Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Gesetzenwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG); SGB VIII Reform

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.02.2021   JHA/001/2021 
Vorlage:  12/003/2021 
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Frau Kilian führt aus, dass am 05.10.2020 der Regierungsentwurf des KJSG veröffentlicht und auf den Weg in das Gesetzgebungsverfahren gebracht wurde. Wesentliches Ziel des Gesetzgebers ist es, junge Menschen stärker zu schützen sowie diese und ihre Eltern, Personensorgeberechtigte und Erziehungsberechtigte besser zu unterstützen. Der Entwurf enthält zahlreiche Regelungen, die sich auch auf die Tätigkeit der Jugendämter auswirken. Sie sind noch nicht endgültig, da sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen ergeben können.

 

Frau Kilian erläutert die Schwerpunkte

 

°           Besserer Kinder- und Jugendschutz

°           Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in         Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen

°           Mehr Prävention vor Ort

°           Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

°           Sonstiges

 

ausführlicher.

 

Durch die Reform

 

°           werden nahezu alle Fachbereiche des Jugendamtes berührt

°           werden Beratungen in den verschiedensten Hilfelagen vermehrt zur Pflicht-

            aufgabe

°           wird definitiv mehr Personal benötigt (5 Stellen Bezirkssozialarbeit, 2 Stellen             Verwaltung)

°           werden die Zuständigkeitsbereiche des Jugendamtes klar geregelt und die            Rechte der Kinder und Jugendlichen, aber auch die der Eltern, gestärkt

°           werden die Ausgaben im Kinder- und Jugendhilfebereich durch weitere Pflicht-

            aufgaben weiter stetig steigen.

 

Herr Oberbürgermeister bedankt sich für die Ausführungen. Er hofft, dass durch die Gesetzesreform die Bezirksumlagen zurückgehen werden.

 

Herr Schildbach hält die Gesetzesreform für gut und wichtig.

 

Frau Buntebarth gibt zu bedenken, dass Behörden für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Eine gute Infrastruktur wie Aufzüge, Wickelräume etc. müssen vorhanden sein.