Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2020 - 2026)

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.02.2021   HFWA/002/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/001/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheide ein stimmberechtigtes Mitglied aus, sei lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gelte lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Die Arbeiterwohlfahrt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

stimmberechtigtes Mitglied:                   Herr Viorel Lapping

als Vertreter:                                                N.N.

 

Mit E-Mail vom 04.01.2021 wurde nun als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied

 

Frau Erika Lapping, Pflegedienstleitung

 

benannt.

 

Des Weiteren wurde die Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

beratendes Mitglied:                                  Herr Martin Friedrich

als Vertreter:                                                Frau Franziska Buckel

 

Mit Schreiben vom 15.01.2021 wurde nun als neues beratendes Mitglied

 

Frau Katharina Mikusch

 

und als Vertreter

 

Herr Rainer Blank

 

benannt.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Erika Lapping als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied und Frau Katharina Mikusch als neues beratendes Mitglied sowie Herrn Rainer Blank als neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.