Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 26.01.2021 |
Sitzung: | 26.01.2021 SR/001/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF2/001/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 146 KB | ||
Taxiordnung - Entwurf 26.1.2021 328 KB | ||
Taxiordnung 29.11.2006 134 KB |
Herr Nießlein
erläutert folgenden Sachverhalt:
Aktuell gilt im
Geltungsbereich der Verordnung der Stadt Ansbach über den Verkehr mit Taxen
(„Taxiordnung“) wie in den entsprechenden Vorschriften anderer
Kreisverwaltungsbehörden für den Fahrzeugführer ein grundsätzliches Werbe- und
Verkaufsverbot (§ 5 Abs. 3).
Mit Schreiben vom
21.01.2021 bittet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr,
die Kreisverwaltungsbehörden, künftig den Verkauf von FFP2-Masken durch
Taxifahrer an Fahrgäste rechtlich zu ermöglichen. Die Änderung soll den
Transport auch von Fahrgästen, die bei Fahrtantritt noch nicht über die zu
diesem Zeitpunkt vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung verfügen, dadurch
ermöglichen, dass sie diese beim Taxifahrer erwerben können.
Anschließend trägt
er den Verordnungsentwurf und die Beschlussvorlage vor.
Beschluss:
Die 1.
Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Ansbach über den
Verkehr mit Taxen (Taxiordnung) in der Fassung des Entwurfs vom 26.01.2021 wird
erlassen.
Der Entwurf, der
der Sitzungsvorlage beigefügt ist, ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 2
der Sitzungsniederschrift).