Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.01.2021   BA/001/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Novellierung Bayerische Bauordnung

 

Der Freistaat Bayern hat im Dezember 2020 eine Novellierung der Bay. Bauordnung mit Erleichterungen im Bau- und Planungsrecht beschlossen. Die Reform soll zum 01.02.2021 in Kraft treten und die Voraussetzungen für ein einfacheres und schnelleres Bauen schaffen. Die Novelle steht unter dem Titel Förderung des Bauens als Wohnraum. Die Hauptthemen sind dabei

 

·       Spielplatzpflicht – Satzung kann Gestaltung und Ablöse regeln

·       Regelungen zum digitalen Bauantrag

·       Regelungen zum Dachgeschossausbau

·       Abstandsflächenrecht

·       Genehmigungsfiktion für Wohnbauvorhaben

 

Das Abstandsflächenrecht wird der Musterbauordnung der Länder angeglichen, das Schmalseitenprivileg entfällt. Die Abstandsflächen werden auf 40% der Wandhöhe reduziert – bei Gewerbe- und Industriegebieten sogar auf 20%, die Tiefe der Mindestabstandsfläche mit drei Meter bleibt dabei unverändert. Die Kommunen können jedoch abweichende Regelungen beschließen, wenn Voraussetzungen ein Abweichen begründen.

 

Die Genehmigungsfiktion für Wohnbauvorhaben umfasst die Genehmigung eines Bauantrages durch die zuständige Baubehörde innerhalb von drei Monaten, bei Vorlage der vollständigen Bauunterlagen, im vereinfachten Verfahren und bei Wohnraumnutzung. Ein vollständig eingereichter Bauantrag soll künftig als genehmigt gelten, wenn die Baubehörde nicht innerhalb von drei Monaten über ihn entscheidet. Allerdings muss der Bauherr einen vollständigen Bauantrag einreichen. Danach hat die Genehmigungsbehörde drei Wochen Zeit, um die Vollständigkeit der Unterlagen festzustellen, anschließend beginnt die dreimonatige Fiktionsfrist.

 

 

Bekanntgabe;

Beantwortung der Anfrage von Herrn Stadtrat Dr. Schoen –

Bauvorhaben Pfaffengreuth am Klingenberg

 

Herr Dr. Schoen erkundigt sich nach dem vom Investor in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten zum geplanten Bauvorhaben am Klingenberg. Er fragt nach dem Zeitpunkt der Einsichtnahme für den Stadtrat und die Öffentlichkeit, sowie nach der Rolle des Gutachtens im weiteren Verfahren.

 

Herr Büschl berichtet, dass der Bauverwaltung am 05.01.2021 ein Entwurf einer Verkehrsuntersuchung vorgelegt wurde. Diese basiert auf einem Grobentwurf für ein Siedlungsgebiet in der Größe von ca. 560 Bewohnern, das auf drei Bauabschnitte geplant ist. Da der Bauverwaltung noch keine ausreichenden belastbaren Grundlagen für eine Präsentation der Ergebnisse und der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorliegen, kann der Zeitpunkt für eine Einsichtnahme noch nicht genannt werden, jedoch wird eine Sichtung durch die Öffentlichkeit im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Stadtrat stehen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verkehrsuntersuchung auf einen noch anzupassenden städtebaulichen Rahmenplan bzw. Entwurf anzupassen ist, nachdem nach erster Durchsicht noch offene Fragen bzw. nicht untersuchte Punkte bestehen.

 

 

Bekanntgabe;

Beantwortung der Anfrage von Frau Stadträtin Pollack –

Sachstand zum ehemaligen Gebhardhaus

 

Frau Pollack fragt nach dem aktuellen Sachstand zum ehemaligen Gebhardhaus am Montgelasplatz.

 

Herr Büschl erklärt, dass alle eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung geprüft und abgewogen wurden und die Baugenehmigung aller Voraussicht nach zeitnah erteilt werden kann. Ein ursprünglich angedachter Antrag auf eine Teilbaugenehmigung wurde vom Bauherrn verworfen.

 

 

Bekanntgabe;

Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen –

Ausbau von Fuß- und Radwegen

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich nach dem Sachstand zum Bau der Fuß- und Radwege von Eyb nach Untereichenbach, von Untereichenbach zur Neukirchener Straße und vom Ende der Straße Zur Schockenmühle zur Rezathalle. Zudem fragte die Fraktion nach, ob die Fahrbahntrennstriche zwischen Eyb und Untereichenbach erneuert werden.

 

Herr Büschl antwortet, dass der Bau des Fuß- und Radweges von Eyb nach Untereichenbach mittelfristig umgesetzt wird. Seitens des Stadtentwicklungsamtes werden 2021 Verkehrszählungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird 2022 die Planung veranlasst und eventuelle Fördermöglichkeiten abgefragt. Im Jahr 2023 ist der Bau des Fuß- und Radweges vorgesehen, sofern die Finanzierung gelingt. Die beiden anderen genannten Fuß- und Radwege sind langfristig geplant. Diese Maßnahmen werden sich dann über mehrere Jahre verteilen.

 

Herr Büschl berichtet, dass in den Wintermonaten von November bis Februar aufgrund der ungünstigen Witterung mit niedrigen Temperaturen und einem feuchten Untergrund keine Straßenmarkierungsarbeiten ausgeführt werden. Die Planungen für Markierungen erfolgen durch das Betriebsamt nach der Winterpause ab März 2021.

 

Herr Büschl ergänzt, dass weitere Anfragen der Fraktion, welche die Straßenverkehrsbehörde betreffen, im kommenden Verkehrsausschuss behandelt werden.