Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Entlastung der Oberbürgermeisterin im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2013

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.03.2015   SR/003/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Schalk informiert, die Entlastung bilde den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2013 durch den Stadtrat. Erkennbare Haushaltsüberschreitungen werden durch die Entlastung genehmigt, sonstige haushaltsmäßige Mängel werden geheilt, soweit sie auf einer unzureichenden Mitwirkung der Gemeindevertretung beruhen. Entlastet wird die Oberbürgermeisterin als Leiterin der Stadtverwaltung durch den Stadtrat (Art. 34, 36, 102 Abs. 3 GO). Aus der Bedeutung der Entlastung ergibt sich, dass die Oberbürgermeisterin an der Beratung und Abstimmung hier aber nicht teilnehmen kann.

 

Auf Grund der Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung 2013, die im Bericht vom 02.02.2015 aufgezeigt sind, wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 durch entsprechenden Beschluss am 25.02.2015 abgeschlossen (Art. 103 GO). Es kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 insgesamt ordnungsgemäß war.

 

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses verweist er auf des Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Frau OB Seidel nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.02.2015:

 

Der Stadtrat erteilt auf Grund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2013 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Rechnungslegung 2013 die Entlastung gemäß Art. 102 Gemeindeordnung.