Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Feststellung der Jahresrechnung 2013

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.03.2015   SR/003/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  RPA/003/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 132 KBVorlage 132 KB

Herr Schalk berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung unter Heranziehung des Rechnungsprüfungsamtes als Sachverständigen geprüft habe (Örtliche Rechnungsprüfung; Art. 103 GO, § 11 GeschOStR). Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ist Voraussetzung für deren Feststellung durch den Stadtrat und den Beschluss über die Entlastung (Art. 102 GO). Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss im Prüfungszeitraum entsprechende Sitzungen abgehalten.

 

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

 

           die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,

          die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

           wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,

           die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere        Weise wirksamer erfüllt werden können.

 

Auf Grund der Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung 2013, die im Bericht vom 02.02.2015 aufgezeigt sind, wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 durch einen entsprechenden Beschluss am 25.02.2015 abgeschlossen (Art. 103 GO). Es kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 insgesamt ordnungsgemäß war.

 

Frau OB Seidel nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.02.2015:

 

Auf Grund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2013 durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Stadtrat der Stadt Ansbach die Jahresrechnung 2013 der Stadt Ansbach gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis fest:

 

1. Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungsergebnisse) des Haushaltsjahres 2013 betragen

 

im Verwaltungshaushalt:   99.396.291,21 Euro;

im Vermögenshaushalt:     17.671.404,62 Euro,

im Gesamthaushalt von     117.067.695,83 Euro.

 

2. Der Jahresrechnung 2013 der Stadt Ansbach sind u. a. folgende Anlagen beigefügt (§ 77 KommHV):

 

Vermögensübersicht 2013 (Jahresrechnung 2013 Band 2, S. 143),

 

Übersicht über die Schulden 2013 (Jahresrechnung 2013 Band 2, S. 153), und

Übersicht über die Rücklagen 2013 (Jahresrechnung 2013, Band 2, S. 175),

 

Rechnungsquerschnitt 2013 (Jahresrechnung 2013, Band 2, S. 73), und

Gruppierungsübersicht 2013 (Jahresrechnung 2013, Band 2, S. 7),

 

Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2013 unerledigten Verwahrgelder (Jahresrechnung

2013, Band 2, S. 157),

 

Rechenschaftsbericht (Jahresrechnung 2013, Band 2, S. 189).