Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bekanntgabe des Wegfalls der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (§ 37 GeschOStR)

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.02.2021   SR/002/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Geheimhaltung bleibt bei TOP NÖ 1 und 3 bestehen.

 

 

Bei folgendem Beschluss sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen:

 

TOP NÖ 2 Auswahlverfahren bezüglich der Übernahme der Trägerschaft für eine neue Kindertagsstätteneinrichtung in Ansbach (Akazienstraße); Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates vom 07.12.2020; Abschluss einer Betriebsvereinbarung.

 

Beschluss:

 

1. Der Beschluss des Stadtrates vom 7.12.2020 wird aufgehoben.

 

2. Dem Evang.-Luth. Pfarramt St. Lambertus wird die Betriebsträgerschaft für die neue Kindertageseinrichtung in der Akazienstraße übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Betriebsvereinbarung abzuschließen

 

einstimmig beschlossen