Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.12.2020   HFWA/011/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

1.    Anträge der ÖDP und der BAP: Verbot bzw. Einschränkung des Feuerwerks an Silvester

 

Herr Nießlein nimmt Bezug auf die Anträge zum Böllerverbot. Die BAP habe eine Einschränkung des Feuerwerkes an Silvester beantragt bzw. möchte, dass feuerwerksfreie Zonen eingerichtet werden sollen: In der Innenstadt, etwa vom Stadtfriedhof im Süden bis zur Residenzstraße im Norden sowie im Umkreis von 500 Metern vom Tierheim am Haldenweg, von Reitvereinen und vom Raubtier- und Exotenasyl in Wallersdorf sowie in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben mit Großvieh- oder Pferdehaltung. Die ÖDP hingegen strebe ein generelles Böllerverbot an. Herr Nießlein informiert über die Rechtslage. In der aktuellen Infektionsschutzverordnung würden Aussagen zu Silvester und zum Feuerwerk fehlen, auch gelte die Verordnung nur bis zum 20.12.2020. Das Sprengstoffgesetz würde nur ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Kirchen, Pflegeheimen und brandgefährdeten Gebäuden verbieten. Eine Herleitung eines Feuerwerkverbotes für den Tierschutz sei hieraus nicht möglich.

Die Stadtverwaltung wolle aber von sich aus tätig werden und auch keinen Stadtratsbeschluss über das Böllerverbot, z. B. durch Erlass einer Verordnung, herbeiführen. Man strebe eine Allgemeinverfügung nach dem 20.12.2020 an, wenn die neue Infektionsschutzverordnung dann hierfür keine Regelungen treffen würde.

 

Herr Seiler erklärt sich mit diesem Lösungsvorschlag einverstanden, erbittet sich jedoch mehr Polizeipräsenz zu Silvester am Martin-Luther-Platz.

Herr Oberbürgermeister Deffner wolle auf den Leiter der Polizeiinspektion Ansbach, Herrn Mehringer, zugehen. Außerdem könne man mit der Einrichtung des städtischen Ordnungsdienstes ab nächstem Jahr sicherlich mehr Sicherheit und Kontrolle zu Silvester am Martin-Luther-Platz bieten.

 

Herr Hüttinger bittet noch um eingehendere Prüfung über die Möglichkeiten zur Einschränkungen von Feuerwerken. Die §§ 23 und 24 des Sprengstoffgesetzes, § 1 des Tierschutzgesetzes sowie das Immissionsschutzgesetz würden Lösungen bieten. Damit wäre eine Umsetzung wie in der Stadt München möglich. Der Deutsche Städtetag habe auf Anfrage der BAP viel Material zur Hand gegeben.

 

 

2.    Anfrage der Offenen Linken zur Unterbringung von Obdachlosen

 

Herr Meyer möchte wissen, was die Stadt Ansbach für die Obdachlosen unternehme, aufgrund der Tatsache, dass Wärmestuben und andere Einrichtungen wegen der Vorgaben durch die Infektionsschutzverordnung geschlossen bleiben müssten. Er regt an, Hoteliers zu fragen, Zimmer für Obdachlose zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Nießlein berichtet, dass die Obdachlosenunterkunft „Herberge zur Heimat“ bereits die Öffnungszeiten erweitert habe. Diese könne nur noch in der Zeit von 11 Uhr bis 15 Uhr nicht betreten werden. Diesen Zeitraum von vier Stunden habe bisher die Wärmestube aufgefangen, was derzeit aber aufgrund der hohen Hygieneanforderungen leider nicht möglich sei. Deshalb habe man zusammen mit der Diakonie bei anderen Trägern Räume angesehen, die eventuell tagsüber angemietet und den Obdachlosen angeboten werden könnten.

Weiterhin berichtet er von dem Projekt der Wohnungsnotfallhilfe in Ansbach, an der die Stadt mit der Diakonie beteiligt sei. Außerdem würden derzeit Wohnungen Am Haldenweg in Ansbach saniert. Die Anmietung von Wohnungen, die Wohnraum etwa für Familien nach Zwangsräumungen schaffen soll, wird vorbereitet. Sicherlich könne das alles noch ausgeweitet werden, Unterstützung von Privatpersonen sei sehr willkommen.

Abschließend findet Herr Nießlein noch Worte zu dem Vorfall am Bahnhof: Niemand müsse in Ansbach auf der Straße übernachten. Der am Bahnhof verstorbene Obdachlose habe mehrmals Hilfsangebote erhalten, jedoch stets abgelehnt.