auch die Berichte in den sozialen Medien sorgen für eine Verunsicherung. 

 

Die Fraktion Freie Wähler/Die Ansbacher spricht sich für eine Überarbeitung des FNP in den kommenden Jahren aus. Wohnungsbau wird als wichtig betrachtet, die Osttangente aber abgelehnt. Es wird sich gegen den Antrag der Offenen Linken ausgesprochen und um eine sachliche und korrekte Politik gebeten. Bedenken können zu gegebener Zeit geäußert werden.

 

Die Fraktion der AFD schließt sich den Aussagen der CSU an und gibt an, sich dem Antrag der Offenen Linken nicht anzuschließen.

 

Die Fraktion der ÖDP hält die Osttangente für überflüssig und legt Wert darauf, die Biotopfläche am Klingenweiher gut zu schützen. Herr Forstmeier will auch den zweiten Satz ergänzt wissen: „Dazu ist auch die Frage zu beantworten, ob der Bau der Osttangente als Entlastungsstraße überhaupt notwendig ist.“

Herr Büschl informiert, dass ein Verfahren für eine Gesamtfortschreibung des FNP nötig sei, dieses Verfahren könne eingeleitet werden, derzeit stünden jedoch noch keine ausreichenden Haushaltsmittel dafür bereit. Er weist darauf hin, dass ein Flächennutzungsplan noch kein Baurecht begründe.

 

Die Fraktion der Offenen Linken als Antragstellerin modifiziert daraufhin ihren Antrag nochmals mündlich wie folgt:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zukünftigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Eyb die Osttangente zu streichen.“

 

Das Gremium lehnt den Antrag mehrheitlich gegen 5 Stimmen ab.

 

Frau Bürgermeisterin Homm-Vogel spricht von einer sensiblen Thematik, man werde sich kritisch damit auseinandersetzen und die Verwaltung werde alle Varianten untersuchen. Wichtig sei in dieser Angelegenheit ein offener, regelkonformer und transparenter Umgang zwischen allen Beteiligten. Alle Themen werde man offen diskutieren, aber auf Schlagzeilenpolitik und Populismus könne verzichtet werden. Auch, wenn sich eine Mehrheit gegen den Antrag bildet, sei das keine automatische Befürwortung der Osttangente in dieser Form.

 

Frau Bürgermeisterin Homm-Vogel spricht sich für eine differenzierte Beschlussabstimmung aus.

 

Herr Sauerhöfer bittet um getrennte Abstimmungen zum ursprünglichen Verwaltungsvorschlag und der ergänzten Fassung.

 

Abstimmung Verwaltungsvorschlag:

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wirkung der Osttangente sowie eine eventuelle Anpassung des Trassenverlaufs im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf gesamtstädtischer Ebene zu prüfen.

 

Das Gremium spricht sich mit 8 Stimmen für den Verwaltungsvorschlag aus und lehnt ihn mit ebenfalls 8 Stimmen ab, daher gilt der Verwaltungsvorschlag als abgelehnt.

 

Abstimmung Verwaltungsvorschlag mit dem Zusatz der Fraktion ÖDP:

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wirkung der Osttangente sowie eine eventuelle Anpassung des Trassenverlaufs im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf gesamtstädtischer Ebene zu prüfen.

Im Rahmen der Neuplanung ist ausdrücklich auch die Nullvariante zu untersuchen.

Dazu ist auch die Frage zu beantworten, ob der Bau der Osttangente als Entlastungsstraße überhaupt notwendig ist.

 

Das Gremium lehnt den Beschlussvorschlag mehrheitlich gegen 5 Stimmen ab.

 

Aus dem Gremium wird abschließend angefragt, ob eine Beschlussfassung in dieser Sitzung wirklich nötig sei.

 

Herr Büschl betont, dass die Abstimmung durch das Gremium bereits erfolgte. Frau Bürgermeisterin Homm-Vogel fügt hinzu, dass die Beschlüsse gefasst wurden und man sich daran halten werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

 

Beschlussantrag der Fraktion Freie Wähler/Die Ansbacher:

 

Antrag zur Geschäftsordnung – Rederecht nur eines Sprechers aus der jeweiligen Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Antrag mehrheitlich beschlossen gegen 4 Stimmen.

 

 

Beschlussantrag der Fraktion Offene Linke:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zukünftigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Eyb die Osttangente zu streichen.

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt gegen 5 Stimmen.

 

 

Beschlussvorschlag Verwaltung:

 

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wirkung der Osttangente sowie eine eventuelle Anpassung des Trassenverlaufs im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf gesamtstädtischer Ebene zu prüfen.

 

Beschlussvorschlag angenommen: 8 Stimmen

Beschlussvorschlag abgelehnt: 8 Stimmen

Der Beschluss gilt als abgelehnt.

 

 

Beschlussvorschlag Verwaltung mit Zusatz/Ergänzung der Fraktion ÖDP:

 

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wirkung der Osttangente sowie eine eventuelle Anpassung des Trassenverlaufs im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf gesamtstädtischer Ebene zu prüfen.

 

Im Rahmen der Neuplanung ist ausdrücklich auch die Nullvariante zu untersuchen.

Dazu ist auch die Frage zu beantworten, ob der Bau der Osttangente als Entlastungsstraße überhaupt notwendig ist.

 

Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt gegen 5 Stimmen.

 

 


Mehrere Beschlussanträge / -vorschläge – Getrennte Abstimmungen