Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.02.2021   HFWA/002/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

1.    Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

 

Herr Jakobs gibt bekannt, dass die Verwaltung der Stadt Ansbach weiterhin konform mit der Verlängerung von Stundungen im vereinfachten Verfahren bis zum 30. Juni 2021 entsprechend der Bekanntgabe des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 22.12.2020 handeln wolle. So würde man bei coronabedingten Steuerstundungen (à Gewerbesteuer) weiterhin eine zinslose Stundung gewähren. Ansonsten gelte das formelle Stundungsverfahren.

Somit folge die Stadt Ansbach der Empfehlung des Bayerischen Städtetages vom 04.01.2021, die Vollzugspraxis der Finanzverwaltung in entsprechender Weise anzuwenden, auch wenn das BMF-Schreiben nicht bindend für Kommunen sei.

 

 

2.    Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung

 

Herr Jakobs gibt bekannt, dass die Rechtsaufsichtsbehörde, die Regierung von Mittelfranken, mit Schreiben vom 05.02.2021 die Haushaltssatzung der Stadt Ansbach gewürdigt und soweit notwendig genehmigt habe. Eine Kopie des Schreibens habe er kurz vor der Sitzung den Anwesenden zur Weiterleitung an die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden verteilt. Erfreulich sei, dass es keine wesentlichen Kritikpunkte seitens der Rechtsaufsichtsbehörde gegeben habe.