Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Nachtrag: | 09.02.2021 |
Sitzung: | 09.02.2021 HFWA/002/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/012/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 239 KB |
Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor:
Vom Bau- und Werkausschuss sei am 09.11.2020 beschlossen worden, für die Schulen ausreichend viele CO2-Ampeln zu beschaffen, um ein „corona-gerechtes“ Lüftungsverhalten zu trainieren.
Die Beschaffung sei mittlerweile veranlasst worden. Für die Geräte würden Kosten in Höhe von 69.260,98 € anfallen. Hierauf sei eine Förderung von 52.860,17 € gewährt worden, so dass ein Eigenanteil für die Stadt Ansbach in Höhe von 16.400,81 € verbliebe.
Außerdem wären 15 Lüftungsgeräte zum Gesamtpreis von 51.577,35 € bestellt worden, die zu 100 % staatlich gefördert werden würden.
Nachdem hierfür keine Mittel im Haushalt eingeplant worden wären, sei eine außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich. Dies wäre eine formale Zustimmung, da die Beschaffung bereits angestoßen sei.
Herr
Rühl möchte genaueres über
die Lüftungsgeräte wissen.
Herr
Büschl erklärt, dass die
Belüftungsgeräte dort eingesetzt werden, wo nicht oder nicht ausreichend durch
gezieltes Fensteröffnen (Stoßlüftung) oder durch eine raumlufttechnische Anlage
gelüftet werden könne, was z. B. bei bestimmten Fachräumen der Fall sei. Die
Beschaffung der Geräte sei nach den Kenntnissen zum damaligen Zeitpunkt der
Bestellung erfolgt. Darüber hinaus gäbe es Vorgaben zur Förderung vom
Kultusministerium, an die man sich gehalten habe. Der Bedarf von 15 Geräten
hätte sich aus einer Abfrage bei den weiterführenden Ansbacher Schulen ergeben.
Beschluss:
Für die Beschaffung von CO2-Ampeln und von Lüftungsgeräten werden im neu einzurichtenden Zweckbindungsring 202 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 120.838,33 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch staatliche Förderung in Höhe von 104.437,52 € und im Rahmen der Jahresrechnung in Höhe von 16.400,81 €.