Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Ersatzbeschaffung eines Kassenautomaten für das Parkhaus Altstadt;
Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.01.2021   HFWA/001/2021 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  40/004/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt wie folgt:

 

Gemäß § 146 a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 der Kassensicherungsverordnung sei jedes elektronische Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherungseinrichtung (TSE) zu schützen. Die Frist für die entsprechende Umrüstung würde am 31.03.2021 auslaufen. Bei einem der beiden Kassenautomaten im Parkhaus Altstadt sei eine Umrüstung nicht mehr möglich. Nachdem im Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen würden, habe das Liegenschaftsamt außerplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000,00 € für eine Ersatzbeschaffung beantragt.

 

Eine in der Kämmerei durchgeführte Vergleichsberechnung hätte ergeben, dass über einen Nutzungszeitraum von 15 Jahren die Kosten für die Anschaffung eines zweiten Automaten niedriger wären als die Gebührenausfälle bei Vorhaltung nur eines Automaten mit in regelmäßigen Abständen wiederkehrenden Ausfallzeiten:

 

die durchschnittlichen täglichen Gebühreneinnahmen beliefen sich auf                           276 

die durchschnittliche Ausfallzeit laut Betriebsamt beliefe sich im Monat auf                         1  Tag

somit ergebe sich im Jahr ein Gebührenausfall in Höhe von                                          3.312 

bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren summiere sich

der Gebührenausfall auf                                                                                                49.680 

 

Somit sei die Beschaffung eines weiteren Automaten mit Anschaffungskosten von 40.000 € die wirtschaftlichere Alternative.

 

Nachdem für den Kassenautomaten eine Lieferzeit von 10 Wochen bestehe, musste die Bestellung noch Ende Dezember 2020 erfolgen, um die fristgerechte Installation sicherstellen zu können. Die nächste Sitzung des für die Bewilligung der außerplanmäßigen Mittel zuständigen Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses (HFWA) konnte nicht abgewartet werden. Es musste deshalb eine Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Oberbürgermeister zu treffen.

 

Es sei am 22.12.2020 entschieden worden:

 

Bei HHSt. 02.6891.9631 (Haushaltsjahr 2021) werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 40.000,00 € bewilligt. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.

 

Die Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird hierüber gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO informiert.