Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes: Änderung der Taxiordnung

BezeichnungInhalt
Nachtrag:26.01.2021 
Sitzung:26.01.2021   SR/001/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/001/2021 

Herr Nießlein erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Aktuell gilt im Geltungsbereich der Verordnung der Stadt Ansbach über den Verkehr mit Taxen („Taxiordnung“) wie in den entsprechenden Vorschriften anderer Kreisverwaltungsbehörden für den Fahrzeugführer ein grundsätzliches Werbe- und Verkaufsverbot (§ 5 Abs. 3).

 

Mit Schreiben vom 21.01.2021 bittet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Kreisverwaltungsbehörden, künftig den Verkauf von FFP2-Masken durch Taxifahrer an Fahrgäste rechtlich zu ermöglichen. Die Änderung soll den Transport auch von Fahrgästen, die bei Fahrtantritt noch nicht über die zu diesem Zeitpunkt vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung verfügen, dadurch ermöglichen, dass sie diese beim Taxifahrer erwerben können.

 

Anschließend trägt er den Verordnungsentwurf und die Beschlussvorlage vor.


Beschluss:

 

Die 1. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Ansbach über den Verkehr mit Taxen (Taxiordnung) in der Fassung des Entwurfs vom 26.01.2021 wird erlassen.

 

Der Entwurf, der der Sitzungsvorlage beigefügt ist, ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 2 der Sitzungsniederschrift).