Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.02.2021 SR/002/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Geheimhaltung
bleibt bei TOP NÖ 1 und 3 bestehen.
Bei folgendem Beschluss sind die Gründe für die Geheimhaltung
entfallen:
TOP NÖ 2
Auswahlverfahren bezüglich der Übernahme der Trägerschaft für eine neue
Kindertagsstätteneinrichtung in Ansbach (Akazienstraße); Aufhebung des
Beschlusses des Stadtrates vom 07.12.2020; Abschluss einer
Betriebsvereinbarung.
Beschluss:
1. Der Beschluss des Stadtrates vom 7.12.2020 wird aufgehoben.
2. Dem Evang.-Luth.
Pfarramt St. Lambertus wird die Betriebsträgerschaft für die neue
Kindertageseinrichtung in der Akazienstraße übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Betriebsvereinbarung abzuschließen
einstimmig
beschlossen