Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.02.2021 HFWA/002/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/027/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 244 KB |
Herr Jakobs erläutert, dass dieser Sachverhalt inhaltlich dem vorangegangenen gleiche, nur die Beträge seien anders gelagert. Denn die Rummelsberger Diakonie beabsichtige in einem derzeit leerstehenden Gebäudetrakt des Altenheims „Haus Heimweg“ in der Rummelsberger Straße eine Kindertagesstätte einzurichten. Dies sei besonders erfreulich, da es sich um einen integrativen Kindergarten handeln würde und mit weniger Kosten zu rechnen wäre, da das Gebäude schon bestehen würde. Ausschließlich Umbaukosten fielen an.
Geplant sei ein zweigruppiger Kindergarten mit 40 Plätzen. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Hochbauamt und dem Amt für Familie und Jugend sei festgestellt worden, dass die Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte geeignet wären. Auch der Bedarf für die zusätzlichen Betreuungsplätze sei gegeben.
Laut Kostenschätzung eines Architekten der Rummelsberger Diakonie beliefen sich die anfallenden Kosten auf ca. 498.000 €. Diese seien voraussichtlich in voller Höhe zuwendungsfähig. Das Förderverfahren müsste durch die Stadt Ansbach abgewickelt werden, da nur an Kommunen staatliche Zuwendungen geleistet werden. Derzeit könnte mit Zuwendungen von 55 % nach BayKiBiG i. V. m. BayFAG und von 35 % aufgrund der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021“ gerechnet werden.
Aufgrund dieser hohen staatlichen Förderung könnte der Rummelsberger Diakonie gemäß der städtischen Förderrichtlinie ein Investitionskostenzuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden.
Herr
Jakobs betont auch hier,
dass ein dringlicher Handlungsbedarf wegen der Vorgaben zur Förderung bestünde.
Denn nur, wenn der Bau bis zum 30.06.2022 abgeschlossen und an den Nutzer
übergeben werde, würde man die 35%ige zusätzliche Förderung der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung
2017 bis 2021“ erhalten. Könne dieser Termin nicht gehalten werden, würde
ausschließlich das Ansbacher Fördermodell greifen. Dies bedeute, es gäbe dann
weniger Förderung seitens der Stadt zum Ausbau der Kindertagesstätte der
Rummelsberger Diakonie.
Grundsätzlich sei für diesen Beschluss der Stadtrat gemäß § 9 Nr. 1.18 GeschOStR zuständig. Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsausschuss könne über diese Angelegenheit beschließen, da der Stadtrat am 26.01.2021 angesichts der fortbestehenden Pandemiesituation beschlossen hätte, seine Entscheidungsbefugnisse - mit Ausnahme von den in Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Aufgaben - auf die beschließenden Ausschüsse zu übertragen.
Herr
Stephan erkundigt sich, ob
der Bedarf in diesem Gebiet auch gegeben sei und nicht zusätzlicher Fahrverkehr
hier entstehen würde. Er fragt sich somit, ob das „Haus Heimweg“ überhaupt der
richtige Standort sei.
Herr
Oberbürgermeister Deffner
erklärt, dass der Investor frei in seiner Antragstellung sei. Da das Vorhaben
genehmigungsfähig sei, habe er einen Rechtsanspruch darauf. Grundsätzlich sei
diese zusätzliche Kindertagesstätte ein hilfreicher Standort.
Herr
Jakobs ergänzt, dass für
Kindertagesstätten kein Sprengel wie bei Grundschulen vorgegeben sei. Auf jeden
Fall würden diese neuen Kindergartenplätze benötigt werden und laut Jugendamt
gäbe es auch genügend Kinder in der Nähe.
Herr
Seiler möchte wissen, ob
die Plätze den Beschäftigten im Altenheim vorbehalten wären.
Herr
Jakobs antwortet, dass der
Verwaltung hierzu nichts bekannt sei, aber mutmaßlich könnten die Beschäftigten
sicherlich diese Betreuungsplätze für ihre Kleinkinder nutzen.
Herr
Meyer stellt den Bedarf in
Frage, er befürchtet negative Auswirkungen für den Kindergarten in der
Albert-Schweitzer-Straße.
Herr
Jakobs erklärt, dass
weiterhin ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen bestünde.
Beschluss:
Die Stadt Ansbach gewährt der Rummelsberger Diakonie zur Einrichtung einer Kindertagesstätte im „Haus Heimweg“ in der Rummelsberger Straße einen Investitionskostenzuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 500.000,00 €.
Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Ansbach hierauf 90 % staatliche Zuwendungen erhält.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Rummelsberger Diakonie eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.