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Sitzung: | 02.12.2020 HFWA/011/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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1. Anträge
der ÖDP und der BAP: Verbot bzw. Einschränkung des Feuerwerks an Silvester
Herr Nießlein nimmt Bezug auf die Anträge zum
Böllerverbot. Die BAP habe eine Einschränkung des Feuerwerkes an Silvester
beantragt bzw. möchte, dass feuerwerksfreie Zonen eingerichtet werden sollen: In
der Innenstadt, etwa vom Stadtfriedhof im Süden bis zur Residenzstraße im
Norden sowie im Umkreis von 500 Metern vom Tierheim am Haldenweg, von
Reitvereinen und vom Raubtier- und Exotenasyl in Wallersdorf sowie in der Nähe
von landwirtschaftlichen Betrieben mit Großvieh- oder Pferdehaltung. Die ÖDP
hingegen strebe ein generelles Böllerverbot an. Herr Nießlein informiert über die Rechtslage. In der aktuellen
Infektionsschutzverordnung würden Aussagen zu Silvester und zum Feuerwerk
fehlen, auch gelte die Verordnung nur bis zum 20.12.2020. Das Sprengstoffgesetz
würde nur ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Kirchen,
Pflegeheimen und brandgefährdeten Gebäuden verbieten. Eine Herleitung eines
Feuerwerkverbotes für den Tierschutz sei hieraus nicht möglich.
Die Stadtverwaltung
wolle aber von sich aus tätig werden und auch keinen Stadtratsbeschluss über
das Böllerverbot, z. B. durch Erlass einer Verordnung, herbeiführen. Man strebe
eine Allgemeinverfügung nach dem 20.12.2020 an, wenn die neue Infektionsschutzverordnung
dann hierfür keine Regelungen treffen würde.
Herr Seiler erklärt sich mit diesem Lösungsvorschlag
einverstanden, erbittet sich jedoch mehr Polizeipräsenz zu Silvester am
Martin-Luther-Platz.
Herr Oberbürgermeister Deffner wolle auf den Leiter der Polizeiinspektion
Ansbach, Herrn Mehringer, zugehen. Außerdem könne man mit der Einrichtung des
städtischen Ordnungsdienstes ab nächstem Jahr sicherlich mehr Sicherheit und
Kontrolle zu Silvester am Martin-Luther-Platz bieten.
Herr Hüttinger bittet noch um eingehendere Prüfung über
die Möglichkeiten zur Einschränkungen von Feuerwerken. Die §§ 23 und 24 des
Sprengstoffgesetzes, § 1 des Tierschutzgesetzes sowie das
Immissionsschutzgesetz würden Lösungen bieten. Damit wäre eine Umsetzung wie in
der Stadt München möglich. Der Deutsche Städtetag habe auf Anfrage der BAP viel
Material zur Hand gegeben.
2. Anfrage
der Offenen Linken zur Unterbringung von Obdachlosen
Herr Meyer möchte wissen, was die Stadt Ansbach für die Obdachlosen unternehme,
aufgrund der Tatsache, dass Wärmestuben und andere Einrichtungen wegen der
Vorgaben durch die Infektionsschutzverordnung geschlossen bleiben müssten. Er regt
an, Hoteliers zu fragen, Zimmer für Obdachlose zur Verfügung zu stellen.
Herr Nießlein berichtet, dass die Obdachlosenunterkunft
„Herberge zur Heimat“ bereits die Öffnungszeiten erweitert habe. Diese könne
nur noch in der Zeit von 11 Uhr bis 15 Uhr nicht betreten werden. Diesen
Zeitraum von vier Stunden habe bisher die Wärmestube aufgefangen, was derzeit
aber aufgrund der hohen Hygieneanforderungen leider nicht möglich sei. Deshalb
habe man zusammen mit der Diakonie bei anderen Trägern Räume angesehen, die
eventuell tagsüber angemietet und den Obdachlosen angeboten werden könnten.
Weiterhin berichtet
er von dem Projekt der Wohnungsnotfallhilfe in Ansbach, an der die Stadt mit
der Diakonie beteiligt sei. Außerdem würden derzeit Wohnungen Am Haldenweg in
Ansbach saniert. Die Anmietung von Wohnungen, die Wohnraum etwa für Familien
nach Zwangsräumungen schaffen soll, wird vorbereitet. Sicherlich könne das
alles noch ausgeweitet werden, Unterstützung von Privatpersonen sei sehr
willkommen.
Abschließend findet
Herr Nießlein noch Worte zu dem Vorfall am Bahnhof: Niemand müsse in
Ansbach auf der Straße übernachten. Der am Bahnhof verstorbene Obdachlose habe
mehrmals Hilfsangebote erhalten, jedoch stets abgelehnt.