Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Widmung der Seckendorffstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.02.2021   BA/002/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/002/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 45 KBVorlage 45 KB
Dokument anzeigen: Seckendorffstraße Dateigrösse: 175 KBSeckendorffstraße 175 KB

Herr Büschl stellt den Sachverhalt dar.

 

Der Ausbau der Erschließungsanlage Seckendorffstraße ist abgeschlossen. Die Fl.Nrn. 1789/10 u. 1789/26 (Teilstück) der Gemarkung Ansbach sind deshalb als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.

 


Beschluss:

 

Der Bau- u. Werkausschuss beschließt die Widmung der Seckendorffstraße, Fl.Nrn. 1789/10 u. 1789/26 (Teilstück) der Gemarkung Ansbach als Ortsstraße.