Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Erweiterung der Kindertagesstätte Schalkhausen;
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an die Evang.-Luth. Kirchengemeinde

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.02.2021   HFWA/002/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/007/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs unterrichtet das Gremium wie folgt:

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schalkhausen beabsichtige die Erweiterung ihrer Kindertagesstätte. Geplant sei ein Anbau an das bestehende Gebäude, in dem zwei Krippengruppen untergebracht werden sollen. Der Bedarf für die zusätzlichen Kleinkindplätze sei von der KiTa-Fachaufsicht beim Amt für Familie und Jugend bestätigt worden.

 

Gemäß Kostenberechnung des beauftragten Architekten beliefen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 1.622.052,43 €. Hiervon wären voraussichtlich 1.285.500 € zuwendungsfähig. Das Förderverfahren müsste durch die Stadt Ansbach abgewickelt werden, da nur an Kommunen staatliche Zuwendungen geleistet werden würden. Derzeit könne mit Zuwendungen von 55 % nach BayKiBiG i. V. m. BayFAG und von 35 % aufgrund der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021“ gerechnet werden.

 

Aufgrund dieser hohen staatlichen Förderung könne der Kirchengemeinde Schalkhausen gemäß der städtischen Förderrichtlinie ein Investitionskostenzuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden. Die nicht zuwendungsfähigen Kosten und eventuell anfallende Mehrkosten wären vom Träger zu übernehmen.

 

Herr Jakobs betont, dass ein dringlicher Handlungsbedarf wegen der Vorgaben zur Förderung bestünde. Denn nur, wenn der Bau bis zum 30.06.2022 abgeschlossen und an den Nutzer übergeben werde, würde man die 35%ige zusätzliche Förderung der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021“ erhalten. Könne dieser Termin nicht gehalten werden, würde ausschließlich das Ansbacher Fördermodell greifen. Dies bedeute, es gäbe weniger Förderung seitens der Stadt zum Ausbau der Kindertagesstätte Schalkhausen.

 

Grundsätzlich sei für diesen Beschluss der Stadtrat gemäß § 9 Nr. 1.18 GeschOStR zuständig. Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsausschuss könne über diese Angelegenheit beschließen, da der Stadtrat am 26.01.2021 angesichts der fortbestehenden Pandemiesituation beschlossen hätte, seine Entscheidungsbefugnisse - mit Ausnahme von den in Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Aufgaben - auf die beschließenden Ausschüsse zu übertragen.


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach gewährt der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schalkhausen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.285.500 € für die Erweiterung der Kindertagesstätte Schalkhausen um zwei Krippengruppen.

 

Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt, dass die Regierung von Mittelfranken zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.285.500 € anerkennt und die Stadt Ansbach hierauf 90 % staatliche Zuwendungen erhält. Sollte sich die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten verändern (z. B. durch Anpassung des Kostenrichtwertes), wird der Zuschuss entsprechend angepasst.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Kirchengemeinde Schalkhausen eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.