Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bekanntgaben

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Sitzung:08.02.2021   BA/002/2021 

Bekanntgabe;

Beantwortung der Anfrage Bündnis90/Die Grünen vom 24.01.2021 –

Grundschule Schalkhausen

 

Herr Dr. Simons beantwortet die Fragen zum aktuellen Sachstand der Grundschule Schalkhausen.

 

  • Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Staatsregierung die Förderrichtlinien zum Bau der Grundschulen geändert hat?

Ø  Die Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Ganztagesangebotes in Bayern gibt es seit 2016. Der Prozess der Umsetzung in Kommunen und Schulen war damit nicht automatisch verbunden, sondern startete erst langsam. Dies gilt auch für Ansbach. Zudem gab es Änderungen im Förderszenario. Die Kostenrichtwerte wurden erhöht, für 2021 ein weiteres Mal, auf insgesamt 9,7 % in den letzten 3 Jahren. Da ein Baubeginn in 2020 nicht zu erwarten war, können erhöhte Fördersätze in Anspruch genommen werden. In diesem Punkt geht es nicht um die Richtlinie selbst sondern um die Änderung der Fördersätze.

 

  • Wann fand die Gesprächsaufnahme der Bauverwaltung mit dem Architekten und der Schulleitung zur veränderten Planung statt?

Ø  Im Rahmen des VgV-Verfahrens fanden die Präsentationen Ende September 2020 statt. Nach erfolgter Wertung der Bewerbungen stand das ausführende Büro in der zweiten Oktoberhälfte fest. Bestandteil der Beauftragung ist auch, Verbesserungen vorzuschlagen. Das ist üblicherweise bei mehrstufigen Planungsvergaben so. Im November erfolgte die Auswahl der Fachplaner. 

 

Projektbeteiligte der Stadtverwaltung im Planungsprozess der Grundschule sind das Schulamt, die Gleichstellungsstelle und federführend für den Bau das Hochbauamt. Das erste Anlaufgespräch mit dem Architekten und dem Schulamt fand am 29.10.2020 statt, der erste Termin zwischen dem Architekten mit der Schulleitung am 08. Dezember 2020. Basis war ein Brainstorming der Projektbeteiligten zum Projektinhalt am 29.11.2020. Anregungen der Gleichstellungsstelle zum Anlaufgespräch erhielt das Hochbauamt am 28.10.2020.

 

  • Sind beim Neubau Lüftungsanlagen in den Unterrichtsräumen vorgesehen?

Ø  Herr Dr. Simons bejaht dies.

 

  • Seit wann ist die Höhe der veränderten Baukosten bekannt?

Ø  Solange ein verändertes Schulkonzept nicht beschlossen ist, gibt es keine Mehrkosten, die nicht über Kostensteigerungen aufgrund der Indexentwicklung entstehen. 

 

Herr Büschl ergänzt, dass dem Gremium in der kommenden Sitzung die Planungsalternativen samt Kosten vorgestellt werden, um eine zeitnahe Entscheidung zu treffen.

 

Herr Stadtrat Schildbach erkundigt sich nach den Vorschlägen der Gleichstellungsstelle.

 

Herr Dr. Simons berichtet von umfassenden Anregungen zur Thematik inklusive Schule, ähnlich den bereits erfolgten Empfehlungen im Bereich der Kindertagesstätten.

 

 

Bekanntgabe;

Öffentliche Toiletten – Sanierungs- und Neubauprogramm

 

Herr Dr. Simons informiert anhand einer digitalen Präsentation über das Sanierungs- und Neubauprogramm von öffentlichen Toiletten.

 

Zuerst gibt Herr Dr. Simons einen Überblick über die Standorte der öffentlichen Toiletten im Ansbacher Stadtbereich. Er stellt die geplanten Grundrisse und die in die Planung einbezogenen Verbände und Beiräte vor.

 

Er erklärt, dass die behindertengerechten Toiletten (mit Ausnahme des WC am Stadtfriedhof und am Bahnhof) mit einer Euroschließanlage versehen sind. Mobilitätseingeschränkte Personen ohne einen entsprechenden Ausweis können diese Toiletten jedoch nicht nutzen, da sie nicht im Besitz eines Euroschlüssels sind. Die Kompromisslösung sieht vor, dass die behindertengerechten Toiletten nach DIN-Norm eine Euroschließanlage erhalten. Weitere Toiletten werden, ähnlich dem Barrierefreiheits-Standard vergrößert und mit Haltegriffen versehen, als Unisex-Toiletten errichtet.

