Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.02.2021 HFWA/002/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/001/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 107 KB |
Herr Jakobs trägt folgenden Sachverhalt vor:
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheide ein stimmberechtigtes Mitglied aus, sei lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gelte lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Die Arbeiterwohlfahrt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
stimmberechtigtes Mitglied: Herr Viorel Lapping
als Vertreter: N.N.
Mit E-Mail vom 04.01.2021 wurde nun als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied
Frau Erika Lapping, Pflegedienstleitung
benannt.
Des Weiteren wurde die Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
beratendes Mitglied: Herr Martin Friedrich
als Vertreter: Frau Franziska Buckel
Mit Schreiben vom 15.01.2021 wurde nun als neues beratendes Mitglied
Frau Katharina Mikusch
und als Vertreter
Herr Rainer Blank
benannt.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Erika Lapping als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied und Frau Katharina Mikusch als neues beratendes Mitglied sowie Herrn Rainer Blank als neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.