 

Derzeit erarbeiten die Gleichstellungsstelle und das Hochbauamt ein Hinweis- und Beschilderungssystem für die öffentlichen Toiletten. Das Konzept für die WC-Anlage in der Reitbahn wird demnächst, nach Rückmeldung und Abstimmung mit der Bay. Schlösserverwaltung, im Gremium vorgestellt.

 

 

Bekanntgabe;

Beantwortung der Anfrage Bündnis90/Die Grünen vom 16.01.2021 –

Rathaus-/ Schrammhausareal

 

Herr Dr. Simons beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Sachstand des Rat- und Schrammhausareals.

 

  • Was wird genau umgebaut?

Ø  Das Rat- und Schrammhausareal wird nach den Entwürfen des Architekten Jörg umgebaut. Beauftragt ist das Architektenbüro Hirsch aus Ansbach nach der Durchführung eines VgV-Verfahrens.

 

  • Wie ist der zeitliche Ablauf?

Ø  Zur Untersuchung der Standsicherheit und der Brandschutzeigenschaften der vorhandenen Baustrukturen von Schrammhaus und Rathaus wird bis Ende Februar ein Ingenieurbüro für Holzbau beauftragt. Die Ausschreibung sämtlicher Fachplanungsleistungen (Statik, Brandschutz, Schadstoffuntersuchung, Haustechnik) wird als IB-Verfahren bis Mitte März durchgeführt. Der Abschluss der Leistungsphasen 1 – 4 einschließlich der Kostenberechnung erfolgen im Frühsommer durch das Architekturbüro Hirsch. Nach Abschluss der Leistungsphase 4 wird das Gremium über den Sachstand des Projektes und das weitere Vorgehen informiert. Nach Fassung eines Baubeschlusses auf der Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung des Architekturbüros Hirsch können mit etwas Glück die ersten Baumaßnahmen Ende 2021 beginnen. Zum weiteren Bauablauf gibt es aufgrund des derzeitigen Planungsstandes noch keine konkreten Aussagen.

 

  • Wie ist die geplante Belegung?

Ø  Das Ziel ist die bauliche Sanierung der Baustruktur zur Nutzbarmachung als allgemeine Verwaltungsfläche, sowie die Herstellung einer barrierefreien Erschließung nach DIN 18040. Im Erdgeschoss soll zudem die Volkshochschule ihren Platz finden.

 

 

Bekanntgabe;

Beantwortung der Anfrage Bündnis90/Die Grünen vom 16.01.2021 –

Messezentrum

 

Herr Büschl berichtet, dass aktuell die Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf, sowie der Beschluss und die Vergabe an den Wettbewerbssieger, das Büro Hähnig/Gemmeke, stattgefunden haben. Nun folgt die Vorbereitung des Bauleitplan- und des Wasserrechtsverfahrens.

 

Der Zeitplan sieht mit Abschluss des Jahres 2021/2022 das Wasserrechtsverfahren zum Gewässerausbau vor. Ab 2022 wird das Bauleitplanverfahren parallel zum Wasserrechtsverfahren (Überschwemmungsgebiet Onolzbach/awean/Abwasser) stattfinden. Die Erschließungsplanung und Durchführung, sowie die Grundstücksvergabe ist für 2023 und in den folgenden Jahren geplant.

 

Für die aktualisierte Standortentscheidung zum Skateplatz, welche von der Fraktion Offene Linke angefragt wurde, finden diese Woche Gespräche für eine Konkretisierung statt.

 

 

Bekanntgabe;

Tastmodell

 

Herr Büschl berichtet über die Aufstellung eines Bronzetastmodells am Schloßplatz im Maßstab 1:400, welches am 5. Mai 2021 im Rahmen des „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung“ freigegeben wird. Das Modell wird vom Künstler Felix Broerken geschaffen und von der Hilterhaus-Stiftung gestiftet. Der Standort wurde innerhalb der Verwaltung und mit mehreren Stellen, die sich für Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen, abgestimmt. Der gewählte Standort erfüllt einen Mindestabstand vom zwei Metern zu anderen Gebäuden und liegt nicht im Blätterfallbereich von Bäumen. Das Bronzemodell steht auf einem Sockel, welcher zurückgesetzt ist und somit auch barrierefrei mit dem Rollstuhl erreicht werden kann.

 

 

Bekanntgabe;

Beantwortung der Anfrage der ÖDP vom 08.02.2021 –

Baumfällungen

 

Herr Büschl beantwortet die Frage der Fraktion ÖDP zu Baumfällungen im Bereich der Schaitberger Straße 36 zwischen Rezatparkplatz und der Herberge zur Heimat.

 

  • Warum wurden bereits jetzt die Bäume gefällt, wo noch keinerlei Planung zum Hochwasserschutz oder einer sonstigen Gestaltung des Geländes absehbar ist? Die Bäume hätten evtl. noch 2-3 Jahre stehen bleiben können.

Ø  Bei den gefällten Bäumen handelt es sich um teilweise aufgerissene Zwieselbäume (Ahorn, Birke und Weide), zudem wurde bei mehreren Bäumen eine Stammfußfäule festgestellt. Die Bäume wurden gefällt, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, es gibt hier keinen Bezug zum Hochwasserschutz. Des Weiteren wurden auch noch Schnittmaßnahmen und Totholzentfernung durchgeführt. Bereits der Voreigentümer wurde mehrfach auf die Verkehrssicherheit hingewiesen, da die Bäume unmittelbar an einen Fußweg grenzen. Nach dem Erwerb des Grundstücks Schaitberger Straße 36 durch die Stadt Ansbach ging auch die Verkehrssicherungspflicht der Bäume auf die Stadt Ansbach über.

 

 

Bekanntgabe;

27. Änderung des Regionalplans des Regionalen Planungsverbandes Westmit-telfranken (8) – Änderung zu den Teilkapiteln 5.2 Bodenschätze, 6.2.2 Windenergie sowie 7.2 Wasserwirtschaft; Beteiligungsverfahren     

 

Frau Heinlein berichtet über das Beteiligungsverfahren, welches der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken in seiner Sitzung am 06.10.2020 beschlossen hat. Sie zeigt in einer Präsentation mittels Ausschnitten aus der Tekturkarte zum Regionalplan des Planungsverbandes die Änderungen.

 

Die Stadt Ansbach wird gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu den Entwürfen der Änderungen bis spätestens 10.02.2021 Stellung zu nehmen (Fristverlängerung). Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Entwürfe vom 28.12.2020 bis 05.02.2021 bei der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsbehörde), den Land-ratsämtern Ansbach, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim und Weißenburg-Gunzenhausen sowie der Stadt Ansbach aus. Gleichzeitig wird der Entwurf ins Internet eingestellt (www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter „aktuelle Themen“ und www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplanänderungen“).

 

Die Änderungen betreffen die Bereiche Bodenschätze, Windenergie und Wasserwirtschaft:

 

Änderungen im Kapitel 5.2 Bodenschätze

 

Wegen der Verfügbarkeit neuer Erkenntnisse bezüglich der Rohstoffqualität für die Gewinnung und Sicherung von Gips werden die Vorranggebiete GI 18 und GI 19 sowie das Vorbehaltsgebiet GI 126, jeweils Stadt Bad Windsheim, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim angepasst.

 

Die Stadt Ansbach ist von diesen Änderungen nicht betroffen.

Änderung des Teilkapitels 6.2.2 Windenergie

 

Das bestehende Vorbehaltsgebiet WK 26 (Stadt Ansbach) soll nach Süden auf der Gemeindefläche der Stadt Herrieden erweitert werden.

 

Die Aufnahme des hier gegenständlichen Gebietes im sog. „Trüdinger Forst" als Vor-rang- bzw. Vorbehaltsgebiet in den Regionalplan der Region Westmittelfranken war bereits im Jahr 2012 in Abstimmung zwischen der Stadt Herrieden und dem Regionalen Planungsverband Westmittelfranken diskutiert worden.

Insbesondere war damals beabsichtigt, durch die Erweiterung des damaligen VR WK 26 (Stadt Ansbach) nach Süden, im Einklang mit den maßgeblichen Zielsetzungen des regionalplanerischen Windkraftkonzeptes, eine größere Konzentrationswirkung für Windkraftanlagen zu erzielen. Damals musste von dem Vorhaben Abstand genommen werden, da annähernd der gesamte Waldbereich zwischen Burgoberbach im Osten, dem OT Rös (Stadt Herrieden) im Westen und der St 2249 im Süden im Waldfunktionsplan der Region Westmittelfranken als „Wald der Erholungsintensität l" ausgewiesen war (Ausschlusskriterium). Der Waldfunktionsplan wurde seitdem fachlich fortgeschrieben und sieht für den Bereich eine Abwertung der Erholungsfunktion zum „Wald der Erholungsintensität II" vor. In Abstimmung mit der Stadt Herrieden ist beabsichtigt, die frühere Planung wieder aufzugreifen und hier eine Windkraftnutzung zu ermöglichen.

Aufgrund der räumlichen Nähe würde jegliche weitere Windkraftanlage in diesem Bereich gemeinsam mit den beiden Bestandsanlagen innerhalb des Vorbehaltsgebietes WK 26 einen gewachsenen Windpark formen. Entsprechend ist eine Darstellung des Plangebietes als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet alternativlos.

In den nördlichen Erweiterungsbereichen überlagert sich die geplante WK 26 ebenso wie das bestehende Vorbehaltsgebiet (zwei Bestandsanlagen) mit der militärischen Kontrollzone (Schutzzone) des US-Militärflugplatzes Katterbach.

Nach Aussage der Wehrbereichsverwaltung Süd ist in dem Gebiet WK 26 die Errich-tung von Windkraftanlagen grundsätzlich wegen geringer fliegerischer Nutzung mög-lich.

Vor dem Hintergrund der nach wir vor im Einzelfall einschlägigen militärischen Belan-gen, der vollumfänglichen Lage in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet sowie in einem „Wald der Erholungsintensität II“ erscheint eine Ausweisung als Vorranggebiet nicht sachgerecht. Darüberhinausgehende entgegenstehende fachliche Belange sind zum derzeitigen Kenntnisstand nicht erkennbar.

 

Die Abstände der Regionalplanung zu den gewerblichen Bauflächen Hohe Fichte (300 m) und zu den gemischten Bauflächen/Wohnbauflächen (800 m) werden durch die Erweiterung des Vorbehaltsgebietes eingehalten.

 

Die Stadt Ansbach ist von der Erweiterung nicht betroffen.

 

Änderung im Kapitel 7.2 Wasserwirtschaft

 

• Teilkapitel 7.2.2.2 Wasserversorgung

Die Neufestsetzungen bezüglich der Vorrang-/ bzw. Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung betreffen das Stadtgebiet nicht.

 

• Teilkapitel 7.2.2.3 Abwasserentsorgung

Das aktuelle LEP sieht keine inhaltlichen Festsetzungen zum Themenbereich „Abwasser“ mehr vor. Insbesondere aus technischer Sicht sichern Fachgesetze (WHG, BayWG, Abwasserverordnung Bund) dieses Thema weitestgehend, eine Doppelsicherung ist nicht zweckdienlich. Entsprechend werden die Festlegungen zur Abwasserentsorgung aus dem Regionalplan gestrichen.

 

• Teilkapitel 7.2.3 Hochwasserschutz

Bestehende Vorranggebiete „Hochwasserschutz“ werden aus dem Regionalplan gestrichen, da das LEP diese Festlegung nicht länger vorgibt.

 

Die Stadt Ansbach ist von diesen Änderungen nicht betroffen.

Herr Stadtrat Forstmeier erkundigt sich nach den Gründen für eine genannte Waldabstufung.

 

Frau Heinlein berichtet, dass es sich um ein Ausschlusskriterium handelt. Die genannten Änderungen im Regionalplan sind ohne eine Rückstufung des Waldes nicht möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bittet darum, dies zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Stadtrat Danielis fragt nach der 10-H-Regelung, welche vorschreibt, dass eine Windkraftanlage einen Mindestabstand vom Zehnfachen seiner Höhe zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten hat.

 

Frau Heinlein teilt mit, dass sich die 10-H-Regelung auf die konkrete Standortfrage im Rahmen der Immissionsschutzgenehmigung bezieht und der Regionalplan keine Aussage zur 10-H-Regelung trifft. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadt Herrieden verfährt, zudem befinden sich bereits zwei Windkraftanlagen angrenzend im Stadtgebiet Ansbach.  

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass die Immissionsschutzprüfung und der Regionalplan getrennt voneinander zu betrachten sind